Wohnhaus
- Landkreis
- Oldenburg (Oldb)
- Samtgemeinde
- Harpstedt [Sg]
- Gemeinde
- Harpstedt,Flecken
- Gemarkung
- Harpstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Harpstedt
- Adresse
- Grüne Straße 10
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 51717833
- Objekt-Nr.
- 49
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Östlich der Kirche an der Grünen Straße auf einem Gartengrundstück frei stehendes Wohnhaus. Eingeschossiger verputzter Massivbau auf hohem Sockelgeschoss, unregelmäßige Gebäudegrundfläche mit Anbauten und gartenseitigem Eckerker. Das mit roten Hohlpfannen eingedeckte Satteldach mit dem Giebel zur Straße ausgerichtet, der gartenseitige Giebel hierzu aus der Achse versetzt angeordnet, der südliche Anbau besitzt ein Mansarddach. In den Giebelspitzen nach Norden, Osten und Süden Fachwerk, im westlichen Giebel entfernt. Der Hauseingang mit historischer Holztür im nördlichen Anbau über eine neunstufige Außentreppe zu erreichen. Der bauzeitliche Fensterbestand mit kleinteiliger Versprossung bis auf die Fenster im Straßengiebel erhalten. Erbaut im frühen 20. Jahrhundert. Im Inneren die Grundrissstruktur und historische Raumausstattung vorhanden. Straßenseitig Einfriedung des Vorgartens mit massiven Natursteinpfeilern und dazwischen liegendem Holzlattenzaun.
- Denkmalbegründung
- Nach dem Großbrand 1739 wurde der Ortskern von Harpstedt mit einem regelmäßigen, orthogonalen Straßenraster um den zentralen Markt- und Kirchplatz neu aufgebaut. Die östlich der Kirche in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grüne Straße war vor dem Brand auch auf der Ostseite bebaut, historische Karten zeigen nach 1739 auf den bis zur Graft des Amtshofes reichenden Parzellen dann keine Gebäude mehr. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wuchs der Ort über seine bisherigen Grenzen hinaus, die Bebauung der Ostseite der Grünen Straße erfolgte nach der Jahrhundertwende mit frei stehenden Wohnhäusern auf Gartengrundstücken. So entstand auch das Wohnhaus an der Grünen Straße 10. Durch die unregelmäßige Gebäudegrundfläche mit seitlichen Anbauten und einem Eckerker an der Gartenseite sowie das entsprechend gegliederte Dach entsteht eine malerische Anordnung der Baukörper. Die schlichten Putzfassaden zeigen kleinteilig versprosste Fenster und Zierfachwerk in den Giebelspitzen. Bemerkenswert ist der Grundriss: Über einen Windfang ist eine größere Wohnhalle zu betreten, durch die die weiteren Wohnräume des Erdgeschosses erschlossen werden. Im Sockelgeschoss befanden sich die Küchen- und Wirtschaftsräume, im Dachgeschoss die Schlafkammern. Insgesamt ist der Wohnhausbau der zeittypischen Reform- und Landhausarchitektur zuzuordnen. Das Wohnhaus an der Grünen Straße 10 in Harpstedt ist von Bedeutung für die Ortsgeschichte und durch den guten Erhaltungszustand und die beispielhafte Ausprägung ein anschauliches Zeugnis des Reformstils des frühen 20. Jahrhunderts. Zudem prägt das Wohnhaus das Straßenbild und ist damit von städtebaulicher Bedeutung.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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