Werkssiedlung Rudolphstraße
Nordseite der Rudolphstraße (2021)
Südseite der Rudolphstraße (2021)
Werkssiedlung 1978 (1978)
Werkssiedlung 1978 (1978)
Nordseite der Rudolphstraße (2021)
Südseite der Rudolphstraße (2021)
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Blütlingen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Blütlingen
- Objekttyp
- Siedlung
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Wissenschaftliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- f6f11ef9-7680-448d-8328-24d9cb59cfb8
- System-ID
- #61296440
- ADABweb-ID
- 30829147
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die ehemalige Werks- und Zechensiedlung der Kali- und Steinsalzindustrie liegt völlig separiert am nördlichen Rand der Gemarkung von Blütlingen zwischen der Stadt Wustrow und dem Ortsteil Blütlingen im freien Feld. Die auch Neu-Blütlingen genannte Siedlung mit 20 Häusern erstreckt sich beidseitig der Rudolphstraße, die nach der zugehörigen Schachtanlage bei Schreyahn benannt wurde. Zwischen der bereits unmittelbar nach Stilllegung 1926-1928 abgebrochenen Schachtanlage und dem Bahnhof Wustrow der Deutschen Reichsbahn führte eine ca. 4 km lange Werksbahn, die am südlichen Rand der Siedlung parallel zur Rudolphstraße entlangführend mit einem Haltepunkt Neu-Blütlingen auch für den Personentransport vom und zum Werk sorgte. Dies erklärt den Standort der Werkssiedlung weit ab vom Schachtgelände. Die Bewohner konnten somit die komplette, städtische Infrastruktur des benachbarten Ortes Wustrow nutzen. Nach Abbau der Schmalspurbahn wurde das ehemalige Bahngelände teilweise den Gärten der Werkssiedlung zugeschlagen. Die Gärten an der Nordseite wurden halbiert, indem Baugrundstücke an der Ilsenburger Straße ausgewiesen wurden. Der Bau der Siedlung und der Name der Straße gehen zurück auf die kurze Boomzeit der Kali- und Steinsalzindustrie in Deutschland und dort vor allem in Norddeutschland in den Jahren 1895 bis 1910. Die Suche nach dem „Weißen Gold“ bescherte dem Deutschen Reich bis zum Ersten Weltkrieg eine Monopolstellung auf dem Weltmarkt. Die Vorkommen allein waren nicht ausreichend, entscheidend waren das bergtechnische und chemietechnische Know-How in Verbindung mit dem erforderlichen Kapital und dem bergmännischen Fachpersonal. Das „Bohrfieber“ nach Kali und Steinsalzen in großen Tiefen erreichte das Wendland 1899. Nur ein Jahr zuvor wurde in Hannover die Aktiengesellschaft „Bergbaugesellschaft Teutonia“ gegründet, die 1907 ihren Verwaltungssitz nach Schreyahn verlegte. Das gesamte Kreisgebiet wurde zwischen 1899 und 1910 flächendeckend mit Tiefenbohrungen auch anderer Gesellschaften überzogen. Die Schachtanlage Rudolph bei Schreyahn motierte zwischen 1905 und 1912 zur größten Anlage ihrer Art im heutigen Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dabei ging es nicht allein um die Förderung von Kali und Steinsalzen sondern auch um deren Verarbeitung zu Düngesalzen und anderen chemischen Produkten. In einer Rekordbauzeit von lediglich 2 ½ Jahren zwischen 1905 und 1908 wurde nicht allein die Schachtanlage Rudolph sondern auch das unmittelbar benachbarte Kaliwerk und die Werkswohnungen der Stammbelegschaft in der Rudolphstraße erbaut. Das Baumaterial, vor allem die Ziegel, wurde aus der Region bezogen, so aus der Dampfziegelei im benachbarten Güstritz. Unmittelbar nach