Bäckeramtshaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Hildesheim, Stadt
- Gemarkung
- Hildesheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hildesheim
- Adresse
- Markt 8
- Objekttyp
- Gaststätte
- Baujahr
- 1987
- bis
- 1989
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45960036
- Objekt-Nr.
- 1301
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ehemaliges Bäckeramtshaus, 1989 fertiggestelltes Fachwerkgebäude am historischem Standort auf einer modernen Tiefgarage. Das Gebäude ist dreigeschossig mit Walmdach und aufgesetzten Gauben. Die breitere Schaufassade orientiert sich nach Süden zur Rathausstraße und zeigt im Erdgeschoss fünf hölzerne Korbbogenarkaden, links davon zwei Fachwerkachsen, die zurückspringen und den Übergang zur westlichen Anschlussbebauung herstellen. Die Schmalseite des Gebäudes orientiert sich zum Markt und ordnet sich dem benachbarten Knochenhaueramtshaus unter. Die nördliche Rückseite zur Traufgasse zeigt schlichtes Fachwerk. Sämtliche Fassaden sind als Doppelständer-Sichtfachwerk mit Backsteinausfachungen und nach außen aufschlagenden Fenstern ausgeführt. Auch im Inneren bestand der Anspruch einer Rekonstruktion der Grundrisse mit einer historischen Anmutung.
- Denkmalbegründung
- Das Bäckeramtshaus wurde um 1800 als Zunfthaus der Bäcker am Markt errichtet. Nach vollständiger Zerstörung im Zweiten Weltkrieg (März 1945) und zwischenzeitlich einer anderen Bebauung begann Anfang der 1980er Jahre im Kontext mit dem ebenfalls zerstörten, nördlich benachbarten Knochenhaueramtshaus (Markt 7) eine von heftigen Kontroversen in Hildesheim und deutschlandweit begleitete Rekonstruktionsplanung, wonach Knochenhauer- und Bäckeramtshaus schließlich 1987-1989 originalgetreu als Fachwerkbauten wiederaufgebaut wurden. Auftraggeber war die „Bürgergemeinschaft Marktplatz Hildesheim GmbH & Co KG“; die Planung erfolgte durch eine Architektengemeinschaft von Dietrich Klose und Heinz Geyer. Seither wurde das Gebäude als Gaststätte genutzt. Handwerklich-bautechnischer Aufwand und detaillierter Genauigkeitsgrad der Rekonstruktion des Bäckeramtshaueses waren gegenüber dem Knochenhaueramtshauses nachgeordnet, doch sind beide Wiederaufbauten stets vom selben Bauherrn und denselben Architekten zusammen geplant und propagiert worden und stehen daher symbolisch beisammen. Die Aufnahme des Bäckeramtshauses mit dem Knochenhaueramtshaus im August 2017 in das Denkmalverzeichnis erfolgte auf Anregung aus Hildesheim und führte zu einer erneuten Grundsatzdebatte unter Denkmalpflegern über die Frage der Denkmalwürdigkeit von Rekonstruktionen, die u.a. auf der Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland in Oldenburg im Juni 2017 geführt wurde. Letztlich konnte mit breitem fachlichem Konsens entschieden werden, dass die beiden Zunfthäuser nicht als jahrhundertealte Fachwerkhäuser denkmalwert sind, sondern als besonders aussagefähige und qualitätsvolle Geschichtszeugnisse vor allem der Stadtreparatur in den 1980er Jahren in Westdeutschland vor der politischen Wende von 1989. Die Erhaltung des Bäckeramtshauses liegt im öffentlichen Interesse. Die gemäß § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes schutzbegründenden Bedeutungen sind vielfältig: Es besteht geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte Hildesheims (Kriegszerstörung und Wiederaufbau), aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Kultur- und Geistesgeschichte der 1980er Jahre (bürgerschaftlich angestoßene Wiederaufbau- und Rekonstruktionsdebatte), für die Bau- und Kunstgeschichte (Zeugnis der Stadtreparatur in den 1980er Jahren als Gegenbewegung zur modernen Stadt) und für die Stadtbaugeschichte (Wiederaufbau und Rekonstruktion des kriegszerstörten Marktplatzes). Außerdem besteht auch eine städtebauliche Bedeutung als Element des räumlichen Gefüges des Platzes „Markt“. Der Schutzumfang des Bäckeramtshauses umfasst nicht nur das äußeres Erscheinungsbild, d.h. Baukörper, alle Fassaden und Dach, mit der das Erscheinungsbild tragenden Konstruktion und Substanz, sondern auch das Innere im Erbauungszustand von 1989 mit Grundrissen/Innenwänden, wandfester Ausstattung (Treppen, Türen, Fenstern, Böden usw.). Nicht zum Schutzgut zählt die unterirdische Tiefgarage, wohl aber der westseitig zurückspringende Anschlussbau, der im Erdgeschoss den Tiefgaragenabgang aufnimmt.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 37503553 | | Marktplatz/Rathausstraße 20
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Stadt Hildesheim, Objektbeschreibung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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