Amtsgericht Gandersheim
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Bad Gandersheim, Stadt
- Gemarkung
- Bad Gandersheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Bad Gandersheim
- Adresse
- Am Plan 3 b
- Objekttyp
- Palas
- Baujahr
- 1530
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33810951
- Objekt-Nr.
- 181
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Rechteckiger, zweigeschossiger, unterkellerter Massivbau unter Walmdach in Ziegeldeckung mit dreigeschossigem Anbau am Südgiebel und zweigeschossigem, unterkellerten Anbau am nördlichen Ende der westlichen Traufseite, an dessen nordwestlicher Kante ein nach Norden vorspringender dreigeschossiger Torturm unter Zeltdach angefügt ist, traufständig zum Hof, hier mit mittigem Treppenturm, mit der Südwestecke angebunden an die Hofeinfriedung. Die Nordostecke ist im Erdgeschoss abgeschrägt. Verputztes Bruchsteinmauerwerk mit Gliederungen und Einfassungen aus rotem Sandstein, Schulterbogenportal am Treppenturm und rechteckig eingerahmtes Korbbogenportal am südlichen Anbau, beide wie das Geschossgesims mit einander durchschneidenden Stäben, Rundbogenportal mit Birnstabprofil am nordwestlichen Anbau, Torturm mit spitzbogiger Durchfahrt, im Inneren steinerne Wendeltreppe, Treppenturm mit Schrägfenstern, im Inneren steinerne Wendeltreppe.
- Denkmalbegründung
- Das Haupthaus der Burg Gandersheim wurde 1530 im Auftrag des Herzogs Heinrich dem Jüngeren von dem Stiftsvogt Hans von Scharfenstein errichtet, worüber ein Inschriftenstein an der Nordwestecke des Torturms Auskunft gibt. Die bei Merian abgebildeten Ziergiebel wurden 1704 durch Hermann Korb entfernt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts Sitz des Amtsgerichts. An der Erhaltung des Baus besteht wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Literatur
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- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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