Vierständer-Längsdielenhaus
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Güstritz
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Güstritz
- Adresse
- Im Rundling 14
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1842
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c676a404-559f-4789-a993-5b957f8a519b
- System-ID
- #61310973
- ADABweb-ID
- 30886578
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_1 Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_2
- Beschreibung
- Die Halbhufnerstelle wurde bis 1795 von Jochen Hinrich Schultze betrieben, bevor die Hofstelle 1796 an Jochen Hinrich Brauer ging. Am 25.10.1827 heiratete seine erbberechtigte Tochter Katharine Elisabeth den neuen Hofbetreiber, Johann Christian Schulz, die 1842 auch das neue Haupthaus errichten ließen. Bereits seit 1815 verfügte die Hofstelle über zwei Wohnhäuser. Über einen längeren Zeitraum lebten rund 15 Personen, drei Ehepaare mit bis zu vier Generationen auf der Hofstelle. Johann Christian Schulz bewirtschaftete die Hofstelle noch 1850, bevor ihm vor 1864 sein Sohn, Johann Heinrich Schulz, folgte. Die Hofstelle war seit dem 18. Jahrhundert immer dicht bebaut, auch wenn die Größe der Gebäude im Laufe des 19. Jahrhunderts deutlich zunahm. Bereits im ersten Brandkassenbuch ab 1795 sind neben Haupthaus und Scheune vier Nebengebäude verzeichnet. Der besondere Standortvorteil einer zweiten Zufahrt von der Landstraße nach Lensian ganz im Südosten der Hofstelle hat sich bis heute erhalten. Haupthaus: Das traditionelle Vierständer-Hallenhaus wurde nach der Inschrift im Torsturz nach Nordosten zum Dorfplatz durch die Eheleute „Johann Christian Schulz“ und „Katharine Elisabeth Schulz, geborne Brauer“ „den 3ten May Anno 1842“ gerichtet, also gut 9 Jahre vor dem großen Dorfbrand von 1851. Die bauzeitlichen Inschriften am Wirtschaftsgiebel zum Dorfplatz mit dem charakteristischen Gitterfachwerk sind auf beiden Ebenen ohne Bezug auf ein Brandereignis erhalten: „Ehre sei Gott in der Höhe Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen. Amen in Gottes Namen“ (Kehlbalkenebene, aus: Neues Testament, Lukas, Nr.2, Vers 14) und „In Gottes Namen fang ich an, was mir zu thun gebühret. Mit Gott wird alles wolgethan und glücklich ausgeführet. Was man in Gottes Namen thut mit glaubensvollem Sinn und Muth, das muss uns wohl gedeihen“ (Dachbalkenebene, aus: Lied 280, Vers 1, Lüneburgisches Gesangbuch). Der Wohnteil wurde ab der 2. Hälfte des 19. Jhs. deutlich vergrößert. Dabei wurde wie bei verschiedenen anderen Haupthäusern im Dorf das Obergeschoss im Wohnteil einhüftig zur Hofzufahrt mit dem Haupteingang las Vollgeschoss ausgebaut. Dazu musste die Dachfläche um ca. 1,0 m gegenüber dem Wirtschaftsteil zwischen dem 1. und 9. Gebinde angehoben werden. Der Wohnteil wurde zudem in den Wirtschaftsteil ausgeweitet. Der Keller mit Kellerboden befindet sich bereits im Wirtschaftsteil seitlich der großen Längsdiele zwischen dem 7. und 9. Gebinde und wurde aus dem Wohnteil heraus erschlossen. Die Dreischiffigkeit mit der Längsdiele ist zwar gut ablesbar, aber durch Eingriffe in die Ständerreihen in der Substanz stark reduziert. An der Nordostseite verweist die erhaltene Ständerreihe zwischen dem 1. und 5. Gebinde auf das dort einst aufgestallte Großvieh. Die Sparren und Gebindeabstände von 1,4 m entsprechen den gewöhnlichen Abständen zur Bauzeit 