UNESCO-Welterbe in Niedersachsen
Das Welterbe als Idee der Völkerverständigung
Welterbe in Niedersachsen: das bedeutet Herausforderungen und Chancen. Das Welterbe bewegt die Gemüter, es beeindruckt Repräsentanten aus Politik und Gesellschaft; und es berührt die Interessierten im gesamten Kulturbetrieb. Der Umgang mit dem Welterbe gehört zum Alltag und ist doch nicht alltäglich. Die Stätten des Welterbes gehören denn auch zu den baukulturellen und kulturlandschaftlichen Glanzlichtern, die Niedersachsen zu bieten hat. Wer ihren Wert als einzigartiges kulturelles Erbe zu würdigen weiß, nimmt wahr, wie ansehnlich sie das Land repräsentieren, ja auszeichnen, wie sehr sie die Identität seiner Bewohner stärken. Ihr Stellenwert spricht also dafür, sie vorbildlich in die Zukunft zu begleiten. Dafür steht die Denkmalpflege in Niedersachsen ein, die sich für den authentischen und unversehrten Zustand der Welterbestätten verbürgt.
Mit der Auszeichnung von exzeptionellen und erstrangigen Orten als universelles Erbe der Menschheit ist von Beginn an eine bahnbrechende politische Aussage verbunden, die sich in der 1972 verabschiedeten und am 17. Dezember 1975 in Kraft getretenen Welterbekonvention der UNESCO artikuliert. Im Wortlaut „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ genannt, weicht die Erfindung des „Patrimoine Mondial“ die nationalen Souveränitätsansprüche an den Welterbeorten konsequent auf, um der internationalen Inanspruchnahme zu genügen. Begründet wird die Ausdehnung des Konventionsbegriffs stets mit dem kulturpolitischen Kern der Welterbeidee: Die Welterbestätte gehöre aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Werts, dem „Outstanding Universal Value“, nunmehr der gesamten Menschheit. Auf diesen völkerverbindenden Konzeptionsgedanken der UNESCO wird die beispiellose Gemeinschaftswirkung der Welterbekonvention in ihren den Vereinten Nationen verpflichteten Mitgliedsstaaten zurückgeführt. Dies hob Walter Hirche, der ehemalige Präsident der Deutschen UNESCO-Kommission, 2006 im Vorwort des Welterbe-Manuals deutlich hervor (Deutsche UNESCO-Kommission: Welterbe-Manual, 2006). Die Welterbekonvention ist es, die den ab 1978 anerkannten Welterbestätten seither eine mehr als erstaunliche Popularität verleiht. Als Folge der Eintragungen in die Welterbeliste lösen die Welterbestätten seither ein Besucherinteresse ohnegleichen aus – mit dem durchaus zwiespältigen Effekt, sowohl die Wertschätzung zu mehren als auch das Potential der Gefährdungen zu erhöhen.
Wie keine andere wird die Welterbekonvention in so gut wie allen Verlautbarungen über das Weltkultur- und Weltnaturerbe als friedensstiftend gewürdigt. Kein anderes globales Vertrags- und PR-Instrument hat weltweit eine solch umfassende Wirkung erzeugt. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen am 23. August 1976 auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses, nach vorheriger Zustimmung der Länder, beigetreten. Damit haben sich Bund und Länder verbindlich auferlegt, die als universelles Erbe der Menschheit anerkannten Kultur- und Naturerbestätten mit höchsten Maßstäben zu schützen, für zukünftige Generationen zu bewahren sowie ihrer Bedeutung entsprechend zu präsentieren. Sie sind verpflichtet, Anwohnern und Besuchern den Welterbegedanken facettenreich und möglichst umfassend darzulegen.
