Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 21
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1828
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- ffca9a9d-30df-4f5c-be5a-2aa205d9a9da
- System-ID
- #61310958
- ADABweb-ID
- 30886201
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_1 Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_2
- Beschreibung
- Die heutige Hofstelle Nr. 21 setzt sich zusammen aus den beiden Hofstellen Nr. 21 und 20. Nach Abbruch des Haupthauses von Nr. 20 um 1970 wird das Grundstück zwischen den beiden Haupthäusern von Nr. 19 und Nr. 21 als Gartenland genutzt. Die ehemalige Scheune von Nr. 20 von vermutlich 1834 wurde unter Naudener Straße 4 als Doppel-Wohnhaus zusammen mit dem angrenzenden Hofwald ausparzelliert (siehe dort). Hofstelle 20: Die Hofstelle Nr. 20 war als ehemalige Halbhufnerstelle mit einem Haupthaus unmittelbar am Dorfplatz, einer Hofzufahrt vom Dorfplatz nördlich davon, einer Scheune und zwei bis drei Nebengebäuden ausgestattet. Zugehörig zum Amt Wustrow lag dort auch die Grundherrschaft bis zur Ablösung um 1840. Nach dem Brandkassenbuch des Amtes Wustrow von 1795-1833 wurde der Hof mit der Ass. Nr. 4 von 1795 bis 1815 von Johann Jürgen Schabbatz bewirtschaftet. Der neue Inhaber der Hofstelle ab 1815, Jürgen Heinrich Mente, ließ gleich bei Hofübernahme ein Backhaus errichten. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 ist der Hof unter „G“ bzw. „22“: „Jürgen Hr. Mente“ verzeichnet. Im Laufe der Fortschreibung der Karte ist vermerkt: „nunc Grebin, Joh. Joachim“. Laut Hypothekenbuch von 1805-1888 gelangte der Hof „durch Erbrecht vom Vater laut Ehestiftung vom 27. Septbr. 1833“ an Johann Jochen Grebin, den einheiratenden Schwiegersohn. Dort verblieb der Hof bis zum Verkauf an Joachim Christoph Schorling am 18. August 1856. Im gemeinsamen Brandkassenbuch von 1848-1862 sind Johann Jochen Grebin und sein Nachfolger, Johann Heinrich Schorling verzeichnet. Neben dem Haupthaus standen ab 1859 nach Abbruch eines Kornbodens mit Stall nur noch die Scheune und ein Stallgebäude. Das altertümliche, um 1770 errichtete Haupthaus blieb bis zu seinem Abbruch in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts mit Langstroh eingedeckt. Vermutlich diente es bereits ab dem späten 19. Jahrhundert nur noch als Scheune. Historische Aufnahmen wenige Jahre vor dem Abbruch zeigen ein höchst bemerkenswertes Gebäude vergleichbar zum Haupthaus von Hof Nr. 17 von 1769. Das Dreiständer-Hallenhaus hatte vermutlich auf seiner Westseite eine Kübbung, sodass es ursprünglich direkt an einer schmalen Traufgasse zum Nachbarhaus Nr. 19 stand. Die steilen Fuß- und Kopfbänder sowie die Ziegelausfachung der dadurch entstandenen, höchst dekorativen und holzreichen Rauten waren typisch für die Bauzeit um 1770. Die beiden Häuser Nr. 17 und 20 sprechen für eine gewisse Baukonjunktur in Schreyahn nach dem Siebenjährigen Krieg. Hofstelle 21: Grundherr der Hofstelle war das Amt Wustrow. Die einstige Halbhufnerstelle ist daher unter Ass. Nr. 2 im Brandkassenbuch des Amtes Wustrow von 1795 bis 1833 gelistet. Inhaber von 1795 bis 1805 war Conrad Johann Sampleben. Im Laufe des Jahrhunderts ändert sich der Familiennamen von „Sampleben“ zu „Sandleben“. Laut Hypothekenbuch von 1805-1888 unter der laufenden Hofnummer 7 wurde der Hof an „Georg Friedrich Sampleben durch Erbrecht vom Vater laut Ehestiftung vom 9. Oktober 1806“ übertragen. Georg Friedrich erscheint entsprechend als Nachfolger auch im Brandkassenbuch 1795-1833 sowie auf der Verkoppelungskarte 1831/32 unter „21“ bzw. „F“ mit dem Namen: Georg Friedrich Sandleben sowie dem Nachtrag „nunc Joh. Christoph Sandleben“. Die Vermesser aus anderen Landesteilen haben den Namen offensichtlich erstmals abgewandelt. Unter