Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 17
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1769
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- e7229ef4-046a-4758-80e8-946bdb6fb1f3
- System-ID
- #61310925
- ADABweb-ID
- 30885422
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die große Hofstelle mit einem umfangreichen Gebäudebestand bildet eine Wirtschaftseinheit mit der benachbarten Hofstelle Nr. 16 (siehe auch dort). Sie befindet sich unmittelbar gegenüber der zweiten Zufahrt zum Dorfplatz von Nordosten. Es handelt sich um eine ehemalige Halbhufnerstelle im Amt Lüchow, dass auf der Verkoppelungskarte von 1831/32 unter dem Buchstaben „J“ bzw. der laufenden Nummer 25 verzeichnet ist. Inhaber der Hofstelle war zu diesem Zeitpunkt „Joachim Heinrich Schulz“ (richtig ist „Johann Heinrich Schulz“), dessen Familie mindestens seit 1769 die Hofstelle bewirtschaftete. Eine entsprechende Bauherreninschrift trägt das Haupthaus von 1769: „Hans Christoffer Schultz – Katarina Dorothea Menten“. Im Brandkassenbuch des Amtes Lüchow (1795-1832) ist der Hof mit der alten Ass. Nr. 3 unter „Jürgen Heinrich Schultze nunc Johann Heinrich Schulze“ verzeichnet. Schon zu diesem Zeitpunkt (ab 1795) war ein umfangreicher Gebäudebestand vorhanden mit Wohnhaus, Scheune, Nebengebäude, Backhaus und ab 1823 einem zusätzlichen Stall. Im gemeinsamen Brandkassenbuch (1848-1862) des Dorfes Schreyahn erhielt der Hof die neue Ass. Nr. 11. Wie schon vor 1831/32 wurde der Hof von Johann Heinrich Schulz betrieben. Zu einem unbekannten Zeitpunkt, zwischen 1852 und 1855 ging der Hof an Jürgen Heinrich Wiechmann. Auf der Verkoppelungskarte ist der Name als deutlich jüngerer Nachtrag in Bleistift hinterlegt: „Jürg. Heinr. Wiechmann“. Auch im Brandkassenbuch (1848-1862) ist ein entsprechender Nachtrag verzeichnet: „nunc Jürg. Hr. Wiechmann“, Halbhufner aus Lensian, der vermutlich in die Familie eingeheiratet hatte. Das wäre insofern verwunderlich, weil Johann Heinrich Schulz nach der Einwohnerzählung von 1842 neben einer Tochter auch zwei volljährige Söhne hatte. Die Erhöhung der Versicherungssumme für das Haupthaus von 900 auf 1050 Taler im Jahr 1852 könnte in Zusammenhang mit der Übergabe an Jürgen Heinrich Wiechmann und dem Anbau einer Altenteilerwohnung stehen. Ähnliches ist auch für das Jahr 1820 festzustellen, als die Versicherungssumme für das Haupthaus von 450 auf 626 Taler angehoben wurde. Da zeitgleich auch an der Scheune gearbeitet wurde, könnte sich auch hier die Hofübergabe von Jürgen Heinrich auf seinen Sohn Johann Heinrich Schulz niederschlagen. Zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens 1909 heiratete Hermann Beerbohm die Erbin des Hofes, Wilhelmine Wiechmann. Der die Hofstelle prägende Gebäudebestand wurde auch in den nachfolgenden Generationen aus- und umgebaut. Nach Baumaßnahmen wurde die Versicherungssumme des Gebäudebestandes am 25.06.1909 angepasst. Zu diesem Zeitpunkt standen bereits vier der heutigen Gebäude: Wohnhaus, Scheune mit Stall, Backhaus mit Wagenremise, Schweinestall und Holzstall. Auffallend sind auch hier die Umnutzungen, Erweiterungen und Umbauten bereits bestehender Gebäude, die eine jahrgenaue Datierung der Bauten erschweren. Haupthaus: Das giebelständig bis an den Dorfplatz reichende Haupthaus steht an den Längsseiten nicht auf einer Grundstücksgrenze. An der Ostseite des Hauses führt die Hofzufahrt auf den nach Süden anschließenden Hofplatz. Grob lassen sich an dem ungewöhnlich langen Haus drei bauliche Hauptphasen ablesen: der Kernbau von 1769 am Dorfplatz, eine Erweiterung um einen weiteren Wohnteil in Firstverlängerung um 1852 und der