Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 12
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1800 - 1900
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Städtebauliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- ce5e5557-26b1-4774-b99b-4ecaecd33ceb
- System-ID
- #61310951
- ADABweb-ID
- 30885993
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Die kleine Hofstelle in der Hauptzufahrt des Rundlings von Nordwesten gehört zu den vier ehemaligen Brinksitzer- bzw. Brinkkötnerstellen im Dorf, die auf dem Brink (Anger) des Dorfes angesiedelt wurden und nur einen geringen Anteil an den Gemeinschaftsflächen hatten. Im Kontributionsregister von 1827 erscheint der Hof unter Nr. 13 wie auch die drei anderen Höfe als „Brinkhof“. Die Grundherrschaft lag wie bei der Mehrzahl der Höfe im Dorf beim Amt Lüchow. Die Bezeichnung macht deutlich, dass die drei Hofstellen Nr. 11, 12 und 13 ebenso wie Nr. 1 an der zweiten Dorfzufahrt von Nordosten auf ehemaligen Gemeinschaftsflächen des Dorfes ohne Hofwald und Hofwiesen nachträglich angesiedelt wurden. Das bedeutet aber auch, dass die Öffnung des Rundlings nach Nordwesten als Anger und Viehtrift deutlich größer war. Der Hof Nr. 12 gehörte laut Brandkassenbuch von 1795 Johann Joachim Bartels, der nach Kontributionsregister von 1827 noch zu diesem Zeitpunkt die Hofstelle betrieb. Noch vor 1832 wurde der Hof von Heinrich Christoph Bartels übernommen, der als Hof „p“ auch auf der Verkoppelungskarte (1832ff.) unter den vier „Kossatern“ verzeichnet ist. Im Brandkassenbuch bis 1832 trug der Hof die Ass. Nr. 9. Bei Zusammenlegung der beiden Brandkassenbücher der Ämter Wustrow und Lüchow ab 1848 erhielt der Hof die neue Ass.Nr.16. Im Zuge der Verkoppelung erhielt der Hof lediglich das fiktive Recht von 1,6 Kühen auf den Gemeinheitsflächen zugeteilt, während Halbhufner theoretisch 13,175 Kühe weiden lassen konnten. Durch diese Bewertung leitet sich ein entsprechend kleiner Anteil bei der Aufteilung der Gemeinheitsflächen ab. Wenig später folgte auf Heinrich Christoph Bartels als neuer Inhaber Johann Heinrich Bannehr. An der Versicherungssumme des Wohnhauses änderte sich seit der Erhöhung im Jahr 1800 von 100 auf 500 Taler nur wenig. Noch 1862 waren das Wohnhaus mit 550 Talern und der Stall mit 50 Talern entsprechend der nur geringen Größe versichert. Auch im Brandkassenbuch ab 1880 erscheint erneut Johann Heinrich Bannehr als Eigentümer. Möglicherweise handelte es sich hierbei um den Sohn. Für 1908 scheint es zu umfangreichen Neubauten für das Wohnhaus, die Scheune mit Stall und den Stall mit Backhaus gekommen zu sein. Auf diesen teilweise massiven Baubestand scheint die heutige Bebauung zurückzugehen. Die kleine Hofstelle ist heute stark überbaut mit einem giebelständigen Haupt- und Wohnhaus zum Dorfplatz und einer nördlich davon anschließenden Hofzufahrt mit den Neben- und Wirtschaftsgebäuden. Das Haupthaus mit weitgehend massiv erneuerten Außenwänden geht vermutlich auf ein kleines Vierständer-Hallenhaus analog zu Nr.11 zurück, das allein noch in der Kubatur, im Dachwerk und im nördlichen Wohngiebel erhalten ist. Die Sparren des einfachen Kehlbalkendachwerkes wurden bei der letzten Neueindeckung des Daches mit naturroten Hohlpfannen durch seitlich angelaschte Bohlen verstärkt und ausgeglichen. Auch das Fachwerk samt Ausfachung mit naturroten Ziegeln des Südgiebels zum Dorfplatz wurde dabei erneuert. Die Dach- und Kehlbalkenebenen waren mit Inschriften versehen, die bei der Erneuerung des Giebeldreiecks durch neue Texte ersetzt wurden. Auf dem Dachbalken findet sich die Strophe 7 des Gedichtes „Von guten Mächten wunderbar geborgen“ von Dietrich Bonhoeffer (19.12.1944): „Von guten Mächten wunderbar geborgen erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist mit uns am Abend und am Morgen und ganz gewiß an jedem neuen Tag“. Für den Kehlbalken wurde von den Bauherren und heutigen Eigentümern der Text von Psalm 37,5 aus dem Alten Testament gewählt: „Befiehl dem Herrn deine Wege und hoffe auf ihn er wird es wohl machen“. Die Inschriften stehen in Tradition der historischen, religiös motivierten Inschriften des 19. Jhs. Unmittelbar vor der Westecke des Haupthauses befindet sich ein in Feldsteinmauerwerk über Geländeniveau hochgezogener Grundwasserbrunnen mit einer hölzernen Abdeckung.
- Denkmalbegründung
- Das Haupthaus ist aufgrund seiner siedungsgeschichtlichen Bedeutung als Brinkkötnerstelle als Teil der Gruppe baulicher Anlagen „Rundlingsdorf Schreyahn“ nach § 3(3) NDSchG ausgewiesen. Nach dem Verlust der benachbarten Hofstelle Nr.13 prägt das Haus zusammen mit Haus Nr. 11 die Hauptzufahrt von Nordwesten in das Dorf. Entscheidend sind aufgrund der starken Überformung und Erneuerung des historischen Kernbaus allein die Kubatur mit den geschlossenen Dachflächen und die beiden Giebeldreiecke in Fachwerk mit den Inschriften von 2003. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Rundling 12 in Schreyahn (Wustrow) besteht somit aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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