Die Welterbestätten in Niedersachsen
Sieben Jahre nach dem Aachener Münster, der ersten 1978 in die UNESCO-Liste eingetragenen Welterbestätte Deutschlands, gelang 1985 in Niedersachsen die Anerkennung der 1000-jährigen St. Michaeliskirche in Hildesheim, die mit den weltberühmten Bronzeguss-Kunstwerken im Hildesheimer Dom, insgesamt Zeugnissen der mittelalterlichen Kulturepoche in unserem Land, verbunden ist. Den Titel erhielten Dom und St. Michaeliskirche, weil sie, wissenschaftlich anerkannt, als künstlerische Höhepunkte der ottonischen Kaiserzeit um die erste Jahrtausendwende gewürdigt werden. Zugleich gelten sie als Schlüsselwerke der europaweit sich ausbreitenden Kunst der Romanik.
Wurde die Welterbeliste Deutschlands im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens vor allem mit außergewöhnlichen Monumenten der Kunstgeschichte gefüllt, so folgten 1987 mit der Hansestadt Lübeck und 1992 mit der Altstadt von Goslar Erweiterungen auf städtische Flächendenkmale, die nunmehr eine Vielzahl von erhaltenen historischen Gebäuden ins Blickfeld rückten. Auch deren Ursprünge reichen bis in die Epoche des Mittelalters zurück. Goslars Welterbenominierung war darüber hinaus aber durch das Bergwerk am Rammelsberg mit der beispielgebenden Komponente eines herausragenden industriellen Zeugnisses verbunden, ein Thema, das 2010 schließlich mit den bergbaulichen Anlagen der Oberharzer Wasserwirtschaft um eine kulturgeschichtlich einzigartige Montanlandschaft erweitert wurde. Der Bergbau als florierende Lebensgrundlage der Menschen umfasst mit seinen baulich sichtbaren Zeugnissen sowie zusätzlich mit den archäologisch nachweisbaren Befunden die Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte einer der weltweit ausgedehntesten historischen Montanregionen über drei Jahrtausende hinweg.
Das 2009 von der UNESCO als transnationales Weltnaturerbe anerkannte Wattenmeer, das von den Niederlanden über Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis nach Dänemark reicht, ist nicht nur ein ökologisch einzigartiger, im ständigen Gezeitenwechsel stehender Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten, sondern berührt am Rand der Küste und auf den Inseln auch eine uralte Kulturlandschaft mit Deichformationen und Küstenorten, Hafenanlagen und Schöpfwerken, monumentalen Bauernhöfen und Windmühlen, Fischerei-, Ackerbau-, Viehzucht-, Handels- und Tourismusbauten. Sie alle bilden das kulturgeschichtliche Umfeld der Weltnaturerbestätte Wattenmeer, das in seiner dynamischen Randentwicklung weniger durch den Anspruch auf Schutz, als vielmehr durch ein strategisches Gebot charakterisiert ist: das Gefährdungspotential von der UNESCO-geschützten Naturlandschaft fernzuhalten oder im drängenden Einzelfall abzuwenden.
Das Fagus-Werk in Alfeld, das erstmals 1978 für die Vorschlagsliste der UNESCO-Welterbestätten aufgestellt wurde, fand 2011, genau einhundert Jahre nach seiner Grundsteinlegung, die Anerkennung des Welterbekomitees. Die von Walter Gropius entworfene Architektur – insbesondere mit der spektakulären Vorhangfassade – gilt nicht nur als bahnbrechende Initiale des Neuen Bauens im 20. Jahrhundert, sondern auch als bauliches Manifest einer konsequent gestalteten Moderne, als Inbegriff des neuen Industriedesigns, als Ausgangspunkt der Bauhaus-Bewegung, die sich seither weltweit ausbreitete. Neben dem eineinhalb Jahrzehnte später errichteten Dessauer Bauhaus als dem Ort der Erziehung zu einem neuen Menschenbild (Welterbe1996) und den Berliner Siedlungen als Orten des neuen Wohnens (Welterbe 2008) gilt das vor dem Ersten Weltkrieg errichtete Fagus-Werk in der deutschen UNESCO-Liste als eine innovative Stätte identifikationsstiftender Industriearbeit.
Der Umgang mit den Welterbestätten?