zweigeschossige Neubau des alten Wohnteils 1909. Der Kernbau ist nur noch mit einem Teilstück des alten Wirtschaftsteils vom 1. bis 5. Gebinde erhalten. Prägend für das Gebäude und den Dorfplatz ist der prächtige Wirtschaftsgiebel mit einem zeittypischen Rautenfachwerk mit Fuß- und Kopfbändern. Der zuletzt 1990 sanierte Giebel zeigt die bautypologische Ausprägung eines Vierständer-Hallenhauses mit jeweils einer Stalltür zu den Seitenschiffen, einem zentralen Tor zur befahrbaren Diele, Vorkragungen mit Inschriften auf der Dach-, Kehl- und Hahnenbalkenebene, einer barocken Ziegelausfachung und einem Giebelpfahl. Der ehemalige Wirtschaftsteil mit der Längsdiele ist nicht in voller Länge sondern lediglich auf 10,61 m erhalten. Dort, wo die Luchtbalken bei einem Bau von 1769 ansetzen müssten, beginnt heute der neue Wohnteil von 1909. Die Dreischiffigkeit ist bis heute erhalten, wenn auch die südöstliche der beiden inneren Ständerreihen leicht um rund 31 cm versetzt wurde. Dadurch konnte das Seitenschiff mit den dort aufgestalten Großvieh von 2,31 auf 2,62 m erweitert werden. Die Diele wurde durch diese Baumaßnahme von ursprünglich 5,99 m auf 5,69 m leicht eingeschnürt. Das Seitenschiff nach Nordwesten hat seine ursprüngliche Tiefe von nur 2,10 m bewahren können. Das Dachwerk über dem Kernbau ist nicht ausgebaut und zeugt von einem ehemaligen Rauchhaus, bevor in der Mitte des 19. Jhs. erstmals ein Schornstein eingebaut wurde. Das stark von Ruß geschwärzte, einfache Kehlbalkendachwerk mit Gebindeabständen von 2,35 m wurde in jüngster Zeit konstruktiv ertüchtigt, indem zwei Zwischensparren pro Gebindeabstand und ein doppelt stehender Stuhl eingestellt wurden. Die alte Gebindezählung erfolgt von Nord- nach Süd, also ausgehend vom Wirtschaftsgiebel. Inschriften Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz: Hahnenbalken: „Gott allein die Ehr“ Kehlbalken: „Gott beschert Hoffnung und wacht. Ach Gott, ich bitt, verlaß mich nicht. Wer Gott vertraut, hat wol gebaut den“ Dachbalken: „Ach Gott Diß ganze Haus bewahr für Feuer Schaden und Gefahr Mit Gnad und Seegen über uns walt und uns dein reines Wort erhalt Herr Jesu durch den Nahmen dein Gib mir ein seeliges Stündelein Steh mit bei bis ans End“ Der Zwischenbau und jüngste Teil des Hauses ersetzt 1909 Teile des Kernbaus von 1769. Ausgehend von rund 11 Gebinden handelt es sich um das 5. bis 11. Gebinde. Der neue, zweigeschossige Wohnteil ist geringfügig tiefer als der Kernbau. Er entstand zu einem Zeitpunkt als mit der Eröffnung der Schachtanlage neuer Wohlstand in das Dorf einkehrte. Eine Platte im Brüstungsfeld des Obergeschosses nennt auch die Bauherren: „Hermann Beerbohm Wilhelmine Beerbohm geb. Wiechmann. Siehe, ich bin bei Euch alle Tage, bis an der Welt Ende. 1909“. Der neue Wohnteil mit einem Saal im Obergeschoss ist hochwertig im Stile der Zeit ausgestattet. Die bequeme Treppe, die Beleuchtung, die Türbekleidungen, Türblätter und Türbeschläge sind in Jugendstilformen ausgebildet. An den neuen, an städtischen bzw. bürgerlichen Vorbildern orientierten Wohnteil schließt in Firstverlängerung zum Kernbau ein älterer Wohnteil an, der als Erweiterung bzw. Altenteilerwohnung gewertet werden kann. Da Inschriften fehlen, gibt es nur wenige Anhaltspunkte zur Entstehungszeit. 