Kirchen in Transformation

Von Christina Krafczyk

Die evangelische und die katholische Kirche galten lange Zeit als Partner, die bei der Bewirtschaftung ihrer Bestände langfristig planen konnten und beispielhaft für die kulturelle Werterhaltung ihrer Bauten standen und damit als kluge Bauherren und ideale Denkmalpfleger fungierten. Neubauplanungen sowie Umbau, Erweiterungen und Bestandserhaltung konnten unter diesem Aspekt der Langfristigkeit auf einem gesicherten Qualitätsniveau erfolgen. In der Bundesrepublik bilden die Baubestände der beiden großen Kirchen einen zentralen Teil des kulturellen Gedächtnisses, sowohl im materiellen wie immateriellen Sinn. Im 20. Jahrhundert erlebten die Bauten große Zerstörungen, in den Boomjahren der Nachkriegszeit folgten die Baupolitiken beider Kirchen dem gesellschaftlichen Trend einer Ausweitung und Verdopplung der Bauten und Anlagen. Mit dem beginnenden 21. Jahrhundert führen die teilweise eklatanten Schrumpfungen der Gemeinden, der Rückgang der Steuereinnahmen und die Veränderung der Bedürfnisse nun zu einer neuen komplexen Problemlage, die mit den etablierten Baupolitiken nicht mehr bewältigt werden kann, sodass neue Strategien für die Weiternutzung, bzw. den Umgang mit dem Baubestand erarbeitet werden müssen.

Das Thema ist nicht neu: In den vergangenen Jahren gab es vielfältige Initiativen, die sich der Problematik der Leerstände prominenter Kirchen angenommen haben, Neunutzungsdebatten und Anpassungsstrategien wurden diskutiert, Tagungen durchgeführt und Konferenzen abgehalten.
Es gibt zahlreiche historische Beispiele, wo wir lernen können wie Zwischen- oder Fremdnutzungen Kirchengebäude vor dem Verfall und dem Abriss gerettet haben. So wurde beispielsweise die Ägidienkirche in Braunschweig 1836 profaniert und nach einer einfachsten Magazinnutzung temporär als Raum für die Braunschweigische Gewerbeausstellung 1877 genutzt. Seit 1902 wurden in der Kirche und den angrenzenden Räumen des Benediktinerklosters sowie in dem 1904 in den Klosterhof translozierten Chor der abgebrochenen Paulinerkirche vom Bohlweg das Vaterländische Museum untergebracht.

In Göttingen steht die 1294-1331 als dreischiffige, gotische Staffel-Hallenkirche des Dominikanerklosters errichtete Paulinerkirche, die in Folge der Reformation 1529 in fürstlichen Besitz überging. Das Paulinerkloster und der Chor der Kirche wurden anschließend als Gymnasium genutzt, das Langhaus der Kirche als Kornspeicher. Mit Gründung der Georg-August-Universität diente die Kirche ab den 1730er Jahren der Universitätsnutzung (auch für Gottesdienste) und wurde von der mittelalterlichen Ausstattung befreit und umgebaut. Dann sollte die Bibliothek einen Ort finden und mit einem ersten Erweiterungsbau 1787, der östlich an den Chor der Kirche anschloss, wurde ein erster Schritt getan. Die Kapazitäten dieser Universitätsbibliothek waren schnell am Ende und ein weiterer Erweiterungsbau sah zunächst den Abriss der Paulinerkirche vor. Zum Glück wurde dies abgelehnt, da der Gedanke reifte, die Kirche selbst zur Bibliothek umzubauen, um Kosten zu sparen und den historischen Kirchenbau zu erhalten. Namhafte Gegenstimmen hielten eine solche Umnutzung für „geschmacklos“. Hier kam als externer Gutachter kein geringerer als Friedrich Weinbrenner (1766-1826) ins Spiel, nach dessen Plänen (nach seinem Weggang nach Baden) der Umbau der Kirche zwischen 1808 und 1812 schließlich umgesetzt wurde. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Paulinerkirche stark beschädigt und beim Wiederaufbau wurde die Zwischendecke, Weinbrenners zentrale Erfindung zur Umwandlung der Kirche in einen Bibliotheksraum, mit modernen Mitteln wiederhergestellt. Das Dominikanerkloster in Göttingen ist damit ein wunderbares Beispiel für die veränderte Nutzung der ehemaligen Klostergebäude nach der Reformation.