Stilllegung der Förderung am 12.06.1926 wurde mit dem Abbruch der Förder- und Produktionsanlagen begonnen. Erhalten blieben bis heute allein die Verwaltungs- und Beamtenhäuser sowie das Gasthaus bei Schreyahn und die Zechensiedlung in der Rudolphstraße bei Wustrow. Die zwischen 1905 bis 1926 insgesamt eingestellten 2400 Belegschaftsmitglieder setzten sich zusammen aus der ganzjährigen Stammbelegschaft und der Saisonbelegschaft. Je nach Auftragslage und Jahreszeit konnte die Belegschaft somit zwischen 88 und 365 Personen schwanken. Zu den Niedriglohngruppen der Saisonbelegschaft gehörten die Handwerker und Arbeiter, die auswärts in den Dörfern und Flecken der Region wohnten. Für die Stammbelegschaft wurde Wohnraum durch die Bergwerksgesellschaft Teutonia geschaffen. Die Direktoren und Verwaltungsbeamten erhielten entsprechende Häuser unmittelbar am Kaliwerk bei Schreyahn, die auch heute noch vorhanden sind. Die übrige Stammbelegschaft, die den Maschinen- und Bahnbetrieb sicherstellten, sowie die Hauer und Schießmeister der Kaliförderung erhielten Werkswohnungen in der werkseigenen Siedlung in der Rudolphstraße. Die ausgebildeten Bergleute machten nur etwa 15-30 % der Gesamtbelegschaft aus. Diese qualifizierte Kernbelegschaft wurde überwiegend im Raum Straßfurt angeworben. Es herrschte besonders unter den Saisonarbeitern eine hohe Fluktuation. Für die auch körperlich schweren Hilfsarbeiten wurden vor allem junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren gesucht. Die immer wieder hart ausgefochtenen Lohnstreiks betrafen auch die Hauer und Förderleute, die in den Werkswohnungen eine Bleibe gefunden hatten. 1910 wurden die Werkswohnungen entlassener Bergleute, die sich an den Streiks beteiligt hatten, von der Werksleitung zwangsgeräumt. Die Zechensiedlung wurde also bewusst zur Disziplinierung der Arbeiterschaft eingesetzt. Nach Stilllegung des Werks wurden die verbliebenen Bergleute und Verwaltungsbeamte der Stammbelegschaft auf andere Bergwerke der Gesellschaft in Sehnde und Ronnenberg bei Hannover verteilt. Die Werkswohnungen standen eine Zeit lang leer, bevor neue Bewohner dort einzogen. Die separate Erschließung der Schlafkammern im Dachgeschoss sowie das große Gartengrundstück waren bewusst so angelegt, um den Bewohnern neben dem kargen Lohn zusätzliche Verdienstmöglichkeiten zu erschließen, sei es für die Untervermietung oder für den Gartenbau. Die ab 1906 in Neu-Blütlingen in der Rudolphstraße errichtete Kolonie wurde nach einem Musterentwurf für vier Wohneinheiten errichtet, wie er auch im Steinkohlerevier im Ruhrgebiet Verwendung fand. Obwohl in vier äußerlich unterschiedlichen Varianten gebaut, handelt es sich um einen in Grundfläche, Grundriss und Aufbau völlig identischen Haustypus. Alle Häuser sind vollflächig mit Halbkellern versehen. Die befensterten Sockelgeschosse mit den beiden Kellerräumen pro Wohneinheit sind nach Außen verputzt. Die vier Wohneinheiten mit drei Zimmern und einer Wohnküche auf knapp 60 qm sind vertikal wie ein Reihenhaus voneinander geschieden. Das Hauptgeschoss befindet sich im Hochparterre. Die Zugänge zu den einzelnen Wohneinheiten erfolgen separat über Außentreppen von der Rückseite zum Hof in das Hochparterre. Diese Erschließung hat sich bis heute erhalten. Dort im Hof stehen oder standen in zweiter Reihe auch die Kleinviehstallungen mit den Aborten. Das