1820 und erneut 1852 wurde die Versicherungssumme deutlich hochgesetzt. Die starke Verrußung des Dachwerks spricht für eine Entstehungszeit um 1820. Allerdings zeigt die Verkoppelungkarte von 1831/32 noch einen deutlich kürzeren Bau, im Unterschied zum preußischen Urkataster von 1874. Die Baumaßnahme von 1852 könnte auch in Zusammenhang mit dem Einbau eines Schornsteins stehen. Bautypologisch handelt es sich mit 5 Gebinden und einem Zwischenboden mit Räucherkammer um einen traditionellen Wohnteil, wie sie bei den Vierständer-Hallenhäusern bis in das späte 19. Jh. üblich waren. Das heute modern behängte Giebeldreieck nach Südwesten besteht aus einem Sparfachwerk, wie es bei einer Außenverbretterung üblich war, d.h. der bauzeitliche Giebel war im Dachwerk nie ausgefacht. Der nicht verrußte, doppelt stehende Stuhl mit Kopfbändern wurde erst nach dem Schornsteinbau hinzugefügt, vermutlich in Verbindung mit einer Hartdeckung. Obschon das Kammerfach im Erdgeschoss mit Stube und Küche modern überformt sind, hat sich im Zwischenboden die historische Struktur mit Räucherkammer gut erhalten. Die Decke zum Erdgeschoss besteht aus gesägten Halbhölzern mit Lehmschlag. Denkmalbegründung: Das im Kern für die Region mit 1769 recht alte und mit seinem Giebel für den Dorfplatz recht prägnante Gebäude ist aufgrund seiner baugeschichtlichen und siedlungstypologischen Bedeutung ein Baudenkmal sowohl nach § 3(2) als auch nach § 3(3) NDSchG. Die Erweiterungs- und Umbauphasen bis zum Neubau des Wohnteils im Jahr 1909 gehört ausdrücklich dazu. Scheune: Leicht abgewinkelt zur Firstrichtung des Haupthauses in Verlängerung der Hofzufahrt steht am Beginn des einstigen Hofwaldes die große, mehrfach erweiterte Scheune am südlichen Ende des mit Lesesteinen gepflasterten Wirtschaftshofes. Die Längsdurchfahrt der Scheune hat ein lichtes Maß von 22,65 m mit 13 Gebinden und zweifacher Verriegelung. Im Kern handelt es sich um eine Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune mit Wagenremise und Stall, die vermutlich 1820 erbaut wurde. Zu diesem Zeitpunkt entstand durch Johann Heinrich Schulze vermutlich eine neue Scheune, da die Versicherungssumme von 50 auf 275 Taler heraufgesetzt wurde. Auch Jürgen Heinrich Wiechmann hat 1853 bei Übernahme des Hofes in die Scheune investiert. Nur so ist die Verdoppelung der Versicherungssumme von 350 auf 700 Taler zu erklären. Dabei wurde die Scheune möglicherweise in Firstverlängerung nach Nordosten mit einer deutlich dichteren Ständerstellung um rund 8,0 Meter verlängert. Der heutige Hauptgiebel nach Nordosten dürfte bis auf Höhe der Dachbalkenebene zu dieser Zeit entstanden oder vorgezogen sein. Die Inschrift lautet: „Es wolle Gott uns gnädig sein. Und seinen segen geben. Sein antlitz uns mit hellem schein. Erleucht zum ewigen leben. Daß wir erkennen seine werck. Und was ihm lieb auf erden. Und Jesu Christi heil und stark. Bekannt den heiden werden“. Dieses bekannte Kirchenlied nach einem Text von Martin Luther, erstmals 1524 erschienen, stand als Lied Nr. 280 in jedem Evangelischen Gesangbuch. Da der Torsturz zwischenzeitlich entfernt wurde, sind die Erbauer und das Baudatum inschriftlich nicht überliefert. Allein der erhaltene Torsturz der Wagenremise südöstlich des Dielentores trägt eine weitere, am Ende leicht eingekürzte Inschrift: „Auf Gott und nicht auf meinen rath Will ich“ (hören). Der rückwärtige Giebel nach Südwesten ohne Inschriften aber mit einer seitlichen Schlupftür gehört zum Kernbau von vermutlich 1820. Eine entsprechende Tür hat es ursprünglich auch im Nordostgiebel gegeben. Am 03.06.1914 wurde die Versicherung der „Scheune mit Stall“ noch einmal kräftig erhöht. Zu diesem Zeitpunkt wurde die komplette Scheune um ein Vollgeschoss in Fachwerk aufgestockt. Hiervon kündet auch eine Tafel am Nordostgiebel mit der Inschrift: „Hermann Beerbohm 1914 Minna Beerbohm“. Zuletzt wurde im 20. Jh. entlang der kompletten Längsseite nach Südosten ein freitragendes Vordach angefügt und in 2020 das Dach mit modernen Metallplatten