Taubenturm
- Landkreis
- Salzgitter, Stadt
- Gemeinde
- Salzgitter, Stadt
- Gemarkung
- Ringelheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ringelheim
- Adresse
- Gutshof 7
- Objekttyp
- Taubenturm
- Baujahr
- um 1709
- bis
- 1748
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 31202371
- Objekt-Nr.
- 676
- Fachbereich
- Bau und Kunst
- Beschreibung
- Zweiteiliger Baukörper mit einem zweigeschossigen achteckigen Taubenturm mit beschieferter, geschweifter Haube und einem rechteckigen eingeschossigen Anbau unter einem nach Osten abgewalmten Satteldach. Tür- und Fensteröffnungen in Sandsteingewänden.
- Denkmalbegründung
- Der barocke Taubenturm wurde um 1709 inmitten des Wirtschaftshofes errichtet. Die achteckige Barockhaube lehnt sich gestalterisch an den Dachreiter der Klosterkirche an. Der Turm war im Inneren über die gesamte Höhe mit Nistnischen für die Tauben versehen. Laut Inschriftplatten über den Türen wurde im Jahre 1748 der rechteckige eingeschossige Anbau errichtet. Dieser wurde als kleines Schulgebäude mit zwei Klassen genutzt. Das Innere beider Baukörper ist mittlerweile umgestaltet. Das Turmgebäude diente eine Zeitlang als Gefängnis des Ringelheimer Patrimonialgerichts. Der Taubenturm zählt zu einem der ältesten noch erhaltenen in Niedersachen. Daher besteht aus geschichtlichen Gründen aufgrund seines Zeugnis- und Schauwertes für die Ortsgeschichte sowie der Bau- und Kunstgeschichte, durch die beispielhafte Ausprägung eines Gebäudetypus Taubenturm sowie aus städtebaulichen Gründen als prägendes Element des ehemaligen Klosterguts ein öffentliches Erhaltungsinteresse.
- Gruppen (ID | Typ | Beschreibung)
- 31191447 | Siedlungskern (Ortskern) | Schloss und Gut Ringelheim
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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