Die Siedlung Blumläger Feld in Celle von 1930–1931

Von Eckart Rüsch

Der Siedlungsbau im „Neuen Bauen“ dokumentiert in Teilen auch die Geschichte des sozialen Wohnungsbaus und der bautechnischen Innovationen, was in der Gegenwart – bald einhundert Jahre nach Erbauung – zur großen Herausforderung für Eigentümer, Bewohner, Planer und Denkmalpfleger wird. Wie zumutbar sind heutzutage Kleinstwohnungen für das Existenzminimum und wie ist umzugehen mit schadhaft gewordenen Sparkonstruktionen? Für solche Probleme ist die Siedlung Blumläger Feld in Celle ein Lehrbeispiel … noch ohne denkmalpflegerisches ‚Happy End‘.

Der seit 1906 in Celle ansässige Architekt Otto Haesler beschäftigte sich ab 1925 mit wohnungs- und baupolitischen Fragen, um die damals zur Zeit der Weltwirtschaftskrise und Wohnungsnot beiden großen Fragen der Verbesserung und Verbilligung des Wohnens durch Systembauten zu beantworten. Dazu Haesler in seinen Erinnerungen: „Ich stellte mir die Aufgabe, in der Praxis zu erforschen, welche unterste Grenze des Wohnens, jedoch mit einem beträchtlichen Anspruch an sozialen und kulturellen Faktoren, festzulegen sei (Minimalwohnungen). Die Frage lautete: Wie lassen sich die besten Wohnungen [...] mit dem größten Nutzeffekt und geringsten Aufwand schaffen? Diese Frage war damals durch die Praxis noch von keiner Seite beantwortet worden.“ (Haesler 1957, S. 22 f.)

Bauherrin der Siedlung Blumläger Feld war die 1930 eigens gegründete Städtische Wohnungsfürsorge-Gesellschaft (heute WBG, Städtische Wohnungsbau GmbH). Die Planungen lagen bereits 1927 vor. Da der Grund und Boden in Celle preiswert war, entwarf Haesler eine nur zweigeschossige Bebauung. Als Bauweise wählte er eine Stahlskelettkonstruktion aus Winkeleisen mit einer Lochstein-Ausfachung und Wärmedämmung aus gepressten Strohplatten (Abb. 2–3), wozu 1928 ein Versuchshaus errichtet worden war, finanziert von der Berliner Reichsforschungsgesellschaft für Wirtschaftlichkeit im Bau- und Wohnungswesen (RFG). Die Errichtung eines Teils der – ursprünglich mit 500 Wohneinheiten wesentlich größeren – Gesamtplanung erfolgte 1930 bis 1931 in zwei Bauabschnitten mit insgesamt 95 Wohneinheiten (Abb. 1). Sein Siedlungsprojekt verstand Haesler ausdrücklich als einen Beitrag zur „Bauforschung an Kleinstwohnungen“, so auch der Titel seiner – während der Ausführung – in fünf Teilen veröffentlichten Berichte im Zentralblatt der Bauverwaltung 1930 und 1931.

Den Kern der Siedlung bildeten zwei Zeilen von 222 m Länge in strenger Nord-Süd-Ausrichtung mit nach Westen orientierten Wohnräumen. Dieses Prinzip zur optimalen Belichtung und Durchlüftung hatte Haesler zuvor bei der von Architekturkritikern als „Mustersiedlung“ gelobten Celler Siedlung Georgsgarten (1925–27) erstmals in die Architekturgeschichte eingeführt. Zusammen mit der quer ausgerichteten Zeile des sogenannten Lungenflügels „für TBC-anfällige Familien“ entstand eine U-förmige Anlage mit einer 63 m breiten Binnenfläche, der in 140 qm große Mietergärten zur Selbstversorgung und Erholung aufgeteilt wurde (Abb. 1). Nördlich der Querstraße (Galgenberg) schließen kürzere Nord-Süd-Zeilen und Einzelbauten des zweiten Bauabschnitts an, bei dem Erfahrungen des ersten Abschnitts zur weiteren Optimierung berücksichtigt wurden (z. B. Hochkeller anstatt grundwasserfeuchte Tiefkeller).
Bei den Wohnungsgrundrissen griff Haesler auf Ideen von Ludwig Hilberseimer sowie eigene Erfahrungen des „Kabinensystems“ bei der Celler Siedlung Georgsgarten zurück. Dabei wurde nicht nach Zimmern, sondern nach der Anzahl der Betten gezählt. Es entstanden gedrängte Wohnungsgrößen mit 2-, 4- und 6-Betten-Typen (zwischen 34,10 qm und 48,90 qm) mit Einbauschränken und rationell eingerichteten Einbauküchen (Abb. 6). Auf Balkone und Loggien wurde aus Kostengründen verzichtet, ebenso auf Bäder und Waschkeller in den Häusern, welche durch eine zentrale Badeanlage mit Waschhaus ersetzt wurden. Geheizt wurde über eine Heizzentrale und dick gedämmte Fernwärmerohre, die als aufgeständerte Freileitungen das Siedlungsbild bestimmten. Den programmatischen Einsparungen zum Opfer fielen auch die ursprünglich geplanten sozialen Einrichtungen.

