Villenpaar Bahnhofstraße 1/3
- Landkreis
- Northeim
- Samtgemeinde
- Uslar, Stadt
- Gemeinde
- Uslar
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Uslar
- Objekttyp
- Villa
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- f2f6f1c4-98d5-4cd1-b17c-35847631fb3a
- System-ID
- #61405826
- ADABweb-ID
- 33541147
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Benachbarte Anwesen mit zwei beachtlichen Vorstadtvillen des 19. Jahrhunderts, Garten, Gartenhaus und Grundstückseinfriedung.
- Denkmalbegründung
- Das große Grundstück östlich der Altstadt von Uslar liegt südöstlich der Straßengabelung Bahnhofstraße, der ehemaligen Chaussee nach Northeim, an der Straßengabelung mit der Rosenstraße. Um 1860 wurde darauf die im Rundbogenstil gehaltene Villa des Kaufmanns Ernst Jörn errichtet, ein Garten mit lockerem Baumbestand angelegt und mit einem in zeittypischer Weise mit neogotische Dekorationselementen gestaltetes Gartenhaus ausgestattet. Jörns Bruder errichtete sich knapp zwei Jahrzehnte später auf einem Teil des Grundstücks eine eigene Villa, die den zeittypischen Geschmackswandel hin zum Neoklassizismus bezeugt. An der Erhaltung der beiden Villenanwesen besteht ein öffentliches Interesse wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wegen ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltäglicher künstlerische Gestaltwerte und wegen der städtebaulichen Bedeutung als Bautengruppe von prägendem Einfluss auf das Straßenbild.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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