Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow (Wendland) [Sg]
- Gemeinde
- Wustrow, Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Objekttyp
- Rundlingsdorf
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- geschichtlich, städtebaulich
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 30829177
- Objekt-Nr.
- 8
- Fachbereich
- Baudenkmal Gruppe
- Beschreibung
- Das große Rundlingsdorf mit einer entsprechend umfangreichen Gemarkung von 414 ha liegt 5 km südwestlich von Lüchow und gehörte bis zu dessen Auflösung 1859 zum Amt Wustrow. Die im Zuge der Verkoppelung zwischen 1827 und 1845 ausgebauten, bereist bestehenden Wegeverbindungen von und nach Wustrow und Lensian führten ab 1870 zum Ersatz der Alten Clenzer Heerstraße, die die Gemarkung von Güstritz im Norden am Schückberg und spätslawischen Gräberfeld tangiert. Die neue Route kurz hinter Köhlen und der Köhlener Wassermühle führte nunmehr nicht auf direktem Wege auf den Gemarkungsgrenzen der anliegenden Dörfer nach Lüchow, ohne die Rundlingsdörfer zu berühren, sondern durchschneidet den Rundling Lensian und die Gemarkung von Güstritz und führt unmittelbar an Dolgow, Klennow und Jeetzel vorbei nach Lüchow. Anders wie in Jabel oder Lensian verläuft die neue Straßenführung in Güstritz allerdings nicht über den Dorfplatz sondern als Tangente südlich an der alten Ortslage vorbei. Die bereits ab 1828 zunächst als Dorferweiterung angelegte Straße bekommt damit eine zusätzliche Funktion. Der Ausbau dieser neuen Verbindung nach Lüchow stand vermutlich in Verbindung mit der Eingliederung der Dörfer im 1859 aufgelösten Amt Wustrow nach Lüchow. Nach einem Dorfbrand 1828 wurde die Notwendigkeit deutlich, den dicht bebauten Rundling zu entzerren. Als Vorgriff und erste Maßnahme zur Einleitung der ohnehin anstehenden Verkoppelung wurden den sechs Hofstellen an der Südseite des Dorfplatzes die Möglichkeit eröffnet, ihre Haupthäuser in Anordnung eines Straßendorfes nach Süden zu verlagern. Auch die beiden dicht an der Zufahrt zum Rundlingsplatz gelegenen Kleinkötnerstellen zwischen den heutigen Häusern Güstritzer Rundling 1 und 2 erhielten Bauplätze außerhalb des Rundlings. Bereits vor dem großen Dorfbrand von 1851 waren die meisten dieser Hofstellen bereits verlagert. Aus dieser Zeit sind nach diversen Ersatzneubauten nur noch die Haupthäuser von Landstraße 7 von 1833 sowie Breeser Weg 1 von 1837 und die Scheune Landstraße 8 von 1843 erhalten. Bis 1879 waren fünf der sechs neu ausgewiesenen Halbhufnerstellen entlang der Landesstraße und eine Kötnerstelle als einzeiliges Straßendorf wieder mit neuen Haupthäusern bebaut. Die alten Hofplätze im Dorf mit den rückwärtigen Scheunen entlang der neuen Straße wurden zunächst weiter genutzt. Erst als die Landesstraße zwischen der Köhlener Mühle und Dolgow ab 1870 durchgängig ausgebaut war und der Verkehr anstieg, entstanden südlich der Straße im direkten Anschluss an die Haupthäuser neue Wirtschaftshöfe mit Scheunen und anderen Nebengebäuden. Anstelle der einstigen Hofwälder und Kohlgärten mit den Flachsdarren wurden entlang einer zurückgelegten Baulinie in gleichmäßiger Reihung entlang der Chaussee nach und nach neue, auch quer erschlossene Haupthäuser und schließlich um 1900 die ersten Massivbauten errichtet. Das entsprechende Flurstück trägt bis heute die Bezeichnung „Hinter der Baakstabe“. Ebenso wie in Lensian, Köhlen und Dolgow entstand um 1908 auch in Güstritz außerhalb des Rundlings an der Landesstraße am östlichen Dorfeingang mit der heutigen Nr. 2 ein weiteres