Die Relevanz von Bautechnikgeschichte für die Denkmalpflege – Der Rathausturm Wilhelmshaven
zum 1. Teil des Artikels (Leuchtturm Roter Sand)
Rathausturm Wilhelmshaven
Bei der Aufgabe der Erhaltung von Baudenkmalen der Hochmoderne kommt bautechnikgeschichtlichem Wissen also eine zentrale Bedeutung zu. Am Beispiel des abbruchbedrohten Rathausturms Wilhelmshaven kann aufgezeigt werden, dass ingenieurwissenschaftliche, bautechnikgeschichtliche Kompetenz geradezu als Schlüssel einer denkmalgerechten Instandsetzung bezeichnet werden kann.
Der Architekt Fritz Höger (1877-1949) hatte 1927 von der damals eigenständigen Stadt Rüstringen den Auftrag zur Errichtung eines Rathauses erhalten. Sein Entwurf in der Formensprache des Backsteinexpressionismus sah einen langen Querriegel vor, in dem ein monumentaler Turm und der Ratssaal in der Mittelachse eingeschoben war. Sein Konzept mit innovativ im Turm integriertem Wasserbehälter überzeugte, der Bau wurde 1929 fertiggestellt. Das umfangreiche Oeuvre dieses renommierten Architekten ist national bedeutend, es muss zugleich in Bezug auf sein Sympathisieren mit den Nationalsozialisten kritisch bewertet werden.
Hinter der reliefartig gestalteten Fassade aus typischen dunklen, zum Teil fehlgebrannten Klinkern befindet sich als eigentliche Tragstruktur des Turmes ein Eisenbetonskelett, in dem im oberen Bereich der stählerne Wasserbehälter für die Wasserversorgung einiger Stadtteile integriert war.
2014, ein Jahr nachdem die Nutzung als Wasserturm endete, kam es zu einer ingenieurtechnischen Bewertung der Tragsicherheit für eine Nutzung als Archiv. Die Ergebnisse dieser Bewertung führten allerdings zu der Erkenntnis, dass der Turm gravierende Standsicherheitsprobleme aufwies, welche nur durch einen Rückbau und anschließenden Wiederaufbau zu bewältigen schienen. Nachdem dieser Weg bereits beschlossen und die Abrissgenehmigung gestellt war, wurde aufgrund des Engagements eines örtlichen Architekten erreicht, dass eine tiefergehende Untersuchung des Bestandes durch ein interdisziplinäres Expertenteam mit Erfahrungen beim ›Bauen im Bestand‹ durchgeführt werden konnte. Man gelangte zu einigen hilfreichen Erkenntnissen über den Bestand, die unter anderem bewiesen, dass der ursprüngliche Fassadenaufbau immer noch dem Schlagregen und der Salz-Exposition standhielt und dass eine frühere Sanierung mit Mauerwerksankern die Fassade hingegen geschädigt hatte. Wegen festgestellter Querschnittsschwächungen aufgrund von Korrosion war es notwendig, die Tragsicherheit der Eisenbetonkonstruktion nachzuweisen. Mit dem Ansetzen der reinen Eisenbetonskelettkonstruktion gelang dies zuerst nicht.
An dieser Stelle half der genaue Blick in den Bauablauf bei der Errichtung 1929. Der Wandaufbau bestand aus vier Schichten:
- eine vollflächig umlaufende Vormauerschale aus dunklen Klinkern,
- eine innere Vormauerschale, die zwischen die Decken und Stützen des Betonskeletts eingefügt war und mit der Außenschale durch Binder und Maueranker im Verband stand,
- eine Luftschicht,
- eine innere Mauerwerksschale.
Die innere Vormauerschale war beim Bau in das noch nicht ausgehärtete Betonskelett eingefügt wurden, sodass sie nach dem Kriechen und Schwinden des Betons eingeklemmt wurde. Diese kraftschlüssig eingefügten Scheiben konnten für die Berechnung der Tragsicherheit hinsichtlich der Aussteifung angesetzt werden und der Standsicherheitsnachweis hierdurch erbracht werden.