Trinkwasser musste von einer Schwengelpumpe auf den Gehwegen vor dem Haus bezogen werden. Der Anschluss an eine Wasserleitung im Haus erfolgte erst sehr viel später ab 1933. Im Hochparterre befanden sich nur zwei Durchgangsräume, die Wohnküche hofseitig und die Stube straßenseitig. Die Stube konnte auch als Schlafkammer genutzt werden, wenn die Schlafkammern im zum zweiten Vollgeschoss mit Drempel und Fenstern ausgebauten Dachgeschoss nicht von der Familie selbst genutzt wurden, sondern an Schlaf- und Kostgänger vermietet wurden. Vom Windfang wurde zum einen die Küche mit der nachfolgenden Stube erschlossen. Zusätzlich führte von dort eine steile Stiege in das Dachgeschoss mit den Schlafkammern. Die beiden Schlafräume wurden separat über einen kleinen Verteilerraum erschlossen, bildeten also keine Durchgangsräume. Von der Küche aus ging ein Abgang in den Halbkeller unter der Wohnung. Alle Häuser treten nach Außen als Villa in Erscheinung. Die beiden mittleren Wohnungen sind in einem übergiebelten Mittelrisalit zusammengefasst. Dies war notwendig, um auch die Schlafkammern im Dachgeschoss zu belichten. Die Schlafkammern der beiden äußeren Wohnungen wurden über die beiden seitlichen Hauptgiebel belichtet. Alle Häuser wurden massiv in Backstein errichtet, die Innenwände und teilweise die Zwerchgiebel in verputztem, verkleidetem oder sichtigem Fachwerk. Jede Wohnung erhielt einen gemauerten Schornstein über First, der bei den beiden mittleren Wohnungen doppelzügig angelegt wurde. Die Dachflächen wurden mit naturroten Hohlpfannen eingedeckt. Als Fenster kamen die sogenannten Galgenfenster mit Oberlicht im oberen Drittel und Drehflügeln unterhalb des Kämpfers zum Einsatz. Auf eine einheitliche Fensterfarbigkeit wurde bewusst verzichtet, die Varianten 3 und 4 waren mit weißen Fenster ausgestattet. Die Fassaden wurden in vier unterschiedlichen Fassaden-Varianten gestaltet. Sämtliche Varianten wurden im gleichmäßigen Wechsel über die Reihen an der Straße verteilt. Den entscheidenden Hinweis auf den Urheber der Musterentwürfe liefern die erhaltenen Bauakten in Recklinghausen für eine in den Haustypen völlig identischen Zechensiedlung im Steinkohlebergbau. Im Wendland wurden alle frühen Bauakten bis 1945 bei Kriegsende vernichtet. Nicht so in Recklinghausen. Als Urheber und bauausführendes Generalunternehmen sind die Bauanträge vom 14. Februar 1907 durch den Architekten, Sozialreformer und Generaldirektor der Magdeburger Bau- & Credit-Bank, Johann August Duvigneau (1854-1940), gezeichnet: „JohADuvigneau“. Dieses Unternehmen war spezialisiert auf die Erbauung von Beamten- und Arbeiterwohnungen für industrielle Großkunden. Aufgrund der angeschlossenen Bank, den Ziegeleien und Planungsbüros konnte der Bau einer komplexen Schachtanlage mit Kalifabrik, Gleisanschluss und Werkswohnungen wie beim Schacht Rudolph bei Schreyahn und Wustrow in einer Hand von der Finanzierung bis zur Bauabnahme abgewickelt werden. Die gleichen Musterentwürfe, die ab 1907 in Recklinghausen-Hochlarmark umgesetzt wurden, fanden auch im Wendland Verwendung. Nur so ist die kurze Bauzeit von lediglich 2 ½ Jahren zu verstehen. Als planender und ausführender Architekt der Rudolphstraße kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Duvigneau bzw. das von ihm geleitete Baubüro der in Magdeburg ansässigen Bank bezeichnet werden.