Gasthaus, das, wie in der Region üblich, zunächst lediglich mit Schankrechten neben der Landwirtschaft betrieben wurde. Der steigende Verkehr und die 1873 gegründete Ziegelei nordöstlich des Dorfes bildeten die wirtschaftliche Grundlage für ein zweites Gasthaus außerhalb des Rundlings. Dieser quer erschlossene Vorgängerbau in Fachwerk wurde mit dem Bau der Kalischachtanlage in Schreyahn 1905 durch einen villenartigen Massivbau mit anschließendem Saalbau ersetzt. Güstritz selbst hatte bereits mit der Gründung der Handziegelei an der nordöstlichen Gemarkungsgrenze zu Satemin 1873 einen deutlichen Bevölkerungszuwachs erfahren. Dieser war umso nötiger, weil mit dem Niedergang der hauptgewerblichen Leinenproduktion um 1880 auf den vielen unterbäuerlichen Häuslingsstellen des Dorfes ein Arbeitskräfteüberschuss entstand. Dies war auch der Grund, warum sich das Dorf 1881 dazu entschloss, ein Armenhaus am westlichen Dorfausgang nahe der Röthekuhlen zu errichten. Dieses Gebäude ist ebenso wie die beiden gemeindeeigenen Hirtenhäuser nicht mehr erhalten, da es dem Ausbau der Landesstraße gewichen ist. Der größere Teil der Haupthäuser verblieb am Dorfplatz. Bis auf den leeren Hausplatz von Nr. 10 reihen sich noch heute an der Nord- und Westseite 13 dicht beieinander liegende Haupthäuser mit ihren Hofzufahrten an dem birnenförmigen Dorfplatz. Die besondere Dichte und Anzahl entstand erst im 16. Jahrhundert. Das 1388 als „Güsterisse“ und 1394 als „Gustrytze“ erstmals in den Schriftquellen genannte Dorf bestand ursprünglich aus vermutlich sechs Vollhufnerstellen. Die heutige Größe ist nur erklärbar mit der Verlagerung von vermutlich vier weiteren Vollhufnerstellen aus dem spätmittelalterlichen Wüstungsplatz Breese. Die ungefähre Lage des ebenso wie Klein-Satemin aufgegebenen Dorfes im oberen Überschwemmungsgebiet der Jeetzel auf rund 17,5 m üNN lässt sich den historischen Karten (Hannoversche Landesaufnahme von 1776 und Verkoppelungskarte von 1831/32) recht gut ca. 1,5 km südöstlich von Güstritz lokalisieren. Da alle Rundlingsdörfer zwingend auf der Geotopengrenze angesiedelt wurden, dürfte dies auch auf Breese zutreffen. Nur so ist auch zu verstehen, warum innerhalb der großen, von Nord nach Süd auffallend langgezogenen Gemarkung von Güstritz Ackerflächen und Niederungswiesen so weit gestreut sind. Die unmittelbar vor dem Rundling gelegenen Gastländereien des Dorfschulzen, der sogenannte Güsteneitz, findet sich folgerichtig gleich zweimal innerhalb der heutigen Gemarkung von Güstritz. Hierzu ist es erforderlich von der im Rahmen der Verkoppelung aufgestellten Gemarkungskarte von 1831/32 auszugehen. Die heutigen, historisch anmutenden Flurstücksbezeichnungen entsprechen keineswegs den Angaben von 1831/32. Gleiches dürfte wohl auch für das frühe 19. Jahrhundert zutreffen. Allerdings dürften die dort gemachten Angaben deutlich verlässlicher auf den Zustand im Mittelalter hinweisen als die heutigen Karten. Der Breeser „Güsteneitz“ lag östlich der historischen Flurstücke „Brese“ und „Bresenbrockschen“. Auffallend ist auch die nach Nordwesten benachbarte Flurstücksbezeichnung „Weihjoerlein“, der drawenopolabischen Bezeichnung für eine „Brandstätte“. Nimmt man noch die Hannoversche Landesaufnahme von 1776 hinzu, konzentrieren sich in rundlingstypischer Lage an der östlichen Gemarkungsgrenze und in ca. 1,5 km Entfernung zum Dorf Güstritz Weiden und Kohlgärten mit anschließenden Ackerflächen. Diese Geländetopografie an der Geotopengrenze zwischen feuchten Niederungsgebieten auf 17 – 18 m üNN und den trockenen