ehemalige Gaststätte und Posthalterei
- Landkreis
- Celle
- Gemeinde
- Winsen (Aller)
- Gemarkung
- Winsen (Aller)
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Winsen (Aller)
- Adresse
- Von-Reden-Straße 12
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1850
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33770392
- Objekt-Nr.
- 81
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Eingeschossiges traufständiges Backsteingebäude unter Halbwalmdach. Beidseitig mittige Zwerchhäuser in Fachwerk mit Backsteinausfachung und auskragendem Giebeldreieck über profiliertem Gebälk, das hofseitige Zwerchhaus mit vertikaler Holzverschalung. Fassadengliederung mit Fenster- und Türöffnungen unter Stichbogen, Backsteinziersetzungen als geschosstrennende Gesimsbänder und an den Ortgängen. Nach Nordwesten eingeschossiger traufständiger Backsteinanbau unter Satteldach mit zwei Sternen in Ziersetzung. Errichtet um 1850.
- Denkmalbegründung
- Das auf einem Eckgrundstück Am Wördel/ Ecke Von-Reden-Straße in exponierter Lage errichtete eingeschossige Backsteingebäude ist seit 1853 als Gaststätte und Posthalterei nachgewiesen. Rückwärtig erweitert es sich um einen wohl bauzeitlichen Wintergarten. Auch im Inneren sind noch bauzeitliche Innenausstattungselemente wie beispielsweise Innentüren mit Beschlägen und die Treppe zum ausgebauten Dachgeschoss erhalten. Der schmale massive Seitenflügel diente wohl ab 1876 der dort betriebenen Farbebierbrennerei/ Braunbierbrennerei. Es handelt sich um eine beispielhafte Ausprägung dieses Bautyps aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in der sich eine im historischen Sinne klassische Verbindung zweier Funktionen wiederfindet, die für ein Landstädtchen von Bedeutung waren. Die Ergänzung um die Farbbierbrennerei lässt sich zudem als baugeschichtlich wie volkskundlich ebenso bemerkenswertes wie seltenes Zeugnis bewerten. Die städtebauliche Bedeutung ergibt sich aus dem prägenden Einfluss auf das Straßenbild, der Bau bildet den städtebaulichen Abschluss des Ortes, bevor die Straße sich zur Allerbrücke hin anhebt. Die Position als „Pforthaus“ des Ortes, dem hier am Rand zudem hinreichende Flächen für die Posthalterei zur Verfügung standen, ergänzt sich zugleich mit dem Bezug zur Aller. Daher besteht an dem Wohnhaus mit Anbau aus ortsgeschichtlichen Gründen, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte, der Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, aufgrund der beispielhafter Ausprägung dieses Bautyps sowie wegen seiner städtebaulich straßenbildprägenden Bedeutung ein öffentliches Erhaltungsinteresse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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