Georg Friedrich Sampleben erfolgte auch der Neubau des heutigen Haupthaues von 1828 (i). Auf der Verkoppelungskarte sind das Haupthaus auf der Grenze zu Hof Nr. 20, eine kleine Scheune rückwärtig im Hofwald sowie zwei weitere Nebengebäude dargestellt. Laut Brandkassenbuch von 1848-1862 unter der neuen Ass. Nr. 7 sind neben Haupthaus und Scheune noch ein Stall und eine Holzschauer aufgeführt. Nachfolger von Georg Friedrich Sandleben ist laut Brandkassenbuch vermutlich sein Sohn Johann Christoph „nunc Joh. Chro. Sampleben“, entsprechend der Fortschreibung auf der Verkoppelungskarte. Spätestens 1875 hat Johann Heinrich Sandleben den Hof übernommen. Im Brandkassenbuch 1880-1922 ist die „Witwe Sandleben“ aufgeführt. Zu einem unbekannten Zeitpunkt nach Ableben der Witwe übernimmt „W. Schultze in Klennow“ den Hof. Heute stehen auf der Hofstelle lediglich noch das Haupthaus, ein Vierständer-Hallenhaus von 1828 und ein Stallgebäude mit Ankerbalkenkonstruktion aus der Zeit um 1809. Beide firstparallel angeordneten Gebäude stehen eigentumsrechtlich giebelständig am Dorfplatz. Die heutige vorgezogene Hofmauer mit dem Hoftor steht offensichtlich auf dem Dorfplatz. Die Hofzufahrt ist wie üblich mit Lesesteinen gepflastert. Haupthaus Der große Vierständer mit 13 Gebinden nimmt eine Grundfläche von 11,83 m in der Breite und 20,45 m in der Länge ein. Der vordere Wirtschaftsteil mit der 14,48 m langen und 3,87 m hohen Längsdiele erstreckt sich zwischen dem 1. und 10. Gebinde, der Wohnteil mit dem Pomös als Zwischenboden vom 10. bis 13. Gebinde. Das nördliche Seitenschiff zur Hofzufahrt ist deutlich tiefer als das südliche Seitenschiff an der Grenze zu Hofstelle 20. Die Haustür von Norden befindet sich zwischen dem 7. und 8. Gebinde im Wirtschaftsteil. Ein kleiner Stichflur führt auf die Längsdiele. Das Rähm der zweiten Ständerreihe wird als Kümmerform eines hoch gelegten Luchtbalkens mit Knaggenunterstützung über den Stichflur geführt. Das nördliche Seitenschiff im Wirtschaftsteil wurde um 1900 zu Wohnzwecken ausgebaut. Hierfür entstanden im Giebel zum Dorfplatz zwei zusätzliche Fenster. Diese Fenster wurden 1997 in den bauzeitlichen Zustand zurückgebaut. Dabei entstand wieder analog zum südlichen Seitenschiff eine Stalltür. Der komplette Westgiebel mit einer Firsthöhe von 10,98 m ist mit einem engmaschigen Gitterfachwerk gänzlich ohne Langstreben versehen, wie es zur Bauzeit 1828 im Niederen Drawehn üblich war. Wohnteil / Ostgiebel: Der Wohnteil zwischen dem 10. und 13. Gebinde ist mit einer Deckenbalkenlage in Firstrichtung abgebunden. Zwischen den beiden Außenwänden sind in dichter Lage 14 Deckenbalken eingezogen. An der Nordseite entlang der Hofzufahrt mit einer zusätzlichen Inschrift handelt es sich bei den dort sichtbaren Balkenköpfen um eine Stichbalkenlage gegen den letzten und 14. Deckenbalken von Süden. Die fünf Stichbalken werden durch einen Gratstichbalken am Eckständer ergänzt. Die Raumaufteilung weicht von der üblichen Disposition mit einer Eckstube ab. Hier befindet sich die Küche an der Nordostecke, zwei Kammern an der Südostecke und dazwischen die große Stube. Die massive Herdwand zwischen Küche und Stube sowie die Alkoven zwischen Herdwand und Ostgiebel wurden erst in jüngster Zeit entfernt, ebenso ein kleiner Backofenanbau als Seitenflügel und Erweiterung der Küche nach Osten. Die Stubentür nach Westen mit dem seitlichen Fenster führt also direkt auf die Längsdiele. Die massive Herdwand war zur Küche mit einem großen Rauchfang versehen. Das Deckenloch mit dem Wechsel für den 11. Deckenbalken von Süden ist erhalten. Der Rauchfang hatte demnach eine Grundfläche von 3,98 m in der voller Länge der Herdwand und 1,23 m in der Tiefe. Vermutlich wurde das Haus 1828 bereits mit einem über