1842, als noch fast ausschließlich mit Langstroh eingedeckt wurde. Aus diesem Grund wurde das Dach auch zunächst mit den vergleichbar leichten und preiswerten Zementfaserplatten in Diagonalverlegung eingedeckt, bevor es nach 1978 die heutigen, großformatigen Zementfaser-Wellplatten erhielt. Dennoch wurde das Dachwerk durch Felderbalken in Form von kräftigen Halbhölzern verstärkt. Die Felderbalken und auch der doppelt stehende Stuhl mit Stuhlsäulen im 3., 5., 7. und 9. Gebinde und langen Kopfbändern im Längsverband dürften spätestens in der 2. Hälfte des 19. Jhs. nach dem Dorfbrand von 1851 hinzugekommen sein. Aufgrund der Sparrenquerschnitt von lediglich 18x20 cm ist auch eine bauzeitliche Ausführung nicht gänzlich ausgeschlossen. Die fehlende Verrußung lässt darauf schließen, dass bereits zur Bauzeit 1842 ein Schornstein über Dach geführt wurde. Allerdings war das Dach über dem Wohnteil auch nicht zugänglich. Der Wohnteil wurde in jüngerer Zeit bis in den Spitzboden zu Wohnzwecken ausgebaut. Anstelle der vollflächigen Verkleidung mit Zementfaserplatten vor 1978 entstand dabei eine Natur belassene Lärchenholz-Verkleidung mittels einer Vertikalverbretterung mit Deckleisten. Zwischen 1852 und 1884 befand sich der Backofen als Anbau am rückwärtigen Wohngiebel. Denkmalbedeutung: Obwohl das Vierständer-Hallenhaus eine beträchtliche Bedeutung für die Rundlingsstruktur des Dorfes Güstritz hat, erfolgte die Ausweisung aufgrund der vielfältigen Eingriffe besonders in den Wohnteil nur nach § 3(3) NDSchG aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung. Die bautypologische Bedeutung ist zwar nachvollziehbar aber gestört. Die zugehörigen Freiflächen der Hofstelle mit Hofzufahrt, Hofplatz, Hofwald und Hofwiesen sind wie bei allen Hofstellen Teil des Ensembles „Rundlingsdorf Güstritz“. Scheune: Die große Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune mit 12 Gebinden entstand in traditionellen Formen 1864. Es handelt sich um das übliche Multifunktionsgebäude mit einer Wagenremise und einem Stall seitlich der Längsdiele zum Hofplatz nach Nordosten. Im Torsturzsind die Erbauer: „Johann heinrich Schulz – Anna Katharine Schulz“ und das Richtdatum „den 11. Mai Anno 1864“ inschriftlich hinterlegt. Zwischen Dielentor und Wagenremise befindet sich die übliche Schlupftüre zur Längsdiele. Aufgrund einer älteren Holzdeckelschalung ist allein die stark verwitterte Inschrift auf der Dachbalkenebene zu entziffern: „Wer erst nach Gottes reiche trachtete und bleibt auf dessen Wegen Der wird von ihm auch wol bedacht. Mit dieses Lebens segen. Dem Frommen giebt er früh und spet Daß er von seiner Arbeit hat. Auch armen mit zu betten“. Im Sturz über der seitlichen Schlupftür: „Wie Gott mich führt…“. Der rückwärtige Giebel nach Südosten ist ohne Schlupftür und ohne Inschriften schlichter gehalten. Die kompletten Außenwände des an den Traufen dreifach verriegelten Gebäude sind mit naturroten Ziegeln in Lehmmörtel mit Kalkfuge mit jüngeren Reparaturstellen ausgefacht. Die Längsaussteifung erfolgt über vier Langstreben Schwelle-Rähm. Die Queraussteifung über Kopfbänder ist überwiegend entfernt. Die beiden inneren Ständerreihen sind bis auf wenige Stellen weitgehend intakt. Im 8. und 9. Gebinde der nördlichen Ständerreihe wurden die Ständer um 50 cm nach Innen versetzt und im 7. Gebinde entfernt. In der südlichen Ständerreihe ist