Burgmannhof von Dinklage/ Schulenburg bzw. Ledebur
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Artland [Sg]
- Gemeinde
- Quakenbrück, Stadt
- Gemarkung
- Quakenbrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Quakenbrück
- Adresse
- Pfaffenstraße 18
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1735
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 46756072
- Objekt-Nr.
- 234
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Denkmalthema
- Hausbau-Quakenbrueck
- Beschreibung
- Traufständiges, eingeschossiges Wohnhaus, Fachwerk mit Ziegelausmauerung, Krüppelwalmdach mit Schleppgaupen beiderseits, errichtet 1735 (i) als Bestandteil eines ehemaligen Burgmannhofes. Südöstliche Traufseite mit mittigem Eingang, darüber Inschriftenkartusche.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus befindet sich auf einem ehemaligen Burgmannhof, von denen es in Quakenbrück zahlreiche gab. Die Burgmannen waren Ministerialen und unterstanden dem Bischof. Ihnen unterlag die Verwaltung, sie waren mit verschiedenen Rechten ausgestattet und zu verschiedenen Diensten verpflichtet. In Quakenbrück gibt es noch drei ehemalige Burgmannhöfe, auf deren Grundstücken sich die Nachfolgebauten der mittelalterlichen Höfe befinden. Das Wohnhaus in der Pfaffenstraße 18 ist ein solcher Nachfolgebau von 1735. Auf das Burgmannengeschlecht Dinklage/Ledebur verweist noch heute ein Wappen. Das Gebäude ist traufständig errichtet worden. Diese Traufenhäuser bilden innerhalb des historischen Baubestandes in Quakenbrück eine Minderheit. Sie konzentrierten sich vor allen in Nebenstraßen konzentrierten, setzten freistehend aber auch städtebaulich dominante Akzente. Während die kleineren, eingeschossigen Wohnhäuser häufiger vorkommen, sind die zweigeschossigen, queraufgeschlossenen Fachwerkhäuser sehr selten. Generell unterschieden sich die größeren Traufenhäuser jedoch vor allem durch ihre großzügigere Aufteilung und komfortable Einrichtung von den kleineren Bürgerhäusern. In beiden Stockwerken lag ein dreizoniger Grundriss vor: die mittlere Zone diente im Erdgeschoss als Eingangsbereich mit Treppe zum Obergeschoss und rückwärtig anschließenden Stuben. Linksseitig wurden die vorderen Kammern ebenfalls jeweils von einer Stube zum Garten abgelöst. Rechtseitig lagen im hinteren Bereich die Küchen, die jeweils von mehreren Kammern eingefasst wurde. Alle Stuben wurden wohl beheizt. Die kleineren eingeschossigen Fachwerkgebäude waren teilweise zwei- bis dreizonig mit Wohn- und Dielen- bzw. Wirtschaftsbereich aufgeteilt. Häufig lagen die Ställe zur landwirtschaftlichen Nutzung noch bis weit ins 19. Jahrhundert im Inneren des Gebäudes. Baukonstruktiv vorherrschend war aber das Fehlen des Dielenbereiches in den kleineren Traufenhäusern. Die dadurch ausschließliche Wohnnutzung eignete sich vor allem für besitzarme und besitzlose Handwerker und Tagelöhner. Diese Fokussierung auf das Wohnen ist charakteristisch für diese Hausform – unabhängig von der Anzahl der Stockwerke. Es konnten einfache als auch gehobene Wohnbedürfnisse befriedigt werden, indem die Wohnräume an sich oder die Grundfläche durch Aufstockung vermehrt wurden. Repräsentativ zeigen sich die Wohnhäuser in der Pfaffenstraße 18 und in der Langen Straße 58 als solche Vertreter, die von Anfang an als reine Wohnbauten errichtet wurden. In der Ausprägung der Bauaufgabe und -form beispielhaft, besteht an der Erhaltung des Wohnhauses aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Orts-, Stadtbau- und Sozialgeschichte, aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung mit Seltenheitswert und aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung mit prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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