Fachwerkfarbigkeit in Niedersachsen

Von Bernhard Recker

Zum Fachwerkbau, der Straßen- und ganze Ortsbilder prägen kann, gehört stets auch die Farbigkeit als integraler Bestandteil der Architektur. Deren farbliche Gestaltung hat dabei nicht nur Schmuck- und Schutzfunktion, sondern vermittelt uns wichtige Aufschlüsse über kulturgeschichtliche Zusammenhänge. Insoweit hat die Konservierung und Restaurierung von historischer Architekturfarbigkeit einen hohen Stellenwert bei der denkmalpflegerischen Instandsetzung von Gebäuden. Allerdings ist das Wissen um das ursprüngliche Erscheinungsbild des Fachwerkbaus vielerorts in Vergessenheit geraten, mit der Folge, dass sich viele Fassaden in einer bunten, beliebigen Farbigkeit präsentieren, welche zwar die Geschmacksvorstellungen ihrer Bewohner spiegeln, aber mit einer historisch angemessenen Gestaltung nur wenig gemein haben. Diese Ausgangslage begründete die Notwendigkeit, sich diesem Thema denkmalpflegerisch- restauratorisch intensiver zu widmen und mit abgesicherten Kenntnissen Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit zu leisten.

Dazu wurden in den vergangenen 40 Jahren landesweit an ca. 140 Fachwerkgebäuden restauratorische Untersuchungen durchgeführt. Diese Untersuchungen betrafen gleichermaßen Fassaden wie das Innere der Gebäude. Es wurden auch Bauwerke untersucht, die nicht auf den ersten Blick als Fachwerkkonstruktionen erkennbar sind, beispielsweise die im Harzraum verbreiteten mit Bohlenverkleidungen versehenen Häuser. Dank dieser Untersuchungen ist es gelungen, die Entwicklungslinien der niedersächsischen Fachwerkfarbigkeit über 5 Jahrhunderte hinweg in groben Zügen nachzuskizzieren, sodass auch bei fehlenden Befunden Analogielösungen zur Fassadengestaltung angeboten werden können.

Die Entwicklung verlief in drei Hauptphasen, in denen sich ganz unterschiedliche Auffassungen farbiger Fachwerkgestaltung wiederspiegeln.

Vom 16. bis ins 18. Jh. hinein trat das vorwiegend schwarz (Beispiele: Rinteln, Weserstraße 18, Befund um 1573; Einbeck, Maschenstraße 9, Fassung von 1585 rekonstruiert), rot (Beispiele: Göttingen, Weender Straße 78, Befund um 1600; Gifhorn, Cardenap 1; Erstfassung um 1562 rekonstruiert) oder grau (Beispiele: Helmstedt, Markt 7, restaurierte Raumausmalung aus der 2. Hälfte des 16. Jh.; Duderstadt, Hinterstraße 33, rekonstruierte Erstfassung um 1733) , seltener auch Ocker ( Beispiele: Gronau, Junkernstraße 16, rekonstruierte Fassung des 17. Jh.; Zeven, Lindenstraße 11, zeichnerische Rekonstruktion einer Raumfassung um 1650) gestrichene oder im Holzton (Beispiel: Celle, Kalandgasse 6, rekonstruierte Erstfassung um 1608) veredelte Fachwerk in deutlichen Kontrast zu den überwiegend hell gehaltenen Ausfachungen. Auf den Gefachfeldern wurde die Balkenfarbigkeit häufig von einem variantenreichen, sogenannten Begleitstrichsystem gleicher oder ähnlicher Farbigkeit eingerahmt. Dieses Gestaltungssystem betraf Fassaden wie Innenräume gleichermaßen. Verbindlich war in dieser Epoche, dass Profilierungen an Knaggen, Füllholzern oder Brüstungsbohlen so gut wie nie farblich vom Fachwerk abgesetzt wurden. Von Wappentafeln oder Inschriften abgesehen, mögen allenfalls figürlich – plastische Darstellungen eine „bunte“ Farbgebung erhalten haben (Beispiel: Göttingen, Barfüßerstraße 5, rekonstruierte Fassung um 1550). Nur am Rande sei erwähnt, dass das Sichtfachwerk im Inneren durch ornamentale, florale oder figürliche Elemente bereichert sein konnte.
Mit der Reduzierung der Schmuckformen und des konstruktiven Gefüges um die Wende zum 18. Jh. verschliff sich in der Farbgestaltung allmählich der Gegensatz zwischen tragenden und nichttragenden Elementen (Beispiel: Uslar, Lange Straße 1, rekonstruierte Farbigkeit des 18. Jh. im Gildesaal). Sie mündete schließlich in eine völlige Leugnung der Fachwerkbauweise, indem – massive Gebäude in ihrer Farbigkeit zum Vorbild nehmend – die Fassaden monochrom überstrichen wurden (Beispiele: Alfeld, Holzer Straße 33, rekonstruierte Erstfassung Ende des 18. Jh.; Wolfenbüttel, Reichsstraße 1, rekonstruierte Fassung um 1800). Vorstufen zu dieser Gestaltung waren Fassaden, an denen das Gefüge durch aufgemalte Scheinarchitekturen oder Marmorierungen (Beispiel: Hann. Münden, Lange Straße 82, rekonstruierte Erstfassung um 1685) verschleiert oder überspielt wurde. Auch im Inneren verschwand das offenbar zunehmend als rückständig empfundene Sichtfachwerk jetzt unter Putz. Als Folge verschärfter Brandschutzbestimmungen, aber wohl auch als Folge eines gestiegenen Komfortbedürfnisses wurden zahlreiche Fachwerkfassaden überputzt bzw. bei Neubauten von vornherein auf Verputz angelegt oder mit einer Holzverschalung versehen (Beispiel: Braunlage, Dr.-Barner-Straße 1, Villa am Walde, rekonstruierte Farbigkeit um 1920).

Mit dem Historismus seit der zweiten Hälfte des 19. Jh. erfährt der Fachwerkbau eine neue Wertschätzung. Mit der Rückbesinnung auf das Konstruktive wird wieder auf das Gestaltungsprinzip zurückgegriffen, das Fachwerk und Ausfachungen klar voneinander abgrenzt. Vorreiter dieses Umdenkungsprozesses war neben Braunschweig Hildesheim, der wir der nunmehr verbindlichen Mode, Schmuckelemente und Profilierungen bunt von einer dunkelbraunen Holzfarbigkeit abzusetzen, den Begriff der „Hildesheimer Manier“ verdanken (Beispiel: Hildesheim, Hinterer Brühl 15, rekonstruierte Farbigkeit um 1900).

Regionale Fachwerkfarbigkeiten scheinen sich erst spät, vielleicht erst im 19. Jh. herausgebildet zu haben. Exemplarisch für eine landschaftsspezifische Farbhaltung sei hier das Alte Land bzw. der Niederelberaum genannt, wo weißgestrichenes Fachwerk in Kontrast zu ziegelroten Gefachen tritt (Beispiel: Jork, Bürgerei 7). Eine weitere ländliche Regionalfarbigkeit scheint blau gestrichenes Fachwerk im Schaumburgischen und im Altkreis Neustadt am Rübenberge zu sein. Dessen Verbreitung ist allerdings erst mit dem fabrikmäßig hergestellten und damit erschwinglichen künstlichen Ultramarin (Leverkus, 1834) möglich geworden.

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