lediglich der Ständer im 9. Gebinde entfernt. Die Ausfachung der inneren Ständerreihen beidseitig der Längsdiele sowie der Außenwand nach Nordosten erfolgte nicht mit Ziegeln sondern in traditioneller Ausführung mit Stakung und beidseitigem Lehmstrohbewurf. Die Scheune wurde durch Anbauten an der Nordostflanke erweitert. Ein großes zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit Quereinfahrt von Südwesten und gleicher Firsthöhe wie die Scheune entstand kurz nach oder um 1874. Die kleineren Anbauten nach Nordwesten, ein Pultdachanbau für Federvieh und eine Holzremise entstanden später. Anbau und Scheune wurden vermutlich nicht bauzeitlich, sondern erst im frühen 20. Jh. mit der heutigen, englischen Schieferdeckung versehen, als die Versicherungssumme für die Scheune in zwei Schritten 1907 und 1908 deutlich heraufgesetzt wurde. Denkmalbegründung: Für die wenig veränderte und im hohen Maße authentisch erhaltene Scheune von 1864 besteht aufgrund ihrer bautypologischen Bedeutung als Vierständer-Längsdurchfahrtsscheune und ihrer siedlungsgeschichtlichen Bedeutung in rundlingstypischer Lage am Ende des Hofplatzes und in Verlängerung der Hofzufahrt ein öffentliches Erhaltungsinteresse nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Nebengebäude (Backhaus, Holzremise): Die an die Scheunenerweiterung angesetzte Holzremise an der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 13 mit ihren charakteristischen Lüftungsöffnungen wurde vermutlich auf der Hofstelle versetzt. Das acht Gebinde lange Fachwerkgebäude ist aufgrund seiner Ankerbalkenkonstruktion von besonderer Bedeutung. Auf dem Preußischen Urkataster von 1874 stand ein Gebäude gleicher Größenordnung verm. als Wirtschaftsgebäude mit Stallungen oder als Backhaus neben dem Nebenwohnhaus an der rückwärtigen Hofzufahrt unweit der gemeinschaftlichen Rötekuhlen. Die in die erste Hälfte des 19. Jhs. verweisende Abzimmerung in Eiche mit Drempelgeschoss, durchgezapften Ankerbalken und Hochrähmzimmerung wurde im Wendland deutlich länger als in anderen Landesteilen ausgeführt. Die Hohlpfanneneindeckung und die Ausfachung mit naturroten Ziegeln sprechen für eine Umnutzung im späten 19. Jh.. Möglicherweise handelt es sich auch um das 1884 neu errichtete Backhaus, das bislang auf der Hofstelle nicht verortet werden kann. Denkmalbedeutung: Das kleine Fachwerkgebäude, das zuletzt als Holzremise genutzt wurde, ist aufgrund der völlig intakten Ankerbalkenzimmerung von baugeschichtlicher Bedeutung nach § 3(3) NDSchG. Nebenwohnhaus: Ganz im äußersten Südwesten der Hofstelle an einer Zufahrt von der Landstraße steht heute nur noch als Rohbau und im unteren Bereich ohne Gefachfüllungen ein langgestrecktes, quererschlossenes Fachwerkgebäude. Das eingeschossige Nebenwohnhaus mit Quereinfahrt am südwestlichen Ende und einem Drempelgeschoss wurde in einer Geschossständerbauweise mit 8 Gebinden und zweifacher Verriegelung errichtet. Es handelt sich um ein Wohnwirtschaftsgebäude, dass vermutlich als Altenteiler und Nebenwohnhaus 1815 aus dem Umbau eines älteren Nebengebäudes hervorging. Der historische Zugang zum Haus in den mittleren Hausteil zwischen dem 3. und 6. Gebinde ist mit einer Datierung im Sturz versehen: „Den 2ten März Anno 1815“, die durch den Eintrag im Brandkassenbuch abgesichert wird. Im vorderen Wohnteil mit der ehemaligen Stube des Hauses am Nordostgiebel