Wohn-/Wirtschaftsgebäude
(2022)
'Anno 1841' (2021)
Rückansicht vom benachbarten Grundstück Nr.19 (2021)
Nordfassade 1978 (1978)
Inschrift im Torsturz der Nordfassade 1978 (1978)
Nordfassade 2016 (2016)
Fachwerkzauneinfriedung von Nr. 18 zum Dorfplatz und zu Nr. 17 (2022)
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 18
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1841
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- fd7fdc13-98f7-4bb2-a07e-db261c6a54de
- System-ID
- #61310926
- ADABweb-ID
- 30885443
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die Hofstelle ist ebenso wie Hof Nr. 23 ungewöhnlich, da das Haupthaus nicht länger vorne am Dorfplatz steht, wie es noch vor der Verkoppelung auf dem Bestandsplan von 1831/32 der Fall ist, sondern deutlich zurückgelegt. Hinzu kommt als weitere Besonderheit, dass außer dem heutigen Vierständer-Hallenhaus von 1841 unmittelbar vor und nach der Verkoppelung kein weiteres Wirtschafts- oder Nebengebäude auf der Hofstelle stand. Die Erklärung findet sich ansatzweise auf dem Torsturz, der eine völlig singuläre Inschrift bezüglich der Bauherren trägt: „Dorathea Elisabeth Witwe Schultze - der Sohn Joachim Heinrich Schultz“. Nach dem Einwohnerverzeichnis von 1842 lebten in dem vergleichsweise kleinen Neubau auf der Halbhufnerstelle sechs Personen: eine Witwe (verm. die Bauherrin Dorothea Elisabeth), zwei Ehepaare und ein Kleinkind. Auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 ist der Hof unter „A“ und Nr. „24“ unter dem Namen: „Jürgen Christoph Schulz“ mit dem Nachtrag „nunc Joachim Heinrich Schulz“ verzeichnet. Das Haupthaus stand zu diesem Zeitpunkt vorne am Dorfplatz unmittelbar auf der Grenze zur Hofstelle nur 19. Eine Halbhufnerstelle im Amt Lüchow mit der Familie von dem Bussche und Hardenberg zu Woltersdorf als Grundherr ohne Scheune und weitere Wirtschaftsgebäude ist kaum vorstellbar, es sei denn, es handelt sich um einen Nebenhof mit Altenteiler oder um die Versorgung nachrangiger Hoferben. Genau dies ist der Fall. In der Verkoppelungskarte sind nämlich zwei Höfe mit einem „A“ unter dem gleichen Inhaber verzeichnet und mit dem Zusatz gekennzeichnet: „Besitzer zweier Halbhufen“, nämlich die heutigen Höhe Nr. 14 und 18. Die Scheune, heute Nr. 14 A, wurde also von beiden Hofstellen gemeinsam genutzt. Die Höfe wurden im Rahmen einer Ehestiftung am 12. März 1825 (siehe Hypothekenbuch von 1805-1888) vom Vater an seinen Sohn Jürgen Christoph Schulz übergeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Hofstelle mit dem üblichen Wohnhaus, der Scheune und zwei weiteren Nebengebäuden ausgestattet. Seine Mutter, Dorothea Elisabeth, finanzierte als Witwe 1841 den Neubau. Jürgen Christoph Schulz vererbte beide Höfe, also auch Nr. 18 mit dem neuen Haupthaus an seinen frisch verehelichten Sohn, Joachim Heinrich Christoph, der sie noch bis 1875 bewirtschaftete bzw. bewohnte. Die Inschrift ist insofern falsch, da es sich nicht um den Sohn sondern den Enkelsohn von Dorothea Elisabeth Witwe Schulz handelte. In den beiden Brandkassenbüchern von 1795-1832 findet sich kein Eintrag für den Hof, wohl aber in dem gemeinsamen Brandkassenbuch ab 1848. Dort wird unter Ass. Nr. 10 allein das neue „Wohnhaus“ von 1841 als auch unter Ass. Nr. 14 das alte Wohnhaus mit den Neben- und Wirtschaftsgebäuden unter den gleichen Inhabern aufgeführt. Bemerkenswert bei der Hofstelle ist zudem die Ausdehnung des Hofwaldes als lockerer Eichenhudewald bis an den Dorfplatz und nach Westen zu Nr. 17 sowie nach Norden zum Dorfplatz eine für Schweinehaltung typische Einfriedung mit einem einfach verriegelten Fachwerkzaun. Bei den beiden Nebengebäuden westlich und südlich vom Haupthaus handelt es sich um in Fachwerk abgebundene Neubauten