Dach geführten Schornstein errichtet, zumal sich keine Rußspuren im Dachwerk finden. An die Küche nach Westen, also zwischen dem 8. und 10. Gebinde, schließt ein vor dort zugänglicher Halbkeller mit dem Kellerboden als Speisekammer an. Die Nordausrichtung spricht für diese Anordnung von Keller und Küche an der Hofzufahrt. Der Giebeldreieck zum Dachraum nach Osten ist mit einer Lehm-Stakung in den Gefachen geschlossen. Zusätzlich befindet sich an der Außenseite eine Vertikalverbretterung mit einer Holz-Deckel-Schalung. Das Giebeldreieck ist deutlich nach Osten gekippt. Die umfangreichen Inschriften von 1828 sind vollständig erhalten, wenn auch die Inschriften an der Wetterseite nach Westen zum Dorfplatz, also im Wirtschaftsgiebel 2006 bei der letzten Giebelsanierung nach Befund erneuert wurden, wie auch die Ergänzung in der Inschrift mit dem Namen des ausführenden Zimmereibetriebes ausweist. Auffallend auf dem Kehlbalken ist der Quellennachweis mit Liednummer und Vers. Ebenso auf dem Torsturz die Herkunft der eingeheirateten Bauherrin: aus Dolgow. Auffallend ist auch, dass der Namen „Sandleben“ bereits in der moderneren Form geschrieben wurde. Inschriften Wirtschaftsgiebel (2006 erneuert nach Befund): Kehlbalkenebene: „Mit beten geh ich an mein Werk, gieb du den Leibe Kraft und Staᵉrk, ich streck die Hand mit Freuden aus“ (aus: Lüneburgisches Gesangbuch, Lied 279, Vers 7, siehe Wendland-Archiv 581283) Dachbalkenebene: „Wer erst nach Gottes Reiche tracht, und bleibt auf dessen Wegen. Der wird von ihn auch wohl bedacht mit dieses Lebens Segen. Den Frommen giebt er fruᵉh und spaᵉt was er von seiner Arbeit hat auch Armen mit zutheilen / Erneuert 2006 von HOLZVOLK“ (aus: Lüneburgisches Gesangbuch, Lied 280, Vers 3, Wendland-Archiv 581283) Dielentorsturz: „Georg Friedrich Sandleben Magrethe Elisabeth Sandleben / geborn Schulzen aus Delgo / Den 7ten May / Anno 1828“ Inschriften Wohnteil nach Osten und Norden (bislang nicht erfasst) Ostgiebel über Kammerfach: „In Gottes namen fang ich an Was mir zu thun gebühret Mit Gott wird alles wohl gethan Und glücklich ausgeführet Was man in Gottes namen thut Mit glaubens vollem sin und muth Das muß uns wohl gedeihen“ Nördliche Traufseite über Wohnteil mit Eckstube: „Ich lenke meine müh und fleiß Zu deines großen namens preis Zu meinem nutzen und dabey Daß es auch andern dienlich sey“ Die Embleme auf dem Torsturz an den beiden Enden, zwei Rosetten oben und vier Zacken unten, werden als Zimmermannszeichen gewertet, da sie erneut in Lüsen 8 und 23, Reetze, Gühlitz, Schlanze, jabel und Meuchefitz auftauchen) Dachwerk: Das Satteldach mit einer Firsthöhe von 6,82 m ist als einfaches Kehlbalkendach mit einer gezapften Kehlbalkenlage in Nadelholz abgebunden. Es hat 13 Gebinde, wobei die Gebindeabstände im Wirtschaftsteil mit 1,55 – 1,65 m deutlich geringer sind als im Wohnteil mit 1,90 – 2,05 m. Die nördliche Dachfläche ist mit großformatigen, gewellten Faserzementplatten eingedeckt, die südliche Dachfläche mit einem kleinformatigen Doppelmulden-Betondachsteinen. Zwischen den Hauptgebinden befinden sich zusätzliche, nachträglich verbaute Zwischensparren. Die Abbundzeichenzählung des Kerngerüstes ist vom Wirtschaftsgiebel aufsteigend, wobei Nord- und Südseite differenziert sind. Die beiden heutigen, eingestellten, doppelt stehenden Stühle sind nicht ursprünglich. Der nachträglich eingebaute stehende Stuhl aus zwei Längsverbänden ohne Querverbindung mit schräg gestellten Ständern in jeder vierten Achse ist überwiegend in gesägtem Nadelholz abgebunden. Teilweise finden sich Spuren einer Zweitverwendung, teilweise auch zweitverwendetes Eichenholz. Die teils krummwüchsigen Hauptsparren des Kerngerüstes sind gebeilt und messen im Querschnitt ca. 18/19 – 18/20cm. Die bauzeitlichen