An der St. Matthäuskirche in Rodenkirchen lassen sich klassische Fragen von Zeitschichten, ästhetischen Überformungen und unser heutiger Umgang damit betrachten: Die kreuzförmige geostete Saalkirche aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts aus Sandsteinquadern mit Querhaus und rechteckigem Chor bekam im Barock die heutige Balkendecke, das Große Altarretabel, die Kanzel von Ludwig Münstermann (um 1575-1638) sowie aus seiner Werkstatt auch ein Epitaph als Hinzufügung. In der barocken Orgelemporenbrüstung stehen zwölf mittelalterliche Apostelfiguren in aufgemalten Rundnischen, die möglicherweise ursprünglich zu einem vorreformatorischen Apostelbalken gehörten. Der Umgang der Retusche der mittelalterlichen Figuren in der barocken Orgelemporenbrüstung wurde auf Grundlage einer Proberestaurierung mit allen Beteiligten kontrovers diskutiert.

Eine gute zeitgenössische Mehrfachnutzung findet sich z. B. in der hannoverschen Christuskirche: Die dreischiffige Hallenkirche mit gering ausladendem Querhaus und hohem eingestellten Westturm in neugotischem Stil wurde von Conrad Wilhelm Hase (1818-1902) entworfen und nach fünfjähriger Bauzeit 1864 fertiggestellt. Die für über 1.100 Sitzplätze vorgesehene Kirche wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt, die Wiederherstellungsmaßnahmen im Innen- und Außenbereich dauern bis in die Gegenwart an. Neben der erhaltenen Bauplastik im Außenbereich gehören Altar, Kanzel und Taufbecken zu den bauzeitlichen Ausstattungsstücken. 1959-1961 wurde eine Orgel von Hermann Hillebrand eingebaut, die als einzige viermanualige neobarocke Orgel dieser Art angesehen wird. Seit 2014 prägt nun der Einbau einer Tribüne über einem neu geschaffenen Probenraum für das Kinder- und Jugendchorzentrum des Mädchenchors Hannover den Innenraum des Langhauses, die akustischen Segel wurden 2020 nachgerüstet.

Eine gelungene Umnutzung oder erweiterte Nutzung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die neue Nutzung mit den Rahmenbedingungen, die sich aus dem Bestand ableiten, in guter Weise verbindet. Das heißt, dass die besondere Eigenart des Gebäudes erkannt und berücksichtigt wird und Ergänzungen behutsam und angemessen – und im besten Falle reversibel – vorgenommen werden.

Natürlich gibt es aus denkmalpflegerischer Sicht auch relativ einfach durchzuführende themennahe Umnutzungen, die mit wenig Einbauten verbunden sind, wie z. B. Kolumbarien für Urnenbeisetzungen. Ein Beispiel hierfür ist die 1960 errichtete Kirche der „Heiligen Familie“ in Osnabrück der Architekten Kroeber und Rickmann, eine  Rundkirche, in deren Mittelpunkt des Innenraumes der Opfertisch steht, der vom von oben einfallenden Licht zentral beschienen wird. Diese Kirche wurde zwischen 2010 und 2013 durch Klodwig & Partner Architekten zu einer Kolumbariumskirche erweitert.

