Grottenanlage
- Landkreis
- Helmstedt
- Gemeinde
- Helmstedt, Stadt
- Gemarkung
- Helmstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Helmstedt
- Adresse
- Parkstraße 5
- Objekttyp
- Grotte
- Baujahr
- 1901
- bis
- 1901
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 41989271
- Objekt-Nr.
- 1042
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Die künstlich angelegte Grottenanlage mit Hausteinquadermauer bildete ursprünglich den im Norden abschließenden Teil der Parkanlage der Villa Lehrmann in der Parkstraße 1. Die Stützmauer variiert in Höhe je nach Geländelage, außerhalb des Grundstücks führt eine Treppe an ihr entlang. Sie grenzt östlich an den Alten Friedhof an. Zinnenartig alternieren Pfeiler und Wandflächen mit Rundbogennischen unter sattelförmigen Mauerkronen in Biberschwanzdeckung. Die Grotte ist bis auf einen niedrigen Zugang fast ganz geschlossen und erreicht damit die Wirkung einer Höhle. Der Innenraum zeigt einen runden Kuppelbau von circa 350 Zentimeter Durchmesser und ist circa 220 Zentimeter hoch. Er weist an unterschiedlichen Stellen eine Betonstruktur auf, ein möglicher Verweis auf eine Konstruktion als Betonschale mit einer sich abzeichnenden Rippenstruktur. Die tragende konstruktive Schale wurde anschließend wohl mit einer Kalk-Zementmischung überdeckt, die auf künstliche Weise Tuffstein imitieren soll. Unregelmäßig und zu Nestern zusammengefasst ragen röhrenförmige Gebilde, die Stalaktite imitieren, in den Raum. Zeittypisch sollten sie der Grotte einen Tropfsteinhöhlen ähnlichen Charakter geben. Das Äußere zeigt sich heute als Felshöhe mit aufgetürmten Bruchsteinen. Am Zugang zur Grotte sind diese zwar unregelmäßig, jedoch lagerhaft aufgeschichtet.
- Denkmalbegründung
- Grotten waren der romantische Höhepunkt einer Gartenanlage und sollten wie ein verwunschenes Geheimversteck aus einer anderen Zeit wirken. Am Ende des Grundstücks gelegen war die architektonische Grotte der Villa der Parkstraße 1 in der Umgebung ein Teil der Parkanlage mit Sicht auf den gesamten Garten. Sie ist ein Repräsentativbau und zeigt von Reichtum. Die für die Jahrhundertwende zeittypische, aber nur selten überlieferte Verbindung einer Grotte mit Stützmauer bildet nur selten das Element einer Garten-/Parkanlage. An der Erhaltung der 1901 erbauten Grottenanlage der Privatvilla Lehrmann mit zugehöriger Stützmauer besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, als beispielhafte Ausprägung des Bautypus architektonische Grotte, als repräsentativer Schauwert für vom Großbürgertum geschriebene Stadtbaugeschichte und aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element des räumlichen Gefüges einer Gartenanlage einer Villa ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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