Knochenhaueramtshaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Hildesheim, Stadt
- Gemarkung
- Hildesheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hildesheim
- Adresse
- Markt 7
- Objekttyp
- Gaststätte
- Baujahr
- 1987
- bis
- 1989
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, wissenschaftlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 45644117
- Objekt-Nr.
- 1293
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Ehemaliges Knochenhaueramtshaus, 1989 als weitgehend originalgetreue Rekonstruktion fertiggestelltes Fachwerkgebäude auf historischem Standort und teilweise alten Kellermauern. Das Gebäude ist insgesamt achtgeschossig und besteht aus vier Hauptnutzstockwerken, dazu ausgebaute Stockwerke im steilen Satteldach. Nach Osten zum „Markt“ präsentiert sich ein mehrfach auskragender Schaugiebel mit geschnitztem Bauschmuck; eine weitere Schauseite orientiert sich nach Norden zur „Marktstraße“ mit 1994 und 1997 angebrachten modernen Malereien zum Thema „Krieg und Frieden“ auf den Windbrettern. Links (südseitig) zur Traufgasse am benachbarten Bäckeramtshaus befindet sich schlichtes Fassadenfachwerk; die Rückseite nach Westen zum Hofplätzchen "Hoken" war bereits früher schlichter gestaltet. Sämtliche Fassaden zeigen Sichtfachwerk mit Backsteinausfachungen und nach außen aufschlagenden Fenstern. Auch im Inneren bestand der Anspruch einer vollständigen Rekonstruktion der Grundrisse und einer historischen Anmutung, jedoch aus bautechnischen und baurechtlichen Gründen ergänzt um ein im rückwärtigen Teil des Grundrisses eingebautes Fluchttreppenhaus mit Aufzug in einem Stahlbetonkern. An der südlich anschließenden Traufgassentür befindet sich eine Bronzetafel zur Erinnerung an Zerstörung und Wiederaufbau von Knochenhauer- und Bäckeramtshaus.
- Denkmalbegründung
- Das Knochenhaueramtshaus wurde als prächtiges Fachwerkhaus mit Schaufassaden ursprünglich 1529 als Zunfthaus der Fleischer erbaut und hatte bereits vor 1945 eine bewegte Umbaugeschichte hinter sich. Nach vollständiger Zerstörung im Zweiten Weltkrieg (März 1945) stand zwischenzeitlich das 1962-1964 erbaute „Hotel Rose“ (Architekt Dieter Oesterlen) an derselben Stelle. Anfang der 1980er Jahre begann eine von heftigen Kontroversen in Hildesheim und deutschlandweit begleitete Rekonstruktionsplanung, wonach das Knochenhaueramtshaus schließlich 1987-1989 originalgetreu als Fachwerkbau (auch im Inneren) wiederaufgebaut wurde, zusammen mit dem benachbarten Bäckeramtshaus, Markt 8. Auftraggeber war die „Bürgergemeinschaft Marktplatz Hildesheim GmbH & Co KG“; die Planung erfolgte durch eine Architektengemeinschaft von Dietrich Klose und Heinz Geyer. Seither wurde das Gebäude als Gaststätte und Stadtmuseum genutzt. Die Aufnahme des Knochenhaueramtshauses und des Bäckeramtshauses im August 2017 in das Denkmalverzeichnis erfolgte auf Anregung aus Hildesheim und führte zu einer erneuten Grundsatzdebatte unter Denkmalpflegern über die Frage der Denkmalwürdigkeit von Rekonstruktionen, die u.a. auf der Jahrestagung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland in Oldenburg im Juni 2017 geführt wurde. Letztlich konnte mit breitem fachlichem Konsens entschieden werden, dass die beiden Zunfthäuser nicht als jahrhundertealte Fachwerkhäuser denkmalwert sind, sondern als besonders aussagefähige und qualitätsvolle Geschichtszeugnisse vor allem der Stadtreparatur in den 1980er Jahren in Westdeutschland vor der politischen Wende von 1989. Die Erhaltung des Knochenhaueramtshauses liegt im öffentlichen Interesse. Die gemäß § 3 Absatz 2 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes schutzbegründenden Bedeutungen sind vielfältig: Es besteht geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte Hildesheims (Kriegszerstörung und Wiederaufbau), aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Kultur- und Geistesgeschichte der 1980er Jahre (bürgerschaftlich angestoßene Wiederaufbau- und Rekonstruktionsdebatte), für die Bau- und Kunstgeschichte (Zeugnis der Stadtreparatur in den 1980er Jahren als Gegenbewegung zur modernen Stadt) und für die Stadtbaugeschichte (Wiederaufbau und Rekonstruktion des kriegszerstörten Marktplatzes). Zudem besteht eine künstlerische Bedeutung mit überregional nicht alltäglichen Gestaltwerten (Nachbildung eines historischen Zierfachwerks) und als pittoreske Arbeit (hinsichtlich der Schaufassaden am Markt als ‚Postkartenmotiv‘) und auch eine wissenschaftliche Bedeutung mit ungestörtem Überlieferungswert (Originalzustand von 1989, 1994/97) und mit Beispielwert (originalgetreue und handwerkliche Rekonstruktion eines historischen Fachwerkbaus). Außerdem besteht auch eine städtebauliche Bedeutung als Element des räumlichen Gefüges des Platzes „Markt“ sowie schließlich ein Identifikationswert und Erinnerungs-/Symbolwert (Wahrzeichen für das verlorene und erinnerte Alt Hildesheim). Der Schutzumfang des Knochenhaueramtshaus umfasst nicht nur das äußere Erscheinungsbild, d.h. den Baukörper, alle Fassaden und das Dach, sondern auch die das Erscheinungsbild tragende gesamte Gebäudekonstruktion und Substanz. Geschützt ist auch das Innere im Erbauungszustand von 1989 mit Gewölbekeller, Grundrissen/Innenwänden, wandfester Ausstattung (Treppen, Türen, Fenstern, Böden, Fluchttreppenhaus mit Aufzug usw.). Zum Schutzumfang gehören ferner die künstlerisch behandelten Windbretter der Nordfassade von 1994/97 sowie die links (südlich) an die Erdgeschossfassade anschließende Traufgassentür mit der bronzenen Erinnerungstafel.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 37503553 | | Marktplatz/Rathausstraße 20
- Weiterführende Links
- Denkmaltopographie Stadt Hildesheim, Objektbeschreibung
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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