Die ambitionierten Zielvorgaben des sparsamen Bauens wurden baukünstlerisch in die Formen des „Neuen Bauens“ gebracht, über die Haesler allerdings kein Wort verlor: „Zur Architektur, zur Ästhetik meiner Bauten habe ich nichts Besonderes hinzuzufügen“, um dann zu behaupten: „Auch für mich ergab sich die Form stets aus dem Inhalt“ (Haesler 1957, S. XVII). Der damit angesprochene Architektur-Funktionalismus der Zeit um 1930 zeigte sich in einer international verbreiteten Formensprache der Weißen Moderne, die auch das Blumläger Feld prägt: Haeslers Wohnzeilen zeichnen sich durch eine Reduktion der Formen und einfach-kubische Baukörper mit Flachdächern ohne Überstand aus. Weiße Putzfassaden werden durch Vorsprünge der Treppenhäuser und oftmals zu Bändern zusammengefasste Fenster rhythmisch gegliedert (Abb. 1).

Schließlich waren nach Haeslers Worten die „Ergebnisse in Bezug auf die verbilligte Herstellung im allgemeinen beachtlich; ebenso die Einsparungen bei der Anlage der zentralen Heizanlage und beim laufenden Verbrauch von Heizmaterial. Die monatliche Miete der kleinsten Wohnung betrug 12,- RM und die monatliche Beheizung auf 12 Monate umgelegt pro Monat 3,50 RM.“ (Haesler 1957, S. 41 f.)

Obwohl die Siedlung auf große Mieternachfrage stieß, blieben negative Reaktionen von Architekturkritikern nicht aus: Der Hauptvorwurf traf die kleinen Schlafkammern, die Bruno Taut als „Gefängniszellen“ verurteilte (Oelker 2002, S. 217). Und „Haeslers Wohnung ist überhaupt nur noch Schlafgelegenheit, denn sein Wohnraum wird zum Korridor für die einzelnen Schlafkojen“ (Adolf Behne). Konservative Architekten kritisierten vor allem die neuen Baustoffe und Baukonstruktionen der „aufgestellten Moskauer Wohnkisten“ (Deutsche Bauhütte, Jg. 35, 1931, Heft 21, S. 328) und beklagten undichte Flachdächer, Traufennässe, Putzrisse und Anstrichschäden.