Geestrücken auf 18 – 20 m üNN ist heute durch die Dummeregulierung mit ihren Zuflüssen stark verändert. Das ehemalige Dorf Breese ist im Bereich des gleichnamigen historischen Flurstücks zu verorten. Die einstigen Hofwiesen nach Osten lagen bereits im oberen Überschwemmungsgebiet der Jeetzelniederung. Sie werden heute durch die begradigte und verlegte Dumme durchschnitten. Durch die Verlagerung dieser Hofstellen nach Güstritz zu einem unbekannten Zeitpunkt, vermutlich aber bereits im 14. Jahrhundert, erhöhte sich die Anzahl der Vollhufnerstellen in Güstritz auf 10 und folgerichtig die Anzahl der Halbhufnerstellen ab dem 16. Jahrhundert auf 20. Das Winsener Schatzregister von 1450 vermeldet lediglich 6 Hakenhufner und 2 Kossater. Möglicherweise waren die Breeser Hofstellen von der „gemeynen Landbede“, der Grundsteuer an den Landesherrn, befreit und werden deshalb nicht aufgeführt. Das Höferegister von 1564 kennt lediglich 17 Althöfe und zwei Kossaterstellen, d.h. der Prozess der Aufteilung in Halbhufnerstellen war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Für 1696 werden noch während der andauernden Wüstungsperiode nach dem 30jährigen Krieg 17 bewohnte und 3 wüste Halbhufner für Güstritz verzeichnet. 1766 hatte sich die Lage entspannt und alle wüsten Stellen waren wieder besetzt mit 20 Halbhufnern, 2 Kleinkötnern, 2 Großkötnern und 2 Hirtenstellen. In der kurhannoverschen Landesaufnahme werden 25 Feuerstellen verzeichnet. Die vier Kötnerstellen lagen an der einzigen Dorfzufahrt in den Rundling von Südosten. Die beiden Großkötnerstellen wohl aus dem frühen 15. Jahrhundert gehörten vermutlich zu Alt-Güstritz, während die umgesiedelten Breeser lediglich zwei Kleinkötnerstellen zugewiesen bekamen. Die Zufahrt wurde im späten Mittelalter durch die Anlage von diesen beiden zusätzlichen Kötnerstellen stark verdichtet. Die offene Hufeisenform wich also schon im 15. Jahrhundert einer stark eingeschnürten Form mit langgezogenem Dorfplatz, wie es auch für Satemin typisch ist. Innerhalb des Rundlings konzentrierten sich die Breeser Hofstellen an der Südseite des Dorfplatzes und die Alt-Güstritzer an der Nordseite. Einziger Hinweis auf diese Trennung ist die bis heute anhaltende Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Kirchspielen. Grundherr war bei allen Hofstellen der Amtmann in Wustrow bzw. nach der Fusionierung mit dem Amt Lüchow 1859 der Amtmann in Lüchow, jeweils als Vertreter des Landesherrn. Obwohl Breese als auch Güstritz bis 1859 zum Amt Wustrow gehörten, wich die kirchliche Gemeindezugehörigkeit davon ab. Güstritz war gesplittet. Die einst Breeser Hofstellen gehörten zum Kirchspiel Wustrow im gleichnamigen Amt und die Alt-Güstritzer Hofstellen zum Kirchspiel Satemin im Amt Lüchow. Bei den Dorfschulzen einigte man sich vermutlich auf zwei Erbschulzenhöfe, die rundlingstypisch gegenüber der Dorfzufahrt an der Westseite angeordnet waren, einen für Alt-Güstritz und einen zweiten für Breese. Dies geschah deutlich vor der Teilung der Voll- in Halbhufnerstellen im 16. Jahrhundert. Nur so ist zu verstehen, warum die Anzahl der Schulzenhöfe zuletzt bei vier Höfen lag, die beiden nach Wustrow eingepfarrten Höfe Nr. 11 und 12 und die beiden nach Satemin eingepfarrten Höfe Nr. 13 und 14. 