neu eingedeckt. Das größere Seitenschiff nach Nordwesten wurde bis in die achtziger Jahre des 20. Jhs. als Viehstall genutzt. Hierdurch erklärt sich auch der schlechte Zustand der Grundschwellen, die teilweise bereits erneuert wurden. Das Fachwerk an der Längsseite nach Südosten ist mit seinen kurzen Krummstreben in den beiden unteren Gefachen deutlich älter als das Fachwerk an der nordwestlichen Längsseite mit Langstreben zwischen Schwelle und Rähm über alle drei Gefache. Denkmalbedeutung: Die für den Hof und das Dorf bedeutsame Scheune mit zusätzlicher Stall- und Remisenfunktion ist mit allen Bauphasen zwischen 1820 und 1914 ein Baudenkmal nach § 3(3) NDSchG aufgrund seiner siedlungstypologischen Bedeutung. Backhaus: Das ehemalige Backhaus, ein Geschoßständerbau mit Ankerbalkenkonstruktion, Hochrähm und Drempelgeschoss, entspricht in Größe, Konstruktion und Lage zwischen dem Haupthaus und der Scheune auf der Grundstücksgrenze zu Hof. Nr. 18 den üblichen Backhäusern, wie sie zwischen 1780 und 1830 überall auf den Höfen im Wendland (z.B. Jabel 9) und auch in Schreyahn nachweisbar sind oder waren. Ein vergleichbares Gebäude auf Hof Nr.3 wurde erst vor wenigen Jahren abgebrochen. Bereits im ersten Brandkassenbuch ab 1795 aufgeführt und auf allen historischen Karten enthalten, hat das Backhaus vielfältige Umnutzungen erfahren. Das Brandkassenbuch ab 1880 bezeichnet es als „Backhaus mit Wagenremise“. Auf einer historischen Fotografie der Zeit um 1900 ist das Backhaus im Hintergrund gut zu erkennen. Das acht Gebinde lange, zweigeschossige Gebäude ist im Giebel nach Norden mit einem Tor für die Wagenremise versehen. Das Dach war mit Langstroh anstelle der heutigen Bitumen-Wellpappe eingedeckt. Das Gebäude war zu diesem Zeitpunkt noch frei stehend. Die Inschriften sind heute aufgrund eines jüngeren Zwischenbaus zum Schweinestall nicht mehr in Gänze lesbar, aber erschließbar: Kehlbalkenlage: „Wer bey der Arbeit Gott ruft an Befindet das er wohl getan. Weil Gott den seinen die er liebt Den Segen ohne Sorgen“. Dachbalkenlage: „…Mit ganzer Seele trauen. Er der die Welt allmächtig hält Wird mich in usw.“. Der verdeckte Teil wird lauten: „Auf Gott und nicht auf meinen Rath Will ich mein Glücke bauen, Und dem, der mich geschaffen hat…“ Das „usw.“ steht für: „…meinen Tagen Als Gott und Vater tragen“. Es handelt sich um die beiden ersten Strophen des bekannten Kirchenliedes von Christian Fürchtegott Gellert: „Vertraun auf Gottes Vorsehung“ von 1757. Im Zuge einer Umnutzung der südlichen Gebäudehälfte als Pferdestall wurde die westliche Traufseite vom 4. bis 8. Gebinde sowie der Südgiebel unterhalb der Dachbalkenlage in jüngerer Zeit massiv erneuert. Das Sichtfachwerk des einst ebenfalls mit Lehmstakung ausgefachten südlichen Giebeldreiecks ist heute mit einer Vertikalverbretterung versehen. Diese nur punktuellen Eingriffe und die Entfernung des Backofens dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die übrigen Teile eine hohe bauzeitliche Befunddichte (z.B. Fensterluken im Nordgiebel) aufweisen. Die Bauzeit des Backhauses liegt im frühen 19. Jh., gemäß Brandkassenbuch (1795-1832) vermutlich 1823 als die Versicherungssumme von 100 auf 250 Taler mehr als verdoppelt wurde. Denkmalbegründung: Das vermutlich 1823 errichtete Backhaus ist aufgrund seiner bautypologischen Bedeutung ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Aufgrund der dramatischen Verluste dieser Gebäudegattung in den letzten Jahrzehnten gehört es zu den letzten Vertretern seiner Art. Dabei ist auch die konstruktive Bedeutung mit einer Ankerbalkenkonstruktion und Hochrähm von zusätzlicher baugeschichtlicher