Solche teils polemischen und teils berechtigten Kritiken von damaligen Zeit- und Fachgenossen entwerten jedoch nicht die mit einigem zeitlichen Abstand gesehene hohe Denkmalbedeutung der Siedlung Blumläger Feld, sodass an ihrer Erhaltung ein öffentliches Interesse im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes besteht. Die verschiedenen Ebenen der geschichtlichen (vor allem sozialgeschichtlichen und baugeschichtlichen), künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung sind vom NLD detailliert beschrieben worden und münden in folgender Zusammenfassung: „Haeslers 1930–31 errichtete Siedlung Blumläger Feld bezeugt wie kaum eine andere, mit welchen Mitteln und mit welchem Ausdruck ein engagierter Architekt die existenziellen Nöte der Schwächsten in einer ungewöhnlich schwierigen Zeit der deutschen Geschichte zu bewältigen suchte. […] Die Siedlung Blumläger Feld war und blieb in Deutschland eines der konsequentesten Projekte im Wohnungsbau der Zwischenkriegszeit. Sie dokumentiert die Tätigkeit Haeslers auf dem Höhepunkt seines Schaffens.“ (Zittlau 1999, S. 157, 158).
Tiefe Einschnitte in den historischen Baubestand geschahen 2000 bis 2003. Erste Überlegungen der Eigentümer-WBG ab 1997 sahen noch ergebnisoffen verschiedene Varianten von der Erhaltung bis zum Neubau vor. Hohe Sanierungskosten und zu geringe Nutzflächen führten jedoch 1998 zur „Begründung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“, die von der Obersten Denkmalschutzbehörde 1999 bestätigt wurde, sodass es durch Abrisse und Umbauten zu weitreichenden Denkmalverlusten kam. Im Zusammenhang damit brach einer der bis dahin größten Denkmalpflegestreite in Niedersachsen aus, der bis vor den Landtag und sogar zu Bundesinstitutionen führte. Er füllt allein im NLD einen rund 30 cm starken Aktenstapel und fand seinen Niederschlag in überregionaler Berichterstattung (z. B. Bauwelt, Jg. 89, 1998, Nr. 39, S. 2146 und 2148; Deutsche Bauzeitung, Heft 3/1998, S. 24; Baumeister, Heft 2/1999; Denkmalschutz-Informationen, Jg. 23, 1999, Nr. 1, S. 43 f.; Neue Zürcher Zeitung, 27./28.03.1999, S. 34; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.09.1999, S. 52; Hannoversche Allgemeine Zeitung, 04.12.1999, S. 5; Monumente, Jg. 9, 1999, Nr. 11/12, S. 18; Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, Jg. 19, 1999, S. 50–51, S. 156 und S. 157–158; Financial Times Deutschland, 23.02.2001, S. XI). Doch auch die bürgerschaftliche Gründung der Otto-Haesler-Initiative e.V. im April 1998 und deren ausgearbeitetes Alternativkonzept halfen nichts: Nach der Aufstockung und Überformung der Rauterbergweg-Wohnzeile 2000 bis 2002 und dem Abriss der Hugoweg-Wohnzeile von 2003 (mit anschließendem Neubau von Einzelhäusern bis 2008) ist das Denkmalensemble der Haesler-Siedlung seitdem erheblich reduziert (Abb. 5, 7). Gewissermaßen als Teilkompensation diente 1999 die Gründung der städtischen Otto-Haesler-Stiftung (mit Übernahme des Haesler-Nachlasses und Sicherung des Urheberrechts) sowie 2001 die erweiterte Herrichtung des ehemaligen Waschhauses (Galgenberg 13) als Haesler-Museum, wozu auch die Präsentation von zwei möblierten Museumswohnungen (Rauterbergweg 1) gehört, die seither einmal im Monat öffnen und interessiertes Fachpublikum und Bauhaus-Freunde aus der ganzen Welt anlocken.

Das nächste und vorläufig letzte Baugeschichtskapitel der Siedlung Blumläger Feld begann 2015 (nach Anläufen von 2005 und 2010) mit Instandsetzungsplanungen und ist im Erscheinungsjahr dieses Berichts 2019 noch nicht abgeschlossen. Es betrifft den Siedlungsteil nördlich des Straßenzugs Galgenberg, der zu Haeslers Zeit 1930–31 mit fünf Gebäuden ebenfalls den zweiten Bauabschnitt bildete. Das 2018 zwischen WBG, Architekt, städtischer Denkmalschutzbehörde und NLD eng abgestimmte und denkmalrechtlich genehmigte Instandsetzungskonzept sah eine Fassadeninstandsetzung und behutsame energetische Ertüchtigung mitsamt Wiederherstellung der ursprünglichen Fensterformen und der offenen Hochkeller vor und sollte musterhaft am Gebäude Galgenberg 20 erprobt werden. Ungeklärt war dagegen noch der Umgang mit dem Gebäudeinnern, das (bis auf nachträglich eingebaute Bäder) die originalen Grundrisse und viele bauzeitliche Details aufweist (Abb. 4). Die geplante rechtzeitige Fertigstellung der Mustersanierung zum Bauhaus-Jubiläumsjahr 2019 wurde durchkreuzt, als Ende 2017 Fassadenrisse näher untersucht wurden.