Ein neues Sanierungskonzept sah nun den Erhalt des Bestandes durch partielle Eisenbetonsanierungen und eine ›korrosionsfeindliche‹ Raumklimatisierung vor, die das Voranschreiten der durch Natriumchlorid induzierten Korrosion an der Bewehrung stoppen konnte. Das Konzept überzeugte die Stadt Wilhelmshaven, der Abrissantrag wurde zurückgezogen. Der genaue Blick auf das Baudetail ermöglichte die realitätsnahe Beurteilung der Tragsicherheit. Nur dadurch konnte ein bedeutendes Zeugnis des Niedersachsen so prägenden Backsteinexpressionismus erhalten und damit auch erhebliche Ressourcen geschont werden.
Resümee
Für die Bewertung und den Umgang mit dem großen Baubestand Hochmoderne müssen insbesondere bautechnikgeschichtliche Kenntnisse vertieft und neue Mittel für Grundlagenermittlungen entwickelt werden, um in größerer Breite objektspezifische Erhaltungsmaßnahmen realisieren zu können. Diese Aufgabe können jedoch weder die Denkmalämter noch einzelne Institutionen leisten. Denkmalpflege kann zwar einen Teil der Systematik des Wissenserwerbs zur Verfügung stellen; in der Erhaltung der Breite des Bestandes wie für die Erhaltung der bautechnikgeschichtlich bedeutsamen Denkmäler sind neue Vorgehensweisen notwendig. Es ist unverzichtbar, Forschungsprogramme und anwendungsbezogene technische Entwicklungen zu intensivieren.
Notwendig sind zudem archivalische Studien zur Bau- und Produktionsgeschichte in Verbindung mit Forschungen zu Konstruktionen und Materialien der jüngeren Bestände, hier kommen der Disziplin der Bauforschung und insbesondere dem Fach Bautechnikgeschichte enorme Bedeutung zu. Hierfür müssen institutionen- und disziplinenübergreifend neue Kooperationsmodelle und Projekte entwickelt und ihre Ergebnisse der Praxis zur Verfügung gestellt werden. Dabei werden die Halbwertszeiten der Werke immer kürzer.
Wir benötigen also für beide Themen ›Bewertung‹ und ›Erhaltung‹ der Bauten der Hochmoderne einen interdisziplinären Diskurs mit allen Beteiligten, nicht nur innerhalb des Fachs Denkmalpflege an den Hochschulen und den staatlichen Ämtern, die zum Teil natürlich in sich auch interdisziplinär aufgestellt sind, sondern darüber hinaus auch mit den Ingenieuren und Materialwissenschaftlern sowie den (Technik)-Historikern. Nur gemeinsam kann es gelingen, das notwendige transdisziplinäre Wissen über diesen großen Baubestand zusammenzutragen, teilweise bereits verlorenes Wissen zu rekapitulieren, um gemeinsam Grundlagen für konservatorische Entscheidungen zur größtmöglichen Substanzerhaltung bei reduziertem Technikeinsatz entwickeln zu können.
Maßgebliche Quellen:
Ralph Egermann, Hannes Griesemann, Heiko Twelmeier u. a.: Begnadigung nach Abrissurteil. In: Bauen im Bestand (2019a), H. 3, S. 14–18
Ralph Egermann, Hannes Griesemann, Heiko Twelmeier u. a.: Eine Sache des Klimas. In: Bauen im Bestand (2019b), H. 4, S. 36–41
Zum Weiterlesen:
Christina Krafczyk: Was erhalten – wie erhalten? Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege des 21. Jahrhunderts. In: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 3 (2019), S. 120–123
Ulrich Knufinke, Christina Krafczyk: Junge Denkmäler in Niedersachsen. Drei Herausforderungen beim Schützen und Erhalten. In: Tragbar, Klaus (Hg.): Die Zukunft der Nachkriegsmoderne. Positionen und Projekte (Innsbrucker Beiträge zur Baugeschichte, Bd. 3). München 2022, S. 14–29
Der Artikel erscheint demnächst in ähnlicher Form im neuen Tagungsband der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte, Petersberg 2025, S. 35-48.

