Neue Mühle
- Landkreis
- Stadt Osnabrück (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Osnabrück, Stadt
- Gemeinde
- Osnabrück
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Innenstadt
- Objekttyp
- Mühlenanlage
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- e75bcd66-c21e-4cc1-8500-a3b5f69a1337
- System-ID
- #61705331
- ADABweb-ID
- 43783001
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Am Ostende der Johannisfreiheit befand sich ehemals der bischöfliche Martinshof, der vorübergehend im 14. und 15. Jh. die Residenz des Bischofs darstellte. Seine letzten baulichen Reste verschwanden erst zu Ende des 19. Jh. Auf dem Grund und Boden des Hofes ließ der Bischof 1253 die Neue Mühle am linken Haseufer errichten, eine der drei alten Mühlen der Stadt. 1802 wurde sie, wie die beiden anderen, in geistlichem Besitz befindlichen Hasemühlen, verstaatlicht, 1850 erwarb sie die Stadt. Ihre baulichen Anlagen wurden im Laufe der Jahrhunderte wiederholt erneuert und verändert. In größerem Umfange ließ der Bischof 1732 die damals in Verfall geratene Mühle wiederherstellen. Das Mühlenhaus erhielt seine gegenwärtige Gestalt durch den Wiederaufbau 1948/49, der unter teilweiser Verwendung der Substanz des Vorgängerbaus erfolgte (Kollegienwall 15). Aus älterem Bestand blieben Teile des Mühlenwehrs erhalten, deren in Sandsteinquadern ausgeführte Bögen heute von einer Straßenbrücke unseres Jahrhunderts begleitet werden.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der Mühlenanlage am Kollegienwall besteht aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes sowie der städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