Dabei stellte sich heraus, dass das im zweiten Haesler-Abschnitt nochmals reduzierte Stahlskelett erhebliche Korrosionsschäden aufweist, vor allem im Bereich der nach Westen orientierten Fensterbänke und -laibungen, nachdem dort der Einbau von Kunststofffenstern in den 1980er-Jahren zum Eindringen von Nässe in die Wände geführt hatte. Die Folge war ein Statiker-Gutachten, das die Standsicherheit der Fassaden nicht mehr gewährleisten konnte, woraufhin die WBG 2017 sicherheitshalber Deckenstützen einbauen ließ und im August 2018 die Räumung aller 52 Wohnungen verfügte (Abb. 8).

Kurz nachdem der beauftragte Architekt vor diesem Hintergrund die Instandsetzungskosten inzwischen auf 14.600.000 Euro hochrechnete und die Stimmen zu einem unabwendbar scheinenden Abriss des nördlichen Siedlungsteils immer lauter wurden (z. B. Süddeutsche Zeitung 29.06.2018, Cellesche Zeitung 25.10.2018), geschah überraschend im November 2018 ein finanzielles Wunder: Auf Betreiben der örtlichen SPD-Bundestagsabgeordneten gelangte das Instandsetzungsprojekt in eine Haushaltsbereinigungssitzung und plötzlich standen 10.500.000 Euro Bundesmittel für Haesler-Bauten in Celle zur Verfügung, die sich die Siedlung mit der gleichzeitig geplanten Instandsetzung der Altstädter Schule teilt (Cellesche Zeitung 09.11.2018). Die aus Berlin in Aussicht gestellte Summe übersteigt den Zuschussetat der gesamten niedersächsischen Landesdenkmalpflege 2018 um das über Fünf(!)fache. Sie ist Ausdruck einer hohen Wertschätzung des Haesler-Erbes und unterstreicht die enorme denkmalpflegerischen Verantwortung in dieser Stadt. Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung stellt die nötige Kofinanzierung dar. Bleibt also zu hoffen, dass es für den verbliebenen Teil der Siedlung Blumläger Feld nun doch noch zu einem denkmalpflegerischen ‚Happy End‘ kommt.

Die Siedlung Blumläger Feld im Denkmalatlas Niedersachsen

Der "Bauhaus-Stil" in Niedersachsen im Denkmalatlas Niedersachsen

Zum Weiterlesen:
  • Otto Haesler: Bauforschung an Kleinstwohnungen in Celle. In: Zentralblatt der Bauverwaltung, Jg. 50, 1930, S. 529-536, S. 634-639, S. 865-867; Jg. 51, 1931, S. 41-44, S. 154-157 (vgl. auch S. 656-659).
  • Otto Haesler: Mein Lebenswerk als Architekt. Berlin 1957.
  • Reiner Zittlau: Warum nochmals zur Haesler-Siedlung Blumlägerfeld in Celle. In: Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, Jg. 19, 1999, S. 157-158.
  • Simone Oelker: Otto Haesler. Eine Architektenkarriere in der Weimarer Republik. Hamburg und München 2002.
  • Christina Krafczyk, Klaus Thiele: Otto Haesler in Celle: Siedlung Blumläger Feld – Kleinstwohnungsbau der 1930er Jahre als Optimierung wirtschaftlichen Bauens in Stahlbauweise, in: Gesellschaft für Bautechnikgeschichte (Hg.): Alltag und Veränderung. Praktiken des Bauens und Konstruierens, Dresden 2017, S. 157-172.
  • Otto-Haesler-Museum, Galgenberg 13, 29221 Celle-Westercelle, Telefon  05141 / 217487, geöffnet am 1. Sonntag im Monat, 15:00–18.00 Uhr.
  • weitere Informationen finden Sie bei der Otto-Haesler-Stiftung und der Otto-Haesler-Initiative

Der Text wurde erstmals veröffentlicht in den Berichten zur Denkmalpflege in Niedersachsen, 39. Jg. (2019), Heft 1, S. 24–31.

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