Themenferner ist dagegen der Umbau der Lindener Uhlhornkirche zu einem Studentenwohnheim. Die Gerhard-Uhlhorn-Kirche wurde 1963 vom Münchner Architekten Reinhard Riemerschmid (1914-1996) in exponierter Lage am Leine-Ufer erbaut. Der expressive kubische Bau mit steilem patiniertem Kupferdach wird durch figürliche Betonreliefs im Sockelbereich von Karlheinz Hoffmann (1925-2011) ergänzt. Die Betonfertigteile und das Tragwerk sowie ebenso die bauzeitliche Ausstattung waren bis zur Entwidmung der ev.-luth. Kirche 2012 sehr gut überliefert. Die Aufnahme als Kulturdenkmal erfolgte 2015. Im Rahmen der Benehmensherstellung konnte auf eine möglichst denkmalverträgliche Nachnutzung – hier für studentische Wohnzwecke – hingewiesen werden. Auf zwei Etagen wurden anschließend 31 Wohneinheiten nach Entwurf von Pfitzner Moorkens Architekten errichtet, wobei die ehemalige Mittelachse der Kirche und der Blick auf den Altarstandort sowie die Firstlinie der Dachuntersicht freigehalten wurde. Wandfeste Ausstattungen konnten vor Ort belassen werden. Man sieht, dass auch bei einer kleinteiligen Nutzung, welche stärkere Eingriffe – wie hier zur Belichtung und Belüftung Einschnitte in die Betonglasfensterfassade – erforderlich macht, sich gute Lösungen finden lassen, die wie hier maßgeschneidert für das Baudenkmal sind.

Auch wenn der Kirchenbau sich durch Baustruktur, Raumgröße, die künstlerische Gestaltung und Lichtführung von den meisten anderen Gebäuden unterscheidet, gibt es im evangelischen Kirchenverständnis und seitens der Denkmalpflege keine Argumente, die die Mehrfachnutzung oder Entwidmung einer Kirche ausschließen. Denkmalpflege hat das Ziel, die Substanz als Träger der Erinnerung zu erhalten und nicht die Nutzung.  Es stehen mittlerweile auch umgenutzte Kirchengebäude nach wie vor unter Schutz. Sind die Eingriffe so stark, dass das Baudenkmal erheblich baulich beeinträchtigt wird, ist eine Nutzung aus denkmalfachlicher Sicht nicht akzeptabel. Leitgedanke denkmalpflegerischer Betrachtung ist der substantielle Schutz der Bausubstanz und die Beurteilung einer Nutzung bzw. Nachnutzung erfolgt unter diesem Gesichtspunkt.

Der in Niedersachsen gepflegte gute gemeinsame Diskurs mit den kirchlichen Bauverwaltungen der fünf Landeskirchen, der drei Bistümer und der Staatlichen Denkmalpflege zur zukünftigen Ausweisungsstrategie jüngerer Kirchen, sei es zu den denkmalgerechten baulichen oder restauratorischen Instandsetzungen, sei es zu den immer drängenderen Fragen der zukünftig enger werdenden finanziellen Randbedingen und zum Teil auch schon zu den Fragen von Nutzungserweiterungen bis hin zu noch überschaubaren Umnutzungen von Sakralbauten, ist existentiell wichtig für die Zukunft der Kirchengebäude. Diese Themen werden gemeinsam auf regelmäßigen Jour Fixen diskutiert, ebenso auf Tagungen, in Publikationen und in Kooperationen mit anderen Partnern wie der Niedersächsischen Architektenkammer.

 

Zum Weiterlesen:

Christina Bleszynski (heute Krafczyk): Langfriststrategien für kirchliche Baubestände. In: M. Keller / J.  Möller (Hg.): Erweiterte Nutzung von Kirchen – Modell mit Zukunft (Evangelische Hochschuldialoge, Bd. 3), Berlin 2008, S. 175-179

Maike Kamp / Christian Scholl: Friedrich Weinbrenner – Entwürfe für den Umbau der Göttinger Pauliner Kirche. In: Marion Hilliges, Christian Scholl (Hg.): Gilly – Weinbrenner – Schinkel, Baukunst auf Papier zwischen Gotik und Klassizismus, S. 123-131

Markus Jager / Christina Krafczyk (Hg.): Sakrale Architektur in Niedersachsen nach 1945, Petersberg 2025

Pressemitteilung zur Tagung „Kirche neu denken“ in Loccum 2024

 

 

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