Wohnhaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Gemeinde
- Bockenem, Stadt
- Gemarkung
- Bockenem
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bockenem
- Adresse
- Winkel 21
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1880
- bis
- um 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 34486560
- Objekt-Nr.
- 51
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Vorderhaus-Wohnhaus: Zweigeschossiger Fachwerkbau in geschlossener, traufständiger Straßenrandbebauung unter Satteldach mit bauzeitlichen Innenstrukturen. Verzierungen an Rahmen von Tür und Fenstern in Formen der Neorenaissance. Erbaut Ende des 19. Jahrhunderts.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus Winkel 21 in Bockenem wurde Ende des 19. Jahrhunderts in der südwestlich gelegenen Altstadt erbaut. An seinem Erhalt besteht aufgrund von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung ein öffentliches Interesse. Das Wohnhaus weist die für das ausgehende 19. Jahrhundert typischen Zierformen auf, die hier innerhalb der Stilvielfalt dieser Zeit auf die Neorenaissance referieren und zeugt überdies von gestiegenem Reprässentationsbedürfnis gegenüber der älteren Bebauung, die in diesem Quartier weitgehend von den Zerstörungen des Stadtbrandes 1847 verschont blieb. Das Wohnhaus besitzt geschichtliche Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte mit Schau- und Zeugniswerten für die Bau- und Siedlungsgeschichte. Überdies besitzt es städtebauliche Bedeutung als Element des räumlichen Gefüges einer Straße und eines Hofes mit prägendem Einfluss auf das Straßen- und Ortsbild.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 34455225 | Altstadt (Baukomplex) | Altstadtbereich Winkel
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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