Martin-Luther-Kirche
- Landkreis
- Northeim
- Gemeinde
- Uslar, Stadt
- Gemarkung
- Schönhagen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schönhagen
- Adresse
- Bornstraße 2
- Objekttyp
- Kirche (Bauwerk)
- Baujahr
- 1827
- bis
- 1831
- Personen
- Hellner, Friedrich August Ludwig
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 33714183
- Objekt-Nr.
- 3694
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Rechteckiger unverputzter Saalbau aus Bruchstein unter Satteldach, mit nach Osten geradem abschließendem Chor. Die zweigeschossig gegliederte Chorwand ist stark durchfenstert du wird im Giebel durch ein mächtiges Halbrundfenster dominiert. Der Kirchenbau wird sparsam durch Einfassungen und Gesimse aus rotem Sandstein gegliedert, die Längsseiten des Kirchenschiffs durch die regelmäßige Anordnung von sehr hohen Rundbogenfenstern charakterisiert. Im Inneren durch eingestellte Emporen dreischiffige Raumordnung. Das Mittelschiff wird von einer Halbkreistonne überfangen. Nach Südwesten mittiger, halb eingezogener Kirchturm mit kräftiger Gebälkzone über Pilastergliederungen am Glockengeschoss und unter Spitzdach. Errichtet 1827-1831.
- Denkmalbegründung
- Die Pfarrkirche wurde nach Plänen des hannoverschen Konsistorialbaumeister Ludwig Hellner anstatt ihres Vorgängerbaus in den Jahren von 1827 bis 1831 errichtet. Der klar gegliederte Bau zeigt in sparsamer Ausführungen Formen des Klassizismus. An der Erhaltung der Martin-Luther-Kirche besteht aus ortsgeschichtlichen Gründen, aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für die Bau- und Kunstgeschichte, durch die beispielhafte Ausprägung als schlichter klassizistischer Kirchenbau und als Werk eines bekannten Architekten sowie aus städtebaulichen Gründen mit prägendem Einfluss auf das Ortsbild ein öffentliches Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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