Windrispen sind nur teilweise erhalten. Sie bestehen aus dünnen Halbstämme und sind mit Eisennägeln befestigt. Der Zwischenboden über dem Wohnteil ragt als Pomös in die dachkonstruktion, sodaß eine Stufe im Dachboden entsteht. Die nachträgliche Stuhlkonstruktion ist konstruktionsgleich zum Wirtschaftsteil. Die Sparren über Wohnteil im 10. Bis 13. Gebinde sind aus Nadelholz mit dem Querschnitt von ca. 19/19 – 22/18 cm, teilweise gestückelt, teils zweitverwendet, teils verrußt. Der Dachboden über den Seitenschiffen ist mit einem Lehmestrich überzogen. Über der Längsdiele ist er mit einer Aufhöhung für die nachträgliche Dämmung und einer Dielung versehen. Der Wirtschaftsgiebel nach Osten wurde 2006 teilerneuert. Dabei erfolgte auch eine Neuausfachung mit größtenteils neuen Backsteinen. Der rückwärtige Ostgiebel zum Wohngiebel ist mit einer Lehm-Stakung erhalten. Verzogene Nuten auf den Oberseiten der Riegel dienten der Einführung der Staken. Der Ostgiebel wurde wie der Westgiebel überwiegend in Eichenfachwerk abgebunden, teilweise mit Spuren einer Zweitverwendung. Die Giebelspitze mit dem Uhlenloch wurde nachträglich ausgemauert. Das Giebeldreieck ist außen modern mit einer senkrechten Verbretterung mit Deckleisten verschalt. Der Ostgiebel und das Dachwerk über dem Wohnteil sind stark nach außen geneigt. Mit verschiedenen jüngeren Ertüchtigungsversuchen wurde dem entgegengewirkt, ohne die Neigung zurückzunehmen Zwischenboden über dem Wohnteil Vier stuhlähnliche Längsachsen tragen die Dachbalken im 11. und 12. Gebinde und teilen den Bereich in drei Zonen. Die „Rähme“ dieser Achsen sind jeweils in die Flett- und Giebelwand eingezapft (nicht aufgelegt) und mit langen Kopfbändern unterstützt. In den Abseiten zwischen Flett- und Giebelwand sind zusätzlich Riegelpfetten eingezapft. Zweitverwendungsspuren finden sich an vielen Hölzern (Ständer Flettwand, „Rähme“ und Kopfbüge der Längsachsen, Riegelpfetten). Eine nicht erhaltene Räucherkammer befand sich im Bereich über der Küche an der Querwand zum Wirtschaftsteil. Die Mittelzone mit 5,53 m lichtem Abstand zwischen den Längsachsen mit entsprechend großen Spannweite der Deckenbalken befindet sich über der Stube im Erdgeschoss. Denkmalbewertung: Das Vierständer-Hallenhaus von 1828 ist aufgrund seiner bautypologischen und siedlungstypologischen Bedeutung und aufgrund seiner den Dorfplatz prägenden Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Stallgebäude Das ehemalige Stallgebäude firstparallel zum Haupthaus an der nördlichen Grundstücksgrenze ist ein zum Dorfplatz giebelständiger Fachwerkbau mit Satteldach und Ankerbalkenkonstruktion, der in Teilbereichen in Kalksandstein massiv erneuert wurde. Das Brandkassenbuch 1795-1833 spricht für einen Neubau um 1809. Dazu passen auch die erhaltenen Fragmente einer Inschrift im Westgiebel zum Dorfplatz (aufgrund von Bewuchs und Verwitterung nicht vollständig lesbar): „Auf Gott und nicht auf […]“, die vermutlich auf das bekannte Lied von C. F. Gellert (1715-1769) zurückgeht: „Auf Gott und nicht auf meinen Rat / will ich mein Glück stets bauen / und dem, der mich erschaffen hat / mit ganzer Seele trauen.“ Das mehrfach veränderte und vermutlich auch eingekürzte Gebäude hat wechselnde Funktionen als Pferde- und Schweinestall durchlaufen. Es ist in einem schlechten Zustand, gehört aber zur sonstigen, besonders erhaltenswerten Bausubstanz. Quellen: Fotodokumentation mit Schwerpunkt Haupthaus im Zuge der Inventarisation 1978 im NLD vorhanden, mit Vorder-, Rück- und Seitenansicht.
- Denkmalbegründung
- Das Vierständer-Hallenhaus von 1828 ist aufgrund seiner bautypologischen und siedlungstypologischen Bedeutung und aufgrund seiner den Dorfplatz prägenden Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