stehen auf einem Riegel an der Traufseite nach Südosten zwischen dem 1. und 3. Gebinde die Namen der Bauherren und Inhaber der Hofstelle: „Joachim Heinrich Brauer – Anna Margarete Brauers geborne Schulßen“. Das Ehepaar hat den Hof zwischen 1796 und 1827 bewirtschaftet. Die Stube an der Ostecke zeichnet sich aufgrund der guten Belichtung, der quadratischen Grundfläche und vor allem der einschobenen Lehmwellerdecke als solche aus. An die Stube schloss sich im Wohnteil eine kleine Schlafkammer an. Die Stube wurde über eine hohe Küche mit der Herdstelle im mittleren Hausteil beheizt. Die hohe Eingangsdiele zwischen dem 3. und 6. Gebinde mit der Herdstelle wurde zunächst als Rauchhaus ohne Schornstein betrieben. Erst mit dem Einbau des Schornsteins zwischen 1880 und 1907 war es möglich, die Decke wie in der Stube abzuhängen und den Drempel als zusätzlichen Lagerboden zu verwenden. Zwischen dem 6. und 8. Gebinde liegt die große Querdiele, die auch als Wagenremise mit Pferdestall gedient haben könnte. Schauseite ist der Wohngiebel nach Nordosten. Dort findet sich auf der Dachbalkenebene eine Inschrift, die teilweise durch das Tropfbrett der Verschalung des Giebeldreiecks überdeckt wird: „Wer erst nach Gottes Reiche tracht Und bleibt auf dessen Wegen Der wird ihm auch wol bedacht. Wer dieses Lebens Segen will kommen“. Auch das Giebeldreieck nach Südwesten war einmal mit einer vertikalen Holz-Deckel-Schalung versehen. Auf den oberen überwiegend noch bauzeitlichen Lehmstakungen in den Gefachen haben sich in Verbindung mit einem Lehmoberputz Reste eines historischen Farbbefundes für die Außenfarbigkeit des Hauses erhalten. Demnach waren die Gefache einmal in einem Ziegelrotton gestrichen. Das Dach wurde im 20. Jh. mit diagonal verlegten Zementfaserplatten eingedeckt. Viele Hinweise auf zweitverwendete Hölzer passen in die Bauzeit 1815 mit einer großen Holzknappheit. Die Quereinfahrt wurde vermutlich nach Nordosten aufgeweitet und war ursprünglich deutlich kleiner, möglicherweise auch der Zugang zu einem Kuh- oder Pferdestall. Erst in jüngerer Zeit wurde mit der Sanierung der Grundschwelle auf einem Feldsteinfundament auf der Südwest- und Südostseite begonnen und hierzu die unteren Gefachfelder umlaufend entkernt. Denkmalbewertung: Das Gebäude wurde bei der Ersterfassung 1978 weder erwähnt noch dokumentiert. Eine Ausweisung als Baudenkmal unterblieb daher. Der Geschossständebau von 1815 ist als ehemaliges Rauchhaus und Nebenwohnhaus von großer Seltenheit innerhalb des Niederen Drawehns. Zudem ist es eines der wenigen Gebäude in Güstritz aus der Zeit vor dem großen Dorfbrand von 1851. Es steht für die Blütezeit des Dorfes, als fast jede Hofstelle aufgrund der günstigen Erwerbslage im Leinengewerbe über ein Nebenwohnhaus verfügte. Obschon für die Rundlingsstruktur des Dorfes völlig belanglos, ist es siedlungsgeschichtlich von hoher Bedeutung. Die Fokussierung auf die Haupthäuser hat dazu geführt, das andere Wohnwirtschaftsgebäude keine entsprechende Aufmerksamkeit fanden und nach und nach verschwanden. Das kleine Nebenwohnhaus ist aufgrund seiner bau- und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung als Einzeldenkmal nach § 3(2) NDSchG zu bewerten. Es markiert den Übergang von den Rauchhäusern mit hoher Küche zu den Häusern mit Schornstein. Als Altenteiler- und Häuslingshaus hat es auch eine sozialgeschichtliche