ohne Denkmalbedeutung, ein Garagen- und ein Wirtschaftsgebäude, Letzteres als Ersatzneubau für einen älteren Schweinestall. Haupthaus: das ausgesprochen kleine Vierständer-Hallenhaus entspricht bis auf die Größe den üblichen Hauthäusern dieser Zeit. An den vorderen Wirtschaftsteil vom 1. Bis 6. Gebinde schließt der ehemalige Wohnteil vom 6. bis 9. Gebinde mit dem traditionellen Zwischenboden (Pomös) an. Ein Pultdachanbau nach Süden entspricht den im 19. und frühen 20 Jh. vielfach üblichen Verlängerungen der Wohnteile um die gleiche Grundfläche. Hier wurde nicht das komplette Dachwerk und der Zwischenboden, sondern allein die Wohnebene im Erdgeschoss als Anbau um eine dem Altbau entsprechende Fläche in Fachwerk erweitert. Die Wohnnutzung wurde erst nach 1978 auf die komplette Grundfläche des Hauses erweitert. Dabei wurden auch außerhalb des einstigen Wirtschaftsgiebels zum Dorfplatz alle Gefache mit hart gebrannten Ziegeln neu ausgefacht. Ursprünglich war allein der Wirtschaftsgiebel mit einem weich gebrannten Ziegel in Lehmmörtel mit Kalkverfugung ausgefacht. Die übrigen Außengefache waren mit der um 1841 üblichen Lehmstakung versehen, das rückwärtige Giebeldreieck mit einer Vertikalverbretterung geschlossen. Letztere wurde durch eine moderne Nut-Feder-Schalung ersetzt. Das nicht ausgebaute Dachwerk wurde in jüngerer Zeit mit einem Siegener Pfannenblech neu eingedeckt. Der Hauptgiebel zum Dorfplatz mit einem engmaschigen Gitterfachwerk, den typischen Stalltüren zu den Seitenschiffen, dem großen Dielentor mit Torsturz und dem zweifach vorkragenden Giebeldreieck ist mit sämtlichen Bauinschriften erhalten. Kehlbalkenebene: „Bis hierher hat mich Gott gebracht durch seine Große güte bis hierher hat er Tag und“. Typisch ist das abrupte Ende inmitten des Satzes. Es handelt sich um das bekannte Kirchenlied, Nr. 35, Vers 1, aus dem Lüneburgischen Gesangbuch (Wendland-Archiv, Archiv-ID: 581279), sodaß ohnehin jeder den Abschluss kannte: „…Nacht Bewahrt herz und gemüthe“. Dachbalkenebene: „In Gottes namen Fang ich an, was mir zu Thun gebühret. Mit Gott wird alles Wolgetan, und Glücklich ausgeführet, was man in Gottes namen Tut, mit glaubensvollen Sinn“. Auch hier endet der Text inmitten von Vers 1 des Liedes r. 280 aus dem Lüneburgischen Gesangbuch. Er endet dort mit: „und muth. Das muß uns wohl gedeihen“. (Wendland-Archiv, Archiv-ID: 581279). Torsturz: „Dorathea Elisabet Witwe Schultze – der Sohn Joachim Heinrich Schultz den 18ten May Anno 1841“.
- Denkmalbegründung
- Das Haupthaus unterliegt als Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG einem öffentlichen Erhaltungsinteresse. Der rückwärtige Pultdach-Anbau ist ein verzichtbarer Bestandteil des Baudenkmals. Der Fachwerkzaun im Norden und Westen sowie der lockere Eichenhudewald bilden eine erhaltenswerte funktionale, historische und optische Einheit mit dem Baudenkmal. Das Haupthaus, ein Vierständer-Hallenhaus von 1841, ist bautypologisch, siedlungsgeschichtlich und städtebaulich von hoher Bedeutung für das Rundlingsdorf und den Rundlingsplatz. Der Versuch, die dichte, feuergefährliche Enge am Dorfplatz aufzulockern, führte in Schreyahn im 19. Jh. zu einer Ausdünnung durch Abbruch oder, wie bei Nr. 23 und Nr. 18, zur Zurücklegung einzelner Haupthäuser auf der Hofstelle. Der dabei verwendete Haustyp entspricht dem bis in das späte 19. Jh. gängigen Haustyp im Niederen Drawehn.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS
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'Anno 1841' (2021)
Rückansicht vom benachbarten Grundstück Nr.19 (2021)
Nordfassade 1978 (1978)
Inschrift im Torsturz der Nordfassade 1978 (1978)
Nordfassade 2016 (2016)
Fachwerkzauneinfriedung von Nr. 18 zum Dorfplatz und zu Nr. 17 (2022)

