Polizeidirektion
- Landkreis
- Region Hannover
- Samtgemeinde
- Hannover, Landeshauptstadt
- Gemeinde
- Hannover
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Calenberger Neustadt
- Adresse
- Hardenbergstraße 1 Waterloostraße 7
- Objekttyp
- Amtsgebäude
- Baujahr
- 1900 - 1903
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- e13c39f6-2e62-4eec-b52f-c7156544658f
- System-ID
- #61781980
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Um 1900 stellte die Regierung die Notwendigkeit eines Neubaus für die Polizeidirektion mit angeschlossenem Gefängnis fest, da die alten Gebäude in der Calenberger Neustadt für die Städte Hannover und Linden nicht mehr ausreichten. Als Bauplatz für das neue Dienstgebäude wählte man dieses freie Areal, das günstig auf dem Westufer der Leine gelegen eine direkte Anbindung an das geplante repräsentative städtische Zentrum im Maschpark mit Rathaus und Museum ermöglichte. Die Verbindung sollte die anzulegende Hardenbergstraße herstellen. Das Gebäude an der Hardenbergstraße / Südecke zur Waterloostraße entstand von 1900-1903 nach Plänen von Paul Kieschke (1851-1905). Die zweiflügelige, viergeschossige Anlage mit zweigeschossigen Seitentrakten und hofwärts liegendem viergeschossigem Gefängnisbau besitzt an ihrer nach Norden stadtwärts weisenden Hauptfassade einen mächtigen Mittelrisalit, dessen Giebel Turmhauben einfassen; umgekehrt schließen ausluchtartige, übergiebelte Fassadenabschnitte die halbrunden, oben polygonalen Ecktürme mit ihren hohen, mehrfach gestuften Zwiebelhauben (nur der Ostturm vollständig erhalten) ein. Dieses Zusammenspiel zwischen geschweiften Knickgiebeln und Hauben verleihen dem massiven Bau gleichzeitig die abwechslungsreiche Silhouette und den repräsentativen, schlossähnlichen Charakter. Das Material ist Putz mit Sandstein, Schiefer für die Dachdeckung und ursprünglich Kupfer für die Hauben. Die Vorgartenzone, bestehend aus Grünfläche, Einfriedungen (mit Toranlagen), Kleinpflasterflächen vor den drei Haupteingängen und zwei ehem. Fahnen- bzw. Kandelaber-Sockeln vor dem Haupteingang an der Hardenbergstraße wurde gleichzeitig mit dem Gebäude gestaltet.
- Denkmalbegründung
- An der Erhaltung der baulichen Anlagen der Polizeidirektion besteht aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes, der städtebaulichen sowie künstlerischen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

