Beamtenwohnhaus
- Landkreis
- Stadt Delmenhorst (kreisfrei)
- Samtgemeinde
- Delmenhorst, Stadt
- Gemeinde
- Delmenhorst
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Delmenhorst-Nordwolle
- Adresse
- Nordwollestraße 21
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1885
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c5fbc95e-d36a-40d6-8b52-8baa139fdab6
- System-ID
- #61635696
- ADABweb-ID
- 37188098
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Eineinhalb- bis zweigeschossiges giebelständiges Wohnhaus als Backsteinbau unter Satteldach mit Dachüberstand. Segmentbogenfenster mit ockerfarbenen Backsteinrahmungen, Fassade mit Zahnfriesen und Ziegelziersetzung. Linksbündiger straßenseitiger Eingangsvorbau in Fachwerk mit Satteldach. Errichtet 1885 als Beamtenwohnhaus.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde um 1885 als Beamtenwohnhaus nach Plänen des Werksarchitekten Weyhe errichtet. Es befindet sich prominent an der Nordwollestraße östlich der Meisterhäuser und des „Lager B“. Die schmuckvolle, hier asymmetrische Fassadengestaltung dient zugleich dem Repräsentationsbedürfnis des Unternehmens. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung wegen des Zeugnis- und Schauwertes durch die beispielhafte Ausprägung des Gebäudetypus sowie aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung als räumlich prägendes Element der ehemaligen Fabrikanlage und des Straßenbildes ein öffentliches Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61590289 | Fabrikanlage
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