1818 waren 16 Feuerstellen nach Satemin und 13 Feuerstellen nach Wustrow eingepfarrt. Diese kirchliche Zugehörigkeit hat allen Veränderungen der politischen Verwaltungsgrenzen getrotzt und ist bis heute vorhanden. Je nachdem ob die reiheberechtigten Höfe oder die Anzahl der Feuerstellen gezählt wurden, kommt man in Güstritz ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu völlig anderen Ergebnissen. Der Flachsanbau und das häusliche Leinengewerbe hatten einen so großen Auftrieb erfahren, dass alle nicht erbberechtigten Mitglieder der Familien im Dorf gehalten werden konnten. In einem Bericht von 1781 ist sogar von einem Mangel an Arbeitskräften und selbst hergestelltem Garn die Rede. In der Einwohnerzählung von 1818 tauchen erstmals auch Häuslingsstellen auf, die sich nach den Häuserzählungen zunächst auf den Halbhufnerstellen befanden. Die Anzahl der Einwohner stieg allein von 1818 bis 1823 von 206 auf 216, die Anzahl der Feuerstellen von 29 auf 32. Der Zuwachs lag allein bei den Häuslingsstellen minderen Rechts. Bis 1849 stieg die Anzahl der Häuslingstellen auf 23, die Zahl der Einwohner auf 248. Nicht alle, aber die meisten hatten ein eigenes Haus, oft auf den Hofstellen der Bauern. Ihr Auskommen fanden sie vor allem in der häuslichen Leinenproduktion. Der Hauptgrund für die ab 1827 eingeleitete Verkoppelung bildete die Notwendigkeit zur Entwässerung der Wiesen. Durch die steigende Einwohnerzahl und die damit auch steigenden Ansprüche an die Weideberechtigungen drohten die nassen Wiesen vollends zertrampelt und unbrauchbar zu werden. Verschärfend wirkte die große Anzahl an Pferden. Schon 1696 bis weit ins 19. Jahrhundert sind pro Halbhufnerstelle 4 Pferde überliefert, die als Zugtiere für Wagen und Pflug gehalten wurden. Noch um 1860 wurde bei Kirchner in seiner Denkschrift „Einiges über die Bauer-Wirthschaften im Wendlande“ bemängelt, dass mit einem Gespann von vier kleinwüchsigen, unterentwickelten und schwachen Pferde gepflügt werde, wo es auch zwei gut genährte, großwüchsige Pferde täten. Das Bestandsaufmaß der Gemarkung und des Dorfes als Ausgangspunkt für die Verkoppelung erfolgte 1831/32. Die Vermessung der Neueinteilung setzte nach dem Eintrag auf der Verkoppelungskarte erst 1837/38 ein. Nach langen Verhandlungen zur Teilung vieler aber längst nicht aller Gemeinheitsflächen erfolgte im Sommer 1842 ein erster Entwurf für einen Rezess, also die Einigung über strittige Punkte. Darin wurden auch Vereinbarungen getroffen über die Anlage, Nutzung und Bepflanzung der neuen Gräben und Wege. Die Verhandlungen dazu waren im Dezember 1844 abgeschlossen, sodass die eigentliche Neuvermessung 1845 eingeleitet werden konnte. Wann die zweite Zufahrt zum Dorfplatz von Südwesten entstand, ist nicht vollends deutlich, da hierzu erst eine Hofstelle verlegt werden musste. Dies könnte jedoch bereits deutlich vor dem großen Dorfbrand von 1851 erfolgt sein, da die Verlagerung der sechs Haupthäuser an der Südseite des Dorfplatzes spätestens ab 1833 eingesetzt hatte. So entstand ein annähernd gleichschenkliges Dreieck aus den beiden Zufahrten und der Landesstraße. Jeweils an den Eckpunkten, also am südwestlichen und südöstlichen Dorfeingang sowie auf dem Dorfplatz sorgten Feuerlöschteiche für eine optimale Versorgung im Brandfall. Die beiden Dorfzufahrten erhielten zusätzlich auch jeweils ein Spritzenhaus. Das Östliche, eine Fachwerkbau aus der Zeit um 1870, blieb bis heute erhalten. Bei dem Dorfbrand 1851 waren sämtliche Hofstellen in der Nordhälfte des Dorfes von Nr. 2 bis 13 betroffen. Es stellt sich die Frage, warum beim sofort einsetzenden Wiederaufbau keine weitere Entzerrung der Haupthäuser erfolgte, wie es andernorts, wie im benachbarten Ganse, zu beobachten ist. Vermutlich war ein Versprung in der Baulinie der Haupthäuser schon allein deshalb nicht möglich, weil die Hofplätze rückwärtig schnell in die Feuchtwiesen übergingen. Die verstärkte Anschüttung der Hofplätze ist ehr eine Maßnahme ab dem späten 19. Jahrhundert, als Platz für zusätzliche Stallungen geschaffen wurde. 