Bedeutung für das Dorf, wodurch sich eine geschichtliche Bedeutung nach § 3(3) NDSchG innerhalb des Rundlingsdorfes ergibt. Stallgebäude in Fachwerk: Das zuletzt als Großviehstall genutzte Fachwerkgebäude auf der südöstlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 15 unmittelbar südlich des Haupthauses gehört zu den drei vor dem Dorfbrand von 1851 entstandenen Gebäuden auf der Hofstelle. Nach der Inschrift auf halber Höhe des Nordostgiebels wurde das Gebäude im Auftrag von „Joachim Heinrich Brauer“ und „Anna Margareta Granbecken“ „Den 6ten März Anno 1807“ gerichtet. Eine zweite, fromme Inschrift befindet sich stark verwittert und schlecht lesbar auf der Dachbalkenebene: „Herr Jesu Christ ach mit begier Wunsch ich zu sein mein Gott be…alles ist auf dich Gericht“. Das 13 Gebinde lange, in Eichenfachwerk zweigeschossig abgebundene Stallgebäude hat in der Dachfläche zwischen dem 5. und 7. Gebinde ein Zwerchhaus mit Ladeluke zum Dachraum. Hofseitig nach Nordosten wurde um 1970 eine Ziegelwand vorgeblendet und das Dach mit Betondachsteinen letztmalig neu eingedeckt. Aufgrund der Stallnutzung und eines langen Leerstandes ist das Gebäude heute stark baufällig. Als ältestes Gebäude auf der Hofstelle gehört es zur sonstigen, besonders erhaltenswerten Bausubstanz im Dorf. Aufgrund der Nähe zum Haupthaus ist er vermutlich als Pferdestall entstanden. Stallgebäude mit Backhaus, Futter- und Waschküche in Ziegelbauweise: Das langgezogene, massive Wirtschaftsgebäude in Ziegelsichtmauerwerk steht auf der nördlichen Grundstücksgrenze zu Hof Nr. 13. Parallel zum Haupthaus und Stallgebäude bildet es unmittelbar an der Hofzufahrt an zentraler Stelle den vorderen Hofplatz. Die Inschriftentafel am Giebel des östlichen Kopfbaus über der zweiflügeligen, bauzeitlichen Haustür ist stark verwittert. Vermutlich enthielt sie auch die Datierung „1884“, als laut Brandkassenbuch ein neues Backhaus mit Stallungen sowie Wasch- und Futterküche entstanden. Während der Kopfbau bereits zweigeschossig ausgebildet war, wurden die anschließenden Stallungen um 1907 um ein Voll- und Speichergeschoss aufgestockt. Dabei erhielt das Gebäude die nur noch im westlichen Teil erhaltene schablonierte Schiefereindeckung, während der östliche Teil mit großformatigen Zementfaser-Wellplatten zwischenzeitlich umgedeckt wurde. Das teil- und zeitweise als Remise genutzte Wirtschaftsgebäude wurde mehrfach umgebaut. Obschon kein Baudenkmal handelt es sich um eine sonstige, erhaltenswerte Bausubstanz. Im vorderen, westlichen Kopfbau ist der Hofladen der Kommune eingerichtet, die heute die Hofstelle weiterhin landwirtschaftlich betreibt und bewohnt.
- Denkmalbegründung
- Obwohl das Vierständer-Hallenhaus eine beträchtliche Bedeutung für die Rundlingsstruktur des Dorfes Güstritz hat, erfolgte die Ausweisung aufgrund der vielfältigen Eingriffe besonders in den Wohnteil nur nach § 3(3) NDSchG aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung. Die bautypologische Bedeutung ist zwar nachvollziehbar aber gestört. Die zugehörigen Freiflächen der Hofstelle mit Hofzufahrt, Hofplatz, Hofwald und Hofwiesen sind wie bei allen Hofstellen Teil des Ensembles „Rundlingsdorf Güstritz“.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296441 | Rundlingsdorf
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- CC BY-SA 4.0
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