Gefallenendenkmal
- Landkreis
- Peine
- Gemeinde
- Vechelde
- Gemarkung
- Vechelade
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Vechelade
- Adresse
- Burgerstraße
- Objekttyp
- Gefallenendenkmal
- Baujahr
- 1913
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31368544
- Objekt-Nr.
- 141
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Gefallenendenkmal für die aus dem Orte stammenden gefallenen Soldaten mit einem zentral eingestellten Obelisk sowie flankierenden Natursteintafeln. Obelisk im unteren Bereich gestuft und mit Andachtsversen in den Inschriften versehen, über Gurtgesims Relief in Form von Laubkranz mit eingestellten Eisernen Kreuz sowie darunter gekreuzten Säbeln. Die flankierenden Tafeln in Kreuzform listen die Vermissten und Gefallenen des Zweiten Weltkrieges auf.
- Denkmalbegründung
- Das Gefallenendenkmal wurde straßenbildwirksam an der Kreuzung Paul-Behmann-Straße und Burgerstraße, an die Südostecke des Friedhofes gestellt. Es in seiner ursprünglichen Form zum zehnjährigen Bestehens des hiesigen Landwehrvereins im Jahre 1913 eingeweiht worden. Das Denkmal soll an die gefallenen und vermissten Soldaten der zwei Weltkriege und an die Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges im Jahr 1870/71 erinnern. An der Erhaltung des Gefallenendenkmals besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Nationalgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, aufgrund der künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für nicht alltägliche künstlerisch-handwerkliche Gestaltwerte, wie auch aufgrund der städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss als Element eines Friedhofes ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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