Osnabrücker Steinwerke
Von Carolin Sophie Prinzhorn
Als „Steinwerke“ werden in der westfälischen Stadt Osnabrück bruchsteinerne Hinterhäuser bezeichnet, die als älteste Teile der städtischen Wohnbauten bis in die Zeit um 1200 zurückreichen und ein seltenes Zeugnis der Bau- und Wohnkultur einer hochmittelalterlichen Stadt darstellen. Die Hinterhäuser bildeten zusammen mit einem, der Straße zugewandten niederdeutschen Dielenhaus einen zweiteiligen Hauskomplex.
Während das städtische Haus dieser Zeit lediglich einen einzigen, gleichzeitig zum Wohnen, Arbeiten und Lagern nutzbaren Raum vorhielt, bot das unterkellerte Hinterhaus zusätzlichen, aus der Erdfeuchte und Bodenkälte herausgehobenen Wohnraum. Die Steigerung des Wohnkomforts beschränkte sich jedoch nicht allein auf ein besseres Raumklima in den Räumlichkeiten des Hinterhauses, sondern durch das Anfügen des Hinterhauses ergab sich erstmals in der Entwicklung des städtischen Wohnhauses die Möglichkeit einer räumlichen Differenzierung und Separierung innerhalb des Hauses resp. der Hausgemeinschaft. So konnten einerseits Funktionen aus dem Haupthaus in das Hinterhaus verlagert werden, andererseits ließ sich eine räumliche Trennung zwischen Hausherrschaft und Gesinde oder auch die archivalisch belegte Trennung zwischen Kernfamilie und Altenteiler vornehmen.
Die Entwicklung des Hinterhauses nahm ihren Ausgang offenbar in Grubenhäusern, die in der Nähe frühmittelalterlicher Häuser errichtet und als Werk- und Vorratsräume genutzt wurden. Spätestens um 1100 waren die ehemaligen Grubenhäuser als Steinkeller rückwärtig an das städtische Haus angeschlossen worden. Archäologische Befunde hierzu liegen aus Höxter, Paderborn und Braunschweig vor. Ob und in welcher Weise der mit dem Haupthaus verkoppelte Keller zu dieser Zeit bereits mit obertägigen Geschossen versehen war, ist anhand der Befundlage nicht gesichert zu bestimmen. Die bislang ältesten bekannten, voll ausgebildeten Hinterhäuser sind aus Soest in Nordrhein-Westfalen (Steingraben 23, um 1147 d, sowie Burghofstraße 22, um 1200) sowie aus Osnabrück (Bierstraße 7, um 1200) bekannt. Alle drei Gebäude verweisen durch das Vorhandensein von Heizmöglichkeiten, Abortanlagen oder auch einer aufwändigen Durchfensterung darauf, dass sie von Beginn an zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen konzipiert und keine reine Speicherbauten waren.
Der im Verlauf des Hochmittelalters herausgebildete, und von wenigen Ausnahmen abgesehen, städtische zweiteilige Hauskomplex aus Vorder- und Hinterhaus kann hinsichtlich seiner Verbreitung in Niederdeutschland sowie in nördlich, östlich und westlich daran angrenzende Regionen entlang der südlichen Nord- und Ostseeküste als prägende Hausform der finanziell privilegierten Einwohnerschaft der Städte im hansischen Wirtschaftsraum identifiziert werden. Hierbei zeichnet sich rund um die Mittelgebirgsregion Westfalens und Südniedersachsens aufgrund der dortigen Natursteinvorkommen ein Kerngebiet des steinernen Hinterhauses ab, das überdies die frühesten Befunde vorhält.
Für das an ein Vorderhaus angefügte steinerne Hinterhaus hat sich in Osnabrück die Bezeichnung „Steinwerk“ herausgebildet, während sie in anderen Städten auch als „Steinkammern“ (z. B. Bremen, Höxter) oder „Kemenaten“ (z. B. Braunschweig, Goslar, Hildesheim) bekannt sind. Die so bezeichneten Hinterhäuser besitzen in Bauhöhe und Kubatur sowie in der Nutzung als gehobener Wohnraum überregional auffallende Ähnlichkeit, die mit dem im Mittelalter geltenden Baurecht des Sachsenspiegels erklärbar ist. Nach den dort zwischen 1220 und 1235 schriftlich fixierten, aber wohl bereits seit längerem gültigen Rechtsnormen war es im gesamten sächsischen Siedlungsraum ohne richterliche Erlaubnis lediglich möglich, Gebäude mit maximal zwei aufgehenden Geschossen sowie einem Kellergeschoss zu errichten. Es waren also explizit keine Turmbauten erlaubt, sodass die Benennung dieser Bauten als „Turm(häuser)“ typologisch nicht korrekt ist.
