Hedemannsche Haus
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- St. Antoniort 50
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1840
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46813535
- Objekt-Nr.
- 260
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Denkmalthema
- Hausbau-Quakenbrueck
- Beschreibung
- Giebelständiges, zweigeschossiges, fünfachsiges Wohnhaus, massiver Sichtziegelbau, Krüppelwalmdach, errichtet um 1840. Südwestgiebel und Traufseiten mit Giebel- und Traufgesims. Südwestgiebel mit Zugang mittig, mit profilierter Öffnungsumrandung, Fruchtgirlanden und Zahnschnitt.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus liegt auf der Ostseite der Straße St. Antoniort und ist eines der wenigen profanen Massivbauten im Straßenbild von Quakenbrück, welche seit dem beginnenden 19. Jahrhundert Einzug in das Stadtbild erhielten. Sie setzten moderne Akzente innerhalb der architektonischen Entwicklung in Quakenbrück. Durch die Anlehnung an die traditionelle Fachwerkbauweise in Größe, Kubatur, Giebelstellung und Raumaufteilung sowie Grundrissstrukturen wirken sie im Stadtbild nicht wie Fremdkörper, sondern wie eine Weiterentwicklung der traditionellen Hausform. Die gehobenen Ansprüche an das Wohnen zeigen sich bei den klassizistischen Massivbauten nicht nur in der Vermehrung und Orientierung der Wohnräume zur Straße sowie Auslagerung von Wirtschafts- und Stallräume, sondern auch im äußeren Erscheinungsbild anhand repräsentativer und teils künstlerischer Gestaltung der Straßenfassaden. Der wuchtige Rohziegelbau des Wohnhauses St. Antoniort 50 weist schlichten Bauschmuck auf und ist wahrscheinlich küstenländisch beeinflusst. Wirtschaftsräume wurden in einem separaten Fachwerkbau, welcher sich im rückwärtigen Bereich des Grundstückes befindet, untergebracht. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Stadtbau- und Sozialgeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung wegen seines Seltenheitswertes und aufgrund der städtebaulichen Bedeutung wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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