Bedeutung. Schweinestall: Nördlich des auch als Futterküche genutzten Backhauses steht an der Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 18 ein schmales, aber lang gezogenes Backsteingebäude mit Satteldach und naturroter Hohlpfanneneindeckung, das heute als Remise bzw. Autogarage genutzt wird. Die ursprüngliche Funktion des 1928 als Ersatzneubau entstandenen Gebäudes als Schweinestall ist heute nicht mehr kenntlich. Die Umnutzung und Verlängerung bis zum Backhaus erfolgte 1956. Das Gebäude verdeckt heute zu einem großen Teil den Nordgiebel des Backhauses. Das öffentliche Erhaltungsinteresse nach NDSchG bezieht sich allein auf das Backhaus, dass zuletzt als Futterküche eine funktionale Einheit mit dem Schweinestall bildete. Stallgebäude: Mit Abstand das größte Gebäude auf der Hofstelle ist der südwestlich an das Haupthaus im ehemaligen Blumen- und Kräutergarten anschließende Viehstall. Auch hier handelt es sich um ein multifunktionales Gebäude, das Wohnhaus, Stall, Speicher und Scheune aus dem Abbruchmaterial des Kalibergwerks errichtet wurde. Der zweigeschossige Massivbau in Ziegelsichtmauerwerk mit Viertelwalm und einer freitragenden Vorschauer zum Hofplatz entstand laut Inschrift „1928-1931“. Am nördlichen Ende zum Haupthaus befindet sich ein Wohnteil über einem Kartoffelkeller. Es schließt sich ein großer Viehstall an. Nach einer Quereinfahrt für die Erntebergung im Ober- und Dachgeschoss folgen als südlicher Abschluss die giebelseitig erschlossenen Pferdeställe. Das weitgehend unveränderte und qualitätvolle Gebäude mit einem hohen Umnutzungspotential gehört zu sonstigen, besonders erhaltenswerten Bausubstanz. Die mit naturroten Hohlpfannen eingedeckte Dachlandschaft fügt sich nahtlos ein. Als ehemalige Grenzbebauung zu Hofstelle Nr. 16 zum Zeitpunkt der Errichtung war die Längsseite nach Nordwesten zunächst ohne Öffnungen ausgebildet. Maschinenschuppen: Als jüngstes Gebäude auf der Hofstelle entstand in den vierziger Jahren des 20. Jhs. als südlicher Abschluss zwischen Baumgarten und Hofwiesen auf der einen und dem Hofplatz auf der anderen Seite ein langes, eingeschossiges und quer gestelltes Fachwerkgebäude mit naturroter Hohlpfanneneindeckung. Das Gebäude wurde als Maschinenschuppen errichtet. Mit der Motorisierung durch Traktoren und Mähdrescher ab den fünfziger Jahren des 20. Jhs. diente der Schuppen über ein großes Tor im Westgiebel auch als Remise. Das zweifach verriegelte und mit Ziegelsteinen ausgefachte Gebäude ist aufgrund defekter Grundschwellen und fehlender Nutzung gefährdet. Es gehört zur sonstigen, besonders erhaltenswerten, historischen Bausubstanz. Für die Welterbe-Nominierung ist das Gebäude ohne Relevanz. Blumen- und Küchengarten: Mit Aufgabe der Kohlgärten westlich des Dorfes und des Blumen- und Küchengartens unmittelbar südlich vom Haupthaus wurde in jüngerer Zeit ein neuer Garten als private Ruhezone westlich des Baumgartens und südwestlich des Maschinenschuppens angelegt. Der einzige noch erhaltene, historische Garten befindet sich zwischen den beiden Haupthäusern von Hof Nr. 16 und 17, auf der kleinen Restfläche von Hof Nr. 17.
- Denkmalbegründung
- Das im Kern für die Region mit 1769 alte und mit seinem Giebel für den Dorfplatz prägnante Gebäude ist aufgrund seiner baugeschichtlichen und siedlungstypologischen Bedeutung ein Baudenkmal sowohl nach § 3(2) als auch nach § 3(3) NDSchG, an dessen Erahltung ein öffentliches Interesse besteht. Die Erweiterungs- und Umbauphasen bis zum Neubau des Wohnteils im Jahr 1909 gehören ausdrücklich dazu.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
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