Die Osnabrücker Steinwerke liefern nicht nur einen wichtigen Befund für die Entwicklungsgeschichte des mehrräumigen Bürgerhauses, sondern geben anhand ihrer besonderen Ausführung auch Auskunft über die bautechnische Kennerschaft der mittelalterlichen Bauleute. Ihr auffälligstes Merkmal ist sicherlich das bruchsteinerne Tonnengewölbe, mit dem die Dachgeschosse dieser Gebäude überdeckt und wodurch sie zu einer vollständig geschlossenen, feuersicheren Hülle ausgebildet wurden. Die baukonstruktive Herausforderung der singulär im deutschen Profanbau auftretenden Dachgewölbe bestand in der Ableitung des auftretenden Gewölbeschubes. Hierzu haben die mittelalterlichen Bauleute in Osnabrück mehrere konstruktive Kunstgriffe angewandt. Zum einen vertrauten sie auf die Mauermasse der tragenden und für diesen Zweck stets mindestens 90 cm stark ausgebildeten Außenwände, zum anderen verringerten sie den wirksam werdenden Gewölbeschub der 30 bis 50 cm dicken Tonnengewölbe durch die Wahl eines spitzbogigen anstatt rundbogigen Querschnitts und zum dritten senkten sie die Gewölbe zunächst sehr (s. Bierstraße 7), mit zunehmender Bauerfahrung weniger stark (s. Rolandsmauer 23a) in die Außenwände ab. Zwar ist die Zahl der Fehlversuche nicht mehr nachvollziehbar, gesichert ist jedoch, dass diese Bauweise mit dem um 1200 ausgeführten Bau des Hinterhauses in der Bierstraße 7 bereits ausgereift war. Von den außergewöhnlichen Gebäuden haben sich auf den Grundstücken Am Ledenhof 3-5, Bierstraße 7, Große Gildewart 13, Hasestraße 25-26, Krahnstraße 1-2, Marienstraße 3d und Rolandsmauer 23a insgesamt sieben Steinwerke inklusive ihrer Dachgewölbe bis heute erhalten, vierzehn weitere, nicht oder nicht vollständig erhaltene Bauten lassen sich eindeutig nachweisen. Die fraglichen Gebäude datieren sämtlich ins 13. und 14. Jahrhundert. Dass zeitgleich zu den dachgewölbten auch ungewölbte Hinterhäuser in Osnabrück errichtet wurden, ist zu vermuten, bislang ist jedoch kein ungewölbtes Hinterhaus aus dieser Zeit bekannt geworden.
Abgesehen von den Dachgewölben unterscheiden sich die Osnabrücker Steinwerke auch aufgrund der komplexen Ausgestaltung ihrer Umfassungswände von den andernorts üblichen steinernen Hinterhäusern. Hierbei erstaunt insbesondere die stets über zwei, mitunter bis über drei Meter breite, von Vorder- und Hinterhaus gemeinsam genutzte Kommunwand, deren außergewöhnlicher Wandquerschnitt aus einer Fülle von Funktionen und Nutzungen resultierte. Es wurden Treppen und Rampen zu Erschließung des Keller- und Erdgeschosses des Hinterhauses darin vorgesehen, ebenso Wandgänge mit Treppenläufen in die oberen Geschosse des Hinterhauses, überdies der Rauchabzug der Feuerstelle im Vorderhaus sowie oftmals auch des Wandkamins im Hinterhaus. Die Errichtung derart komplexer Wohnbauten ist für das frühe 13. Jahrhundert sehr ungewöhnlich und ansonsten in erster Linie im adligen oder klösterlichen Umfeld zur Ausführung gekommen.
Die Grundrisse sind von überwiegend gedrungen rechteckiger Form mit Abmessungen zwischen etwa 7 und 11 Metern Breite sowie etwa 7 und bis zu 14 Metern Länge. Die Hinterhäuser wurden zwar stets an den rückwärtigen Giebel des Vorderhauses angefügt, konnten dazu aber sowohl trauf- als auch giebelständig ausgerichtet sein und erhielten stets ein eigenes Dach. Über dem obligatorischen, nicht vollständig eingetieften Keller schlossen sich das demzufolge erhöht liegende Erdgeschoss, in einigen Fällen ein zusätzliches Obergeschoss und schließlich das tonnengewölbte Dachgeschoss an, das von einem einfachen Satteldach abgeschlossen wurde. Trotz der vielfachen Umgestaltungen bleibt die Nutzungsstruktur der Hinterhäuser nachvollziehbar. So gibt sich das über dem Vorratskeller liegende Erdgeschoss angesichts der zumeist vorhandenen Wandkamine und aufwändigen Durchfensterung als gehobener Wohn- und Aufenthaltsraum zu erkennen, während das demgegenüber schlichter gehaltene und ungeheizte Obergeschoss vermutlich multifunktional als untergeordneter Wohn-, Schlaf-, Lager- und möglicherweise auch sommerlicher Festraum genutzt wurde. Der unter dem Gewölbe geschaffene Raum im Dachgeschoss besaß dieselben bauklimatischen Verhältnisse wie die darunterliegenden Vollgeschosse und kann als zusätzlicher Wohn- und/oder Lagerraum, vielleicht ebenfalls als besonderer Versammlungs- oder Festsaal gedeutet werden. Auf diese Weise entstand bei den mit einem Obergeschoss ausgestatteten Gebäuden ein viertes nutzbares Geschoss, das jedoch von außen als solches nicht erkennbar war und demzufolge eine geschickte Dehnung der mittelalterlichen Baurechtsbestimmung darstellte.
