Wohn-/Wirtschaftsgebäude
Schreyahn 11, Wohn_/Wirtschaftsgebäude (2025)
Südost- und Nordostfassade 2011 (2011)
Nordost- und Nordwestfassade 1978 (1978)
Inschrift im Torsturz der Nordostfassade 1978 (1978)
(2021)
Ansicht vor Fassadensanierung 2024 (2021)
(2021)
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Wustrow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Lensian
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schreyahn
- Adresse
- Rundling 11
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1820
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c44cd866-5ee8-4ea1-a792-315e73163339
- System-ID
- #61310923
- ADABweb-ID
- 30885384
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Denkmalthema
- Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_1 Siedlungslandschaft_Rundlinge_Wendland_2
- Beschreibung
- Die kleine Kötnerstelle liegt typisch für die auf Gemeinheitsflächen nachträglich im 15. Jh. angesiedelten Hofstellen minderen Rechts an der nördlichen Dorfzufahrt von den höher gelegenen Ackerflächen. Mit der Anlage von zwei Kötnerstellen, Nr. 11 und 12, wurde diese nördliche Zufahrt südlich des auch als Rottekuhle genutzten Quell- und Dorfteiches stark eingeengt. Das Haus selbst, dass 1821 (i) vermutlich auf einer wüsten Hausstelle errichtet wurde, ist die Miniaturausgabe eines voll ausgebildeten Vierständer-Hallenhauses mit Wohnteil nach Südwesten und Wirtschaftsteil nach Nordosten. Das kleine, dreischiffige Haus auf einer Grundfläche von nur 12,5 m in der Länge und 8,5 m in der Breite besteht aus acht Gebinden, die vom Wirtschaftsgiebel bis zum Wohngiebel mit durchlaufenden Abbundzeichen versehen sind. Der ehem. Wirtschaftsteil mit der 4,2 m breiten, heute 3, m hohen und befahrbaren Diele vom ersten bis sechsten Gebinde verfügt über Gebindeabstände von 1,2 bis 1,3 m, die sich im Wohnteil vom sechsten bis achten Gebinde auf 2,1 m erhöhen. Das südöstliche Seitenschiff an der Hofzufahrt mit der Stube an der Südecke ist deutlich breiter als das gegenüberliegende Seitenschiff an der Nordwestseite. Der Wohnteil besteht lediglich aus einer kleinen Eckstube und einer großen Küche. An die Stube schließt sich im Seitenschiff des Wirtschaftsteils eine Schlafkammer an. Der Wohnteil mit dem Zwischenboden ist noch ausgeprägter als bei den großen Hallenhäusern in der Region