1851/52 erfolgte der Wiederaufbau trotz der räumlichen Enge in gewohnter Form an Ort und Stelle. Die ersten Haupthäuser waren bereits drei Monate nach dem Brand im Rohbau fertig gestellt, wie es auch für Satemin nur ein Jahr zuvor überliefert ist. Die Aufnahmen aus den Königs- und Bauernalben von 1865 belegen, dass überwiegend aber nicht gänzlich die neuen Haupthäuser mit Ziegeln eingedeckt wurden. Das Haupthaus von Hof Güstritzer Rundling Nr. 2 am Eingang zum Rundlingsplatz von 1852 war nachweislich zunächst mit Langstroh eingedeckt (siehe Foto mit Ehrenpforte aus dem Königsalbum von 1865). Die drei Feuerlöschteiche prägen noch heute die ungewöhnliche Dorfstruktur von Güstritz. Der Teich an der westlichen Dorfzufahrt wurde bei Ausbau der Landesstraße auf die Südseite verlegt. Am westlichen Ortsrand sind noch auf der Verkoppelungskarte von 1831 in dichter Nachbarschaft die Bleicherwiesen, die Rottekuhlen und der alte Feuerlöschteich mit Spritzenhaus verzeichnet. Die beiden Teiche im Westen und Osten wurden durch einen im Norden um das Dorf geführten Wasserlauf untereinander verbunden und gespeist. Dieser mäandrierende Bachlauf legt sich zwischen den inneren Hofwald und den äußeren Hofwiesen um alle Hofplätze des Rundlings. Er wurde durch einen Zulauf, den „Jabeler Spring Graben“, mit Frischwasser versorgt. Der Bach diente auch zur Be- und Entwässerung der Hofplätze mit ihrem Gartenland zwischen den Grashöfen und den Hofwäldern. Umfangreiche Reste des einst geschlossen umlaufenden Hofwaldes sind auf vielen Hofstellen erhalten geblieben. Dieser alte, hoch aufgewachsene Hofwald prägt mit den vorgelagerten Hofwiesen die Dorfansicht aus der Landschaft. Diese ungewöhnliche Form der Erschließung und Entzerrung des Dorfplatzes unter Wahrung der Rundlingsstruktur ist einmalig im Hannoverschen Wendland. Bis auf einen leeren Hausplatz mit der Nr.10 sind alle vierzehn der im Rundling verbliebenen Hofstellen mit entsprechenden Haupthäusern am Dorfplatz erhalten. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich um Vierständer-Hallenhäuser aus einer Zeitspanne von 1716 bis 1852. Der älteste Bestand, die beiden Kötnerstellen an der einstigen Hauptzufahrt mit den Nummern 1 und 19, datiert inschriftlich in die Jahre 1762 und 1716. Durch Regulierung der Jeetzel und ihrer Zuflüsse, der Wustrower Dumme und des Köhlener Mühlenbaches, wurde das Grünland im Südosten der Gemarkung zugunsten weiterer Ackerflächen zurückgedrängt. Während sich das Dorf mit den feuchten Hofwiesen auf lediglich 18 bis 20 m üNN erstreckt, steigen die nach Süden, Osten und Nordosten anschließenden Ackerflächen an. Die Gemarkung erreicht im Nordosten an der Alten Clenzer Heerstraße mit dem größten der bekannten spätslawischen Gräberfelder in Niedersachsen ihre höchste Erhebung mit rund 30 m üNN. Die Kohlgärten lagen vor und auch nach der Verkoppelung am östlichen Dorfrand zwischen den Hofplätzen und der „Ziegeleistraße“. Die zur Alten Clenzer Heerstraße und auf direktem Weg zum Kirchdorf Satemin führende Straße erhielt ihren Namen durch eine 1873 gegründete Handziegelei, die nach Bau eines Ringofens 1899 als Dampfziegelei bis 1964 betrieben wurde. Nach Abbruch der Betriebsgebäude mit den Ziegelöfen und Trockenhäusern zeugen davon lediglich einige Sand- und Lehmgruben sowie die zur Ziegelei gehörenden