Außergewöhnliche Orte verlangen Schutz und gebührende Pflege. Das gilt umso mehr für Welterbestätten; aus rechtlicher Sicht sind sie jedoch Baudenkmalen und Ensembles nach den föderal erlassenen Denkmalschutzgesetzen gleichgestellt. Da sie häufig im Rampenlicht stehen, ist ihr Erhaltungsanspruch jedoch nahezu sakrosankt. Administration, Politik und Öffentlichkeit sind sich über ihre behutsam zu handhabende Pflege nach allen Regeln der Baukunst einig. Die Welterbestätten authentisch und in ihrer vollständigen Zeugniskraft zu bewahren, ihrer natürlichen Vergänglichkeit entgegenzutreten und der pluralen sowie interessengesteuerten Veränderung Einhalt zu gebieten, hat sich deshalb nicht nur als bauliches, städtebauliches und kulturlandschaftliches, sondern darüber hinaus auch als kulturpolitisches Ziel eingebürgert. Wegen des Ansehens der Welterbestätten entstehen bei der Instandhaltung häufig beträchtliche Kosten, für die hohe Summen aus privaten und aus öffentlichen Mitteln in Umlauf gesetzt werden. Gleichwohl gehört es zu den größten Herausforderungen in Planung und Bauwesen, bei allen legitimen Nutzungs- und Gestaltungsfragen, die in den Welterbestätten entstehen, die Gefährdungen und die widerstreitenden Interessenslagen zu überwinden, angemessene Kompromisse als Lösungswege zu entwickeln und darüber breit angelegte Konsense herzustellen.
Demgemäß hieß es 2011 in der Begründung zu einer „kleinen Novelle“ des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, dass „mit diesem Gesetz Konsequenzen für einen sachgerechten Umgang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe gezogen [werden]. Die bisherigen und künftigen Welterbestätten in Niedersachsen soll[t]en besser geschützt werden.“ … „Mit dem Titel des UNESCO-Weltkulturerbes [sei] eine besondere Verantwortung aller Beteiligten verbunden, den Wert der hierdurch besonders ausgezeichneten Orte dauerhaft zu bewahren“ (Landtags-Drucksache 16/3208 vom 26.5.2011, Seite 6, 8f). Seither ist der Welterbeschutz in dem „Denkmalschutz und Denkmalpflege als öffentliche Aufgaben“ überschriebenen § 2 Absatz 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) verankert: „In öffentlichen Planungen und bei öffentlichen Bauvorhaben sind die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Anforderungen des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 (BGBl 1977 II, S. 213) rechtzeitig und so zu berücksichtigen, dass die Kulturdenkmale und das Kulturerbe im Sinne des Übereinkommens erhalten werden und ihre Umgebung angemessen gestaltet wird, soweit nicht andere öffentliche Planungen überwiegen.“ Zu den Verfahrensabläufen regelt § 21 Absatz 2 NDSchG zusätzlich, dass „die unteren Denkmalschutzbehörden … bei allen Maßnahmen, die für das Kulturerbe im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von nicht nur unerheblicher Bedeutung sind, das Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege her[stellen].“
Zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen raten die Welterbe-Richtlinien die Einrichtung von sogenannten Pufferzonen an und verlangen die Aufstellung von Managementplänen, mit deren Hilfe Planungsverfahren und bauliche Aktivitäten im Sinne der Erhaltungserfordernisse gesteuert werden. Außerdem sind die Vertragsstaaten verpflichtet, regelmäßig Berichte über den Zustand und über Veränderungen der Welterbestätten zu verfassen, die auf dem Dienstweg über das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie das Auswärtige Amt der Bundesregierung an das Welterbekomitee in Paris zu richten sind und von dort aus an die Generalkonferenz der UNESCO weitergeleitet werden. Unabhängig von dieser ministeriell gesteuerten, sogenannten „Periodischen Berichterstattung“ sind die Welterbestätten und die mit ihnen befassten Behörden zu einer „Reaktiven Überwachung“ aufgerufen, in der Instandsetzungen der Welterbestätten oder eventuelle Ergänzungsabsichten durch Neubauten, die über nur marginale Veränderungen hinausgehen, vor einer Entscheidungsfindung dem Welterbekomitee gemeldet werden. Auch diese Berichte sollen über die genannten Ministerien nach Paris geleitet werden.
Darüber hinaus beauftragt das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS gemäß den Welterbe- Richtlinien Fachleute mit dem „Präventiven Monitoring“, die beobachtend und beratend die Eigner der Weltkulturerbestätten sowie Bau-, Planungs- und Schutzbehörden, besonders in Alfeld und Hildesheim, in Goslar und im Oberharz betreuen. Entsprechend verfährt die ebenfalls von der UNESCO anerkannte Weltnaturschutzunion IUCN mit ihren zahlreichen Unterorganisationen, um das Wattenmeer als niedersächsisches Weltnaturerbe einer guten Zukunft entgegenzuführen.
Zum Weiterlesen:
- Alberth, Patricia u.a.: Hüter von Traditionen und Labore der Zukunft: Welterbestädte setzen Impulse. Empfehlung des Kulturausschusses des Deutschen Städtetags, Berlin/Köln 2019.
- Batisse, Michel, Gérard Bolla: L’invention du „patrimoine mondial“, Les cahiers d’histoire 2 – Association des anciens fonctionnaires de l’UNESCO (AAFU), Paris 2003.
- Deutsche UNESCO-Kommission (Hrg.): Erstellung von Welterbenominierungen, Bonn 2011.
- Deutsche UNESCO-Kommission (Hrg.): Katastrophenschutz an Welterbestätten, Bonn 2017.
- Deutsche UNESCO-Kommission (Hrg.): Welterbe-Manual. Handbuch zur Umsetzung der Welterbekonvention in Deutschland, Bonn 2006 (enthält Welterbekonvention und Welterberichtlinien der UNESCO sowie zahlreiche Erläuterungen dazu).
- Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS (Hrg.): Grundsätze und Regularien für die Arbeit der Monitoring-Gruppe (Preventive Monitoring) des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS, Berlin 2019.
- Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS (Hrg.): Leitfaden zu Kulturerbe-Verträglichkeitsprüfungen für Weltkulturerbegüter, Veröffentlichung des Internationalen Rates für Denkmalpflege, Paris 2011, deutsche Übersetzung von Birgitta Ringbeck, Berlin 2019.
- Deutsches Nationalkomitee von ICOMOS (Hrg.): Weltkulturerbe Deutschland. Präventive Konservierung und Erhaltungsperspektiven, ICOMOS-Hefte des Deutschen Nationalkomitees, Band XLV, Regensburg 2008 (enthält Grundsätze und Beiträge zum Welterbe in Hildesheim).
- Fastenrath, Ulrich: Der Schutz des Weltkulturerbes in Deutschland. Zur innerstaatlichen Wirkung von völkerrechtlichen Verträgen ohne Vertragsgesetz, in: Die Öffentliche Verwaltung, 12/2006, Heft 24, S. 1017-1027.
- Hönes, Ernst-Rainer: Internationaler Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz, Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Band 74, Berlin [2009].
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (Hrg.): Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Windenergieausbau und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland, Berlin 2019.
- Ringbeck, Birgitta u.a.: Managementpläne für Welterbestätten. Ein Leitfaden für die Praxis, hrg. von der Deutschen UNESCO-Kommission, Bonn 2008.
- Sekretariat der Kultusministerkonferenz (Hrg.): UNESCO-Welterbe, Handreichung der Kultusministerkonferenz der Länder, Berlin 2017 (enthält Strategien und Perspektiven des Welterbeprogramms in Deutschland sowie Merkblätter der KMK zu Sicherung und Schutz des Welterbes).
- Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (Hrg.): Denkmalpflegerische Belange in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), der strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltprüfung (UP), Arbeitsblatt 26 zur städtebaulichen Denkmalpflege, Wiesbaden 2005.
- Informationen des Auswärtigen Amts zu UNESCO-Welterbestättenin Deutschland.