Die Relevanz von Bautechnikgeschichte für die Denkmalpflege – Der Leuchtturm Roter Sand
Von Christina Krafczyk
Denkmalinventarisation
Wertschätzung, Beschreibung und Inventarisation von Bauwerken und ihre systematische Erhaltung etablierten sich in Deutschland im Laufe des 19. Jahrhunderts. Das Landesinventar – die Verzeichnisführung – verstehen wir als eine der vornehmsten Aufgabe des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege und als Grundlage unseres konservatorischen Handelns. Erste Inventarisationsprojekte im heutigen Niedersachsen begannen vor den staatlich-hoheitlichen Tätigkeiten der Denkmalpflege bereits im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts mit den Bänden der Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen für die preußische Provinz Hannover und seit 1896 mit den Inventarbänden für das Herzogtum Oldenburg und Braunschweig sowie für das Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Die Denkmalbewertung hat sich seither von historischen oder rein kunstwissenschaftlichen Kriterien zu städtebaulichen sowie zu wissenschaftlichen Bedeutungsebenen erweitert, die einen besonderen Schutz – ›Denkmalschutz‹ – im öffentlichen Interesse begründen können. Diese spezifische Selektion unterscheidet die Inventarisation von den zahlreichen Sammlungskonzepten seit dem 18. Jahrhundert, welche in Form von Enzyklopädien, Reiseberichten oder Dokumentationskampagnen das Wissen über historische Bauwerke und archäologische Stätten zusammengestellt und geordnet haben. Bei der Inventarisation geht es um eine systematisch-wissenschaftliche Auswahl aus einem überlieferten Konglomerat von Sachzusammenhängen. Diese Auswahl entsteht in jeweils zeitgebundenem Kontext, bekommt einen administrativen Rahmen, wirkt rechtsverbindlich und beansprucht dadurch zeitübergreifenden Bestand. Zugleich muss sie in einem dynamischen Prozess immer wieder überprüft und weiterentwickelt werden, darin liegt die besondere und stetige Herausforderung für die Denkmalinventarisation. Die institutionelle Denkmalpflege soll in ihrer hoheitlichen Aufgabe die wichtigsten Zeugen benennen und die Denkmalwerte begründen: Im niedersächsischen Inventar finden sich die als ›denkmalfähig‹ bezeichneten geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich oder städtebaulich besonders wertvollen Baubestände, an deren Erhaltung ein ›öffentliches Interesse‹ – so die Formulierung im Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz – besteht. Das öffentliche Erhaltungsinteresse – Rezeptionsgeschichte, Seltenheit, Unverzichtbarkeit, Überlieferungszustand – muss im Sinne der ›Denkmalwürdigkeit‹ begründet sein. Je nach Rechnung sind das zwischen 1 und 3 Prozent des Bestands der gebauten Umwelt. Diese Aufgabe ist bei Weitem nicht abgeschlossen, an vielen Stellen arbeiten wir heute dazu anlassbezogen und müssen nachqualifizieren, nicht zuletzt, weil jüngere Zeitschichten neu in den Blick kommen, aber auch weil ältere Bewertungen in gewandelter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Perspektive neu gewichtet werden. Und hier spielen Erkenntnisse aus der bautechnikgeschichtlichen Forschung eine erhebliche Rolle.
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) widmet sich derzeit einem flächendeckenden Inventarisationsprojekt, dessen Ergebnisse im Denkmalatlas Niedersachsen publiziert werden, mit dem das NLD derzeit die gesamte niedersächsische Denkmallandschaft auf neue Weise der Öffentlichkeit zugänglich macht. Damit werden wir die Vielfalt des baukulturellen Erbes und der Landesgeschichte in Niedersachsen – auch mit Denkmalen bautechnikgeschichtlicher Prägung – sowohl dem Partnerfeld als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und ein neues Narrativ und Werkzeug der Denkmalpflege zeigen. Mit dem Inventar bauen wir eine Plattform für den Wissenstransfer aus, sowohl für Fachleute, Planer im System Denkmalpflege als auch zur Information für eine interessierte Öffentlichkeit. Das Inventar kann aber auch als Grundlage für neue Forschungsfragen genutzt und in Kooperation mit den Hochschulen projektartig fortgeschrieben werden. Das derzeit laufende Schwerpunktprogramm (SPP) der Deutschen Forschungsgemeinschaft ›Kulturerbe Konstruktion‹ stellt für die Denkmalinventarisation der Bauten der Hochmoderne, deren ›bautechnikgeschichtliches Koordinatensystem‹ noch geschrieben werden muss, eine mehr als wünschenswerte und notwendige Grundlage dar.