Wohnhäuser. Mit der Ziegelei nahm auch die Bautätigkeit am Ortsrand weiter zu. So entstand an der Ecke Ziegeleistraße / Landstraße mit Landstraße 18 um 1888 eine Anbauernstelle, deren landwirtschaftliche Nutzung erst 1968 eingestellt wurde. Bis zu dieser Zeit wurden auch viele Nebenwohnhäuser auf den Hofstellen noch bewohnt. Am westlichen Dorfeingang auf Höhe der Rottekuhlen des Dorfes entstanden gemäß preußischem Urkataster noch vor 1873 mit Landstraße 12 und 13 zwei Häuslingsstellen, in denen zeitweise auch der Chausseewärter gewohnt haben soll. Mit Landstraße 10 wurde 1909 ein Wohnhaus mit Bäckerei errichtet. Am östlichen Dorfeingang gegenüber der ausgelagerten Kötnerstelle von 1837 befindet sich seit 1909 ein großer Fachwerkschuppen. Er wurde als Maschinenhalle für die Güstritzer Dreschgenossenschaft erbaut, einem Zusammenschluss Güstritzer Bauern, um ihr Getreide mit einer Dampf betriebenen Lokomobile mit angeschlossener Dreschmaschine und damit nicht länger per Hand auf der Dreschdiele der Scheunen dreschen zu können. Die beiden im Brandkassenbuch erwähnten Hirtenkaten wurden vermutlich als Spritzenhäuser umgenutzt. Nach 1945 erfolgte eine abermalige Umwidmung als Notunterkunft des östlichen, bis heute erhaltenen Spritzenhauses durch Einbau eines Schornsteins. Das Armenhaus der Gemeinde von 1881 wurde notwendig als das häusliche Leinengewerbe auch im Wendland zusammenbrach und zur Abwanderung in die Städte oder nach Übersee führte. Es stand schräg gegenüber der Bäckerei Mühlberg und wurde zwischenzeitlich abgebrochen. Als letzte, gemeinwirtschaftliche Nutzung entstand 1956 das Kalthaus auf dem Dorfplatz. Bauherr war die Kalthausgenossenschaft Güstritz. Eine vergleichbare Anlage ist bis heute in Beseland in Betrieb. Sie wurde als begehbarer Gefrierschrank lange Zeit genutzt und nach Leerstand 2020 zum dörflichen Archiv- und Gemeinschaftshaus umgenutzt. Damit bleibt die unmittelbar auf dem Rundlingsplatz am alten Feuerlöschteich angesiedelte gemeinschaftliche Nutzungsfunktion erhalten. Noch auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 ist auf dem Dorfplatz ein Gebäude, vermutlich ein sogenannter Buurstawe (Bauernstube), verzeichnet, der die Nutzungskontinuität über die Jahrhunderte verdeutlicht. Obschon in den Randbereichen und am Dorfplatz einige neue Wohnhäuser hinzukamen, die Kohlgärten an der Ostseite des Dorfes entlang der Ziegeleistraße erst nach 1945 teilweise bebaut wurden und Wirtschaftsgebäude in jüngerer Zeit mit einer Wohnnutzung belegt wurden, ist die Einwohnerzahl mit 133 Personen im Jahr 2019 deutlich niedriger als zu den Hochzeiten des Dorfes in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als das Hannoversche Wendland zur am dichtesten besiedelten Region im Königreich Hannover zählte. Die hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung für den absolut regierenden, letzten König Georg V. in Hannover wurde deutlich bei seinem Besuch am 14. Juli 1865 auf dem Güstritzer Bauerntag. Als Zentrum der häuslichen Leinenproduktion wurden ihm in Güstritz alle Verarbeitungsphasen vom Flachs zum Leinen auf den Höfen vorgeführt. Die hierbei präsentierten, teilweise extra angefertigten Gerätschaften sind teilweise bis heute auf den Höfen erhalten. Insofern nimmt Güstritz eine gewisse Vorreiter- und Vorzeigefunktion innerhalb der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland ein. Die Denkmalausweisung als geschlossene Gruppe baulicher Anlagen berücksichtigt das Rundlingsdorf mit seiner Ausweitung an der Landesstraße im Zeitschnitt