- Denkmalbegründung
- Die zusammen mit dem Bau der Schachtanlage und der Kali-Fabrik Rudolph bei Schreyahn zwischen 1905 und 1908 an der Werksbahn in Neu-Blütlingen entstandene Werkssiedlung für die Stammbelegschaft ist aus geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen als Gruppe baulicher Anlagen ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG. Betroffen von der Ausweisung sind alle vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Frei- und Grünflächen, die mit den Zechenhäusern eine funktionale und gestalterische Einheit bilden, also die 20 Wohnhäuser mit der Rudolphstraße, den Vorgärten und den Zufahrten. Die Gruppe endet an der rückwärtigen Baulinie der Wohnhäuser. Die Siedlung ist das letzte Zeugnis des Kalibergbaus, der den Landkreis Lüchow-Dannenberg zwischen 1899 und 1928 maßgeblich prägte. Nach dem frühzeitigen Abbruch der Industrieanlagen sind allein die Gasthäuser und Wohnanlagen der Bergleute als wichtige Zeugnisse dieser Boomjahre geblieben. Die Häuser der Werkssiedlung zeigen eine deutliche Nähe zur deutsche Gartenstadtbewegung und den englischen Cottagebau. Das für den Tudorstil typische, angelsächsische Sichtfachwerk wurde in der Fassaden-Variante 2 verbaut. Die Anlage gehört zum Reformwohnungsbau der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, um am Existenzminimum gesunden und preiswerten Wohnraum für die gelernten Arbeiter im Bergbau zu schaffen. Gleichzeitig sind sie auch Sinnbild für die Bindung der Bergarbeiter an den Betrieb und wurden zur sozialen Disziplinierung der Stammbelegschaft bewusst eingesetzt. Vergleichbare Zechen- und Werkssiedlungen entstanden im gesamten Deutschen Reich, vornehmlich im Steinkohlebergbau des Ruhrgebietes. Eine zusätzliche, bundesweite Bedeutung erhält die Siedlung durch die Urheberschaft der Musterentwürfe im Planungsbüro des Sozialreformers Johann August Duvigneau aus Magdeburg. Neben der orts- und regionalgeschichtlichen Bedeutung für den Kalibergbau im Wendland tritt zudem die siedlungs- und sozialgeschichtliche Bedeutung der Siedlung. Verwendet wurden Musterentwürfe, die in der Tradition der Vierfamilien-Wohnhäuser für Werksarbeiter stehen. Anders als bis dahin üblich, erfolgt die Anordnung der vier Wohneinheiten unter einem Dach nicht länger der Anordnung Kopf an Kopf an einem Kreuz sondern in Reihe. Dadurch sind die Wohnungen zwar nach wie vor separat erschlossen, aber nebeneinander in Reihe und damit quer lüftbar. Nach Außen sollte der Eindruck einer Villenkolonie entstehen mit kleinen Ziervorgärten vorne zur Straße und großen Nutzgärten zur Eigenversorgung rückwärtig. Die Erschließung ist von der Straße aus nicht sichtbar. Dadurch wird der Eindruck einer Villa verstärkt. Auch die Einteilung in vier Wohneinheiten ist von Außen nicht wahrnehmbar. Die Anordnung der Stube nach Vorne zur Straße entspricht ganz dem bürgerlichen Wohnbau der Zeit. Im Inneren halten die Häuser nicht das, was der äußere Schein verspricht: Durchgangszimmer, kleine Räume, enge und steile Treppen, fehlender Wasseranschluss, Abort im Hof, fehlendes Bad entsprechen dem Durchschnitt der Zeit im Wohnungsbau für Industriearbeiter. Gemessen an der Unterbringung der Saisonarbeiter in der Kaliindustrie, die nicht zur ausgebildeten Stammbelegschaft gehörten, handelte es sich um einen gehobenen Wohnstandard. Die Häuser wurden nach einem Musterentwurf mit vier Varianten in den Fassaden errichtet. Hierdurch sollte der Kasernencharakter vermieden und eine Villenhaus-Kolonie vorgetäuscht werden. Daraus ergibt sich die hohe bautypologische Bedeutung als Werks- und Zechensiedlung am Vorabend des Ersten Weltkrieges. Die Anordnung entlang einer gerade gezogenen Straße ist typisch. Eine zusammenhängende, malerische Gartenstadt wurde bewusst vermieden. Auch die Bauerndörfer in der Region abseits der Rundlingsgebiete sind als Straßendörfer an einer geraden Straße mit einheitlichen Haustypen angelegt. Aus der Einzigartigkeit im Wendland und den Vergleichsbeispielen nahezu identischer Siedlungen im Steinkohlebergbau der Vorkriegszeit leitet sich auch die wissenschaftliche Bedeutung der Gartenstadt-Siedlung in der Rudolphstraße ab. Die 20 gleichzeitig und gleichartig erbauten Wohnhäuser in einer abgesonderten Siedlung mitten im Feld zwischen Blütlingen und Wustrow prägen maßgeblich das Straßen- und Ortsbild von Neu-Blütlingen. Daraus ergibt sich auch eine städtebauliche Bedeutung der Siedlung, die sich von allen anderen Siedlungen im Landkreis unterscheidet.
- Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
- 61310981 | Wohnhaus | Rudolphstraße 34 b
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61691818 | Wohnhaus | Rudolphstraße 40 a
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61311010 | Wohnhaus | Rudolphstraße 30 a
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61310975 | Wohnhaus | Rudolphstraße 36 a
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61311030 | Wohnhaus | Rudolphstraße 11
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61311014 | Wohnhaus | Rudolphstraße 27 a
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61310997 | Wohnhaus | Rudolphstraße 5 b
61310998 | Wohnhaus | Rudolphstraße 5 a
61311020 | Wohnhaus | Rudolphstraße 23 a
61311019 | Wohnhaus | Rudolphstraße 23 b
61311018 | Wohnhaus | Rudolphstraße 24 a/b
61310910 | Wohnhaus | Rudolphstraße 39 a/b
61310995 | Wohnhaus | Rudolphstraße 9
61311023 | Wohnhaus | Rudolphstraße 20 a
61310985 | Wohnhaus | Rudolphstraße 34 a
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61691817 | Wohnhaus | Rudolphstraße 35 a
61310907 | Wohnhaus | Rudolphstraße 49 a/b
61311009 | Wohnhaus | Rudolphstraße 30 b
61311007 | Wohnhaus | Rudolphstraße 32 a
61311000 | Wohnhaus | Rudolphstraße 1 a
61310963 | Wohnhaus | Rudolphstraße 37 a/b
61311004 | Wohnhaus | Rudolphstraße 3 a
61310996 | Wohnhaus | Rudolphstraße 7 b
61310994 | Wohnhaus | Rudolphstraße 7 a
61311028 | Wohnhaus | Rudolphstraße 14
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61311015 | Wohnhaus | Rudolphstraße 26 a/b
61311012 | Wohnhaus | Rudolphstraße 28 a/b
61310989 | Wohnhaus | Rudolphstraße 33 b
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61311006 | Wohnhaus | Rudolphstraße 32 b
61311005 | Wohnhaus | Rudolphstraße 1 b
61310908 | Wohnhaus | Rudolphstraße 47 b
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61310892 | Wohnhaus | Rudolphstraße 45 b
61311026 | Wohnhaus | Rudolphstraße 16
61311011 | Wohnhaus | Rudolphstraße 29 a/b
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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Nordseite der Rudolphstraße (2021)
Südseite der Rudolphstraße (2021)
Werkssiedlung 1978 (1978)
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Nordseite der Rudolphstraße (2021)
Südseite der Rudolphstraße (2021)