Bautechnikgeschichtliche Charakteristika sind bei der Definition von Denkmalwerten selbstverständlich zeitübergreifend relevant. Sie rücken allerdings zunehmend in den Fokus, als die Denkmalpflege seit den 1970er-Jahren auch die großen Bestände der Bauten des Industriezeitalters in den Blick nimmt und ihnen nicht nur historische Werte, im Sinne der Wirtschafts- und Sozialgeschichte oder städtebauliche Denkmalfähigkeiten, sondern konkret bautechnikgeschichtliche Aspekte als wissenschaftliche Denkmalfähigkeiten zuweist. Der folgende Beitrag soll, entsprechend des Zeitrahmens des SPP ›Kulturerbe Konstruktion‹ auf die jüngere Zeitstellung der Hochmoderne (1880–1960) scharf stellen. Insbesondere weil hier neue Fragen von Denkmalinventarisation und Herausforderungen von Erhaltung diskutiert werden können.
Kennen wir den Gegenstand? Die Arbeiten seit den 1990er-Jahren von Uta Hassler und Niklaus Kohler zur Entwicklung der Gebäude- und Infrastrukturbestände des 20. Jahrhunderts sind sicher als grundlegend für den Überblick auf die Veränderungsdynamiken des Gesamtbestands der Hochmoderne zu nennen. Prominent sind die Untersuchungen zur Verdoppelung des Baubestands in den Boomjahren, einem großen Teil der hier betrachteten Zeitstellung. Die Bandbreite von Ordnungskriterien der Bauwerke dieser Epoche ist enorm: Es sind vor allem die konstruktiv-technischen Entwicklungen, die gestaltgebend werden. Das Spektrum reicht also von leichten Flächentragwerken über Infrastrukturbauten bis hin zu einer Vielzahl an Bausystementwicklungen im Stahl- und Stahlbetonbau. Dahinter stehen auch zeitgeschichtliche Themen, die 1960er- und 1970er-Jahre beispielsweise waren eine Utopie der Moderne schlechthin. Im Vertrauen auf die Beherrschbarkeit der Systeme, Vertrauen auf immer weiteren Fortschritt und dem Denken eines grenzenlosen Wachstums, auf die demokratische Konsolidierung. Experimentierfreude und Innovation finden wir in nie dagewesener Bandbreite in den neuen Bautechniken für neue Bauaufgaben.
Bautechnik und -konstruktion prägen die architektonische Formfindungen, Trennung von Funktionen, aber auch Variabilität und Flexibilität sind die zentralen Themen. In keiner baugeschichtlichen Epoche zuvor wurden so viele neue Materialien und Konstruktionen industriell entwickelt (und oft wieder verworfen) wie in den Nachkriegsjahrzehnten. Diese Entwicklung, die eben nicht nur eine technische, sondern eine gesellschaftliche ist, startete jedoch bereits im 19. Jahrhundert, in dem das ingenieurmäßige, rationale Entwerfen und Bauen immer wieder auch zum Gegenstand einer ›Heldenerzählung‹ der Moderne stilisiert wurde. Die folgenden Beispiele sind daher beides: Objekte der Bautechnikgeschichte und Denkmale der Hochmoderne – mit ganz spezifischen zu erhaltenden Zeugniswerten.
Leuchtturm Roter Sand
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) und ihre treuhänderische Stiftung Roter Sand kümmert sich seit Jahren um den Erhalt und die Pflege des Leuchtturms, dessen Standsicherheit durch Klimawandelfolgen massiv bedroht ist. Aufgrund der Ergebnisse eines umfassenden Gutachtens zur Schädigung wurden Sanierungsvarianten in situ erarbeitet, aber auch über Möglichkeiten einer Translozierung diskutiert. Bei einem Expertengespräch unter Beteiligung des Ingenieurbüros, von Vertretern der wissenschaftlichen Kommission der DSD, des Fördervereins Leuchtturm Roter Sand e.V. und der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte wurde deutlich, dass Authentizität und Zeugniswert des Baudenkmals mit den hier drastischen Grenzen der Erhaltbarkeit kollidieren.
Der Leuchtturm Roter Sand befindet sich in der Wesermündung, 48 Kilometer nördlich von Bremerhaven auf offener See und ist seit seiner Inbetriebnahme 1885 ein international bekanntes Wahrzeichen. Als solches ist es 2010 zu seinem 125-jährigen Bestehen in der Reihe der Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland gewürdigt worden. Als weltweit erstes Offshore-Bauwerk ist sein Standort und seine Gründungstechnik im Rahmen der Schifffahrts- und Technikgeschichte von herausragender wissenschaftlicher Denkmalbedeutung und der Leuchtturm ist auch aus geschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal von hohem Zeugnis- und Identifikationswert.
Der Leuchtturm dokumentiert stellvertretend die deutsche Ingenieurbaukunst dieser Epoche. Der technikhistorisch bedeutendste Teil ist der Caisson, der Gründungskörper, der im Meeresgrund steckt, nur bei Niedrigwasser zu sehen ist und auf dem die eigentliche Turmkonstruktion ruht. Nach einem ersten, spektakulär gescheiterten Versuch gelang es 1883, eine optimierte, stabilere Variante des ellipsenförmigen, schwimmfähigen, stählernen Senkkastens zu konstruieren. Dieser bestand aus einer Taucherglocke und einem teilweise schon mit Beton gefüllten Behälter, der im Bremerhavener Kaiserhafen mit den notwendigen Maschinen und Einrichtungen vorgefertigt, an seinen Bestimmungsort in die Außenweser geschleppt und dort mithilfe des Druckluftverfahrens in den Meeresboden eingespült wurde. Nach der Absenkung des Gründungssockels konnte der Caisson gleichzeitig von innen mit Beton und Mauerwerk verfüllt und somit stabilisiert werden.
Die geschichtlich herausragende Bedeutung ergibt sich gerade aus seinem Standort am Rande der Außenweser im offenen Meer. Zum ersten Mal wurde hier ein festes Leuchtfeuer dieser Dimension im tiefen Seewasserbereich auf einem Treibsand errichtet.
Das architektonische Aussehen, mit dem nach oben schmaler werdenden, kreisrunden Turmschaft, den drei romantisierenden auskragenden Erkern und dem abschließenden Laternenraum hat mit dazu beigetragen, dass der Leuchtturm ›Roter Sand‹ als Wahrzeichen, nicht nur für Auswanderer, Seeleute, Schiffspassagiere und Wassersportler, zu einem der markantesten und berühmtesten Leuchtfeuerbauten an der deutschen Küste geworden ist. In diesem Zusammenhang ist er zu einem Wahrzeichen mit hohem Symbolwert für die bremische Schifffahrtsgeschichte geworden. Nicht weniger signifikant ist im Sinne der künstlerischen Denkmalfähigkeit die ungewöhnliche architektonische Gestaltung mit den dem Burgenbau entlehnten Runderkern, die bei deutschen Leuchttürmen einzigartig ist. Aus Sicht der Denkmalpflege ist das architektonische Erscheinungsbild des Turms mit der damals einmaligen technischen Bauleistung untrennbar verbunden. Nur in dieser Verbindung lässt sich die Denkmaleigenschaft und die besondere nationale Bedeutung begründen. Schutzgut ist daher die Gesamtheit des Turms.
Den hohen Identifikationswert des Bauwerks belegen die zahlreichen Initiativen zur Rettung des Roten Sandes, die in seiner spektakulären Sanierung 1988 mündeten. Bereits 1982 wurde der Leuchtturm unter Schutz gestellt. Bei einer aufsehenerregenden Rettungsaktion 1987 wurde eine 10 Meter hohe und 3 Zentimeter dicke Stahlmanschette mithilfe eines Schwimmkrans über den 30 Meter hohen Turm gestülpt. 1989 begann die Außensanierung des Turmschaftes mit einer tiefgehenden Instandsetzung, Probleme blieben aber bestehen. Auch nach einer Sanierung nach bestem heutigen Wissenstand kann keine 100-prozentige Standsicherheit erreicht werden.
In einem Expertengespräch 2021 wurde über den möglichen Verlust der denkmalkonstituierenden Elemente bei einer Translozierung diskutiert, aber auch auf das generelle Risiko beim Transport des Turmoberteils hingewiesen. Die wissenschaftlichen Denkmalfähigkeiten im Kontext der materiellen und bautechnikgeschichtlichen Werte würden mit dem Verbleiben des Caissons vor Ort, vergleichbar mit der Archäologie, unsichtbar, aber in situ erhalten, wenn auch aus dem baulichen Gesamtzusammenhang gelöst. Eine Einzigartigkeit des Caissons ist aufgrund vergleichbarer bedeutender Senkkastengründungen um 1880 nicht gegeben, die didaktische Vermittlung der Caissontechnik wäre an anderem Standort möglich. Die geschichtliche Denkmalfähigkeit als sozialgeschichtlicher Wert ist sicher auch nur am Standort vollumfänglich nachvollziehbar, an einem anderen Platz lediglich didaktisch vermittelbar. Eine besondere Eigenschaft des Denkmals ist somit, dass der Caisson, also die herausragende ingenieurtechnische Leistung, nicht sichtbar und die Entstehungsgeschichte nicht anfassbar ist. Der sozialgeschichtliche Wert von den Umständen der Erbauung bis hin zum Leben auf dem Leuchtturm ist sehr bedeutsam und auch nach einer Translozierung gut vermittelbar. Eine Umsetzung würde die Nutzungsgeschichte fortschreiben. Wenn der Turm transloziert würde, wäre dies ein historischer Vorgang und könnte wie seinerzeit das Verschiffen des Caissons Teil der Denkmalgeschichte werden.
Aus Sicht der Denkmalpflege kann der jetzige umfassende Zeugniswert nur durch Erhaltung am Standort gewährleistet sein. Im Falle einer Verlegung müssten die Denkmalwerte neu geschrieben werden. Frei nach dem Motto: Das ›halbe‹ Denkmal wird zur Rettung zurück an Land gebracht und definiert sich neu!
Denkmalerhaltung
Die systematischen, quasi systemimmanenten Probleme und Grenzen der Konservierung der Denkmale der Moderne sind seit den 1990er-Jahren vielfach diskutiert worden. Denn: Eine tradierte Strategie der Denkmalpflege geht von der materiellen Überlieferung aus, das wird nun bei den jüngeren Baubeständen mit programmatischem Verzicht auf langfristige Haltbarkeit und immer kürzeren Erneuerungszyklen zunehmend zum Problem. Wie lässt sich ein Bestand langfristig erhalten, der aufgrund nicht immer reproduzierbarer Materialien und Konstruktionsweisen nur aufwändig, schwer und teurer mit den herkömmlichen Mitteln und Techniken saniert werden kann? Wo bringen Reparaturen, funktionell bedingte Umbauten und absehbare Zyklen der Erneuerung ein Objekt an die Grenze dessen, was mit dem Begriff ›Authentizität‹ die Zeugnishaftigkeit eines Denkmals umschreibt?
zum Teil 2: Rathausturm Wilhemshaven
Maßgebliche Quelle:
Wolfgang Neß, Christine Onnen, Dirk J. Peters: Der Leuchtturm Roter Sand (Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland, Bd. 7), hrsg. von der Bundesingenieurkammer 2010
Zum Weiterlesen:
Uta Hassler, Catherine Dumont d’Ayot (Hg.): Bauten der Boomjahre – Paradoxien der Erhaltung / Architectures de la croissance – les paradoxes de la sauvegarde. Zürich/Gollion 2009
Christina Krafczyk: Was erhalten – wie erhalten? Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege des 21. Jahrhunderts. In: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 3 (2019), S. 120–123
Ulrich Knufinke, Christina Krafczyk: Junge Denkmäler in Niedersachsen. Drei Herausforderungen beim Schützen und Erhalten. In: Tragbar, Klaus (Hg.): Die Zukunft der Nachkriegsmoderne. Positionen und Projekte (Innsbrucker Beiträge zur Baugeschichte, Bd. 3). München 2022, S. 14–29
Der Artikel erscheint demnächst in ähnlicher Form im neuen Tagungsband der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte, Petersberg 2025, S. 35-48.