Auch wenn sich die zeitgleich mit den mittelalterlichen Hinterhäusern errichteten Vorderhäuser im Falle der Osnabrücker Steinwerke nicht oder nur in geringen Resten erhalten haben, lässt sich deren Kubatur anhand von Spuren an den Hinterhäusern nachvollziehen und verweist auf nicht unterkellerte, ebenerdige Bauten mit hohem Erdgeschoss. Die Vorderhäuser standen giebelständig zur Straße und entsprachen demzufolge typologisch bereits im 13. Jahrhundert dem bis in die Neuzeit errichteten städtischen Dielenhaus. Allerdings verweist die Stellung der Hinterhäuser auf den Grundstücken darauf, dass die städtischen Parzellen noch nicht den bis heute überlieferten typischen Streifenparzellen entsprachen, sondern es sich um größere hofartige Grundstücke handelte, auf denen die Vorderhäuser noch nicht straßenbündig, sondern abgerückt von der Straße standen.
Die Suche nach Vorbildern oder Vergleichsbauten für die hinter den Osnabrücker Steinwerken hervorscheinende exklusive Baukultur führt auf die Ostseeinsel Gotland, da sich allein dort ebenfalls ins 13. Jahrhundert datierende Profangebäude mit tonnengewölbten Dachgeschossen finden lassen. Das inselartige Auftreten derselben außergewöhnlichen Bauweise in Osnabrück und auf Gotland veranlasst Fragen nach Möglichkeit und Richtung eines vor/um 1200 stattgefundenen Technologietransfers. Angesichts der geografisch weit voneinander entfernt liegenden Orte kämen für die Vermittlung in erster Linie die in der fraglichen Zeit des Hochmittelalters sehr mobilen Fernhandelsreisenden oder aber wandernde Bauhandwerkende in Betracht. Während letztere im Profanbau bislang unentdeckt geblieben sind, lassen sich die im Hanseraum tätigen Kaufleute zumindest mithilfe der ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert gesprächiger werdenden Schriftquellen namentlich fassen und geografisch verorten. Anhand einer prosopographischen Untersuchung konnte sowohl auf Gotland ansässigen als auch mit der Insel in Kontakt befindlichen Osnabrücker Personen und Familien nachgespürt werden. Hierzu zählte unter anderem Thethard Vlaming, der offenbar durch Fernhandel zu Wohlstand gekommen war und im Jahr 1299 den Heilig-Geist-Hospitälern in Visby und in Osnabrück fromme Stiftungen hinterließ, oder auch Margareta van Ossenbrugge, eine in Visby mit einem Ratsherrn verheiratete und dort 1289 in der Kirche St. Marien bestattete Dame, die familiäre Wurzeln in der westfälischen Stadt besaß. Mit Blick auf die Summe der aufgespürten Personen und Kontakte ist es durchaus wahrscheinlich, dass sich potentielle Bauherren oder Bauherrinnen aus Gotland und Osnabrück zur fraglichen Zeit in Visby trafen und über die Vorteile dachgewölbter Steinhäuser kommunizierten. Ausschlaggebend für einen solchen bautechnischen Austausch war, dass sowohl in Osnabrück als auch auf Gotland eine Bruchsteinbautradition und damit die entsprechend versierte Handwerkerschaft vorhanden war, ein Umstand indessen, der in den anderen, zwischen beiden Orten liegenden Städten und Regionen fehlte.
Zum Weiterlesen:
Carolin Sophie Prinzhorn: Osnabrücker Steinwerke – Bauhistorische Untersuchung einer komplexen Profanarchitektur des ausgehenden Hochmittelalters. München 2023
Dr. Carolin Sophie Prinzhorn erhielt 2025 den Studienpreis der Niedersächsischen Sparkassenstiftung für Denkmalpflege für ihre an der Technischen Universität München entstandene Dissertation zu den Osnabrücker Steinwerken. In Kürze erscheint eine vom NLD herausgegebene Druckversion der Arbeit




















