St. Peter und Paul-Kirche
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Sibbesse
- Gemeinde
- Sellenstedt
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Sellenstedt
- Adresse
- Kirchplatz 6
- Objekttyp
- Kirche
- Baujahr
- 1648 - 1748
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- e5ec50b7-4bc3-48e6-86f6-dc091be8409e
- System-ID
- #61476087
- ADABweb-ID
- 34460641
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Auf dem ehem. Kirchhof westlich des Dorfes gelegen. Einschiffige, rechteckige und verputzte Bruchsteinkirche mit eingezogenem Westturm und Sandstein-Eckquaderungen Am Hauptschiff unter Satteldach, im Osten abgewalmt. Rundbogige Sprossenfenster, Gewände aus Sandstein. Im Inneren flachgewölbt, Westempore. Errichtet 1648/ 1734. Westturm auf quadratischem Grundriss unter Pyramidendach, datiert 1748 (i) an der Fensterlaibung über dem Westportal. Ebenfalls in verputztem Bruchsteinmauerwerk, Verkleidung mit Schiefer ab der Schiff-Traufhöhe. Turmhelm (erb. 1796-1800) über rechteckigem Ansatz, in einer polygonalen Spitze auslaufend, bekrönt von Kugel und Wetterfahne. Je Seite eine Uhrengaube, rechteckige Schallfenster. Über dem Eingang ein rundbogiges Fenster.
- Denkmalbegründung
- Erstmals ist eine Kirche für den Ort 1350 schriftlich belegt. Mindestens seit 1507 führt diese das vorreformatorische Patrozinium Peter und Paul, ab 1531 ist der erste lutherische Pastor tätig, 1542 wird die Reformation eingeführt, Rekatholisierungsversuche des Fürstentums schlugen fehl. Die lutherische Ordnunug wird endgültig mit der Calenberger Kirchenordnung im Jahr 1569 verankert. 1643 markiert die Rückkehr unter die stifthildesheimische Herrschaft, wobei die lutherische Lehre Bestand behält. In diese Zeit fällt auch der Neubau der Kirche. Die wechselhafte konfessionelle Geschichte der Region schlägt sich in dem vielfach veränderten, in seiner jetzigen Gestalt auf das 17. Jahrhundert zurückgehenden Kirchengebäude nieder. Die Erhaltung der St. Peter und Paul-Kirche liegt aufgrund von geschichtlichen Zeugniswerten für die Orts-, Siedlungs- und Kulturgeschichte und aufgrund von baugeschichtlichen Schauwerten anhand des beispielhaft ausgeprägten Bautypus sowie aufgrund der städtebaulichen Qualität als orts- und straßenbildwirksames Denkmalobjekt mit prägendem Einfluss auf das Gesamtgefüge der Denkmalgruppe im öffentlichen Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61473883 | Kirchenanlage (Baukomplex)
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