um 1865, ohne die jüngeren Anbauerstellen in Randlage und ohne die Ziegelei, deren Betriebsgebäude ab 1968 bis auf die Wohnhäuser abgebrochen wurden. Die Gruppe baulicher Anlagen „Rundlinsgdorf Güstritz“ endet nach Norden und Westen mit den vorderen Hofwiesen hinter den Hofwäldern, die zu den Hofstellen am Rundlingsplatz gehören. Die Hofplätze an der Landesstraße, einschließlich Breeser Weg 1, sind dabei ebenso eingeschlossen, wie die Kohlgärten an der Ostseite des Rundlings. Von den öffentlichen, gemeinschaftlich genutzten Flächen und Objekten bilden die drei Feuerlöschteiche, der Rundlinsplatz mit Kalthaus, das Kriegerehrenmal, das Spritzenhaus sowie das ehemalige Maschinenhaus der Dreschgenossenschaft eine zugehörige Einheit mit dem ausgewiesenen Dorf. Die drei Neubauten an der Südseite des Dorfplatzes und in den ehemaligen Kohlgärten an der Ostseite des Dorfes sind ohne Denkmalbedeutung, obschon sie innerhalb der ausgewiesenen Gruppe baulicher Anlagen liegen. Kellmann, Stand 23.11.2022
- Denkmalbegründung
- Das Rundlingsdorf vereint in seiner Siedlungsstruktur und Entwicklung idealtypisch alle wesentlichen Merkmale für diesen besonderen Siedlungstypus aus dem frühen Landesausbau im hohen Mittelalter: typisch sind der runde Dorfplatz, der Hauptzugang aus der höher gelegenen Feldmark, die radiale Anordnung der Hofplätze um den Dorfplatz, die Hofzufahrten vom Dorfplatz, die Lage des Dorfes am Rande eines Niederungsgebietes, der Ring an Hofwäldern und Hofwiesen auf den Hofplätzen und die dominante Verbreitung des niederdeutschen Hallenhaus als Haupthäuser mit ähnlich großen Scheunen im rückwärtigen Bereich. An der Erhaltung des Rundlingsdorfes innerhalb der "Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ besteht aufgrund seiner landes- und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung, seiner Bedeutung für die Kulturlandschaft im Niederen Drawehn und seiner prägenden Bedeutung für das Landschaftsbild ein öffentliches Erhaltungsinteresse.
- GruppenMitglieder (ID | Typ | Adresse)
- 30886500 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 13
30886519 | Wohnhaus | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 9
30886540 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 11
30886559 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 12
30886578 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 14
30886597 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 15
30886635 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 19
30886656 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 1
30886677 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Breeser Weg 1
30886698 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 8
30886755 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Landstraße 7
30886773 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 4
30886792 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 5
30886830 | Scheune | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 6A
30886851 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 6
30886910 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 2
30886929 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 3
30886966 | Kriegerdenkmal | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling
39135288 | Scheune | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 8
39135306 | Stall | Wustrow, Stadt - Güstritz - Güstritz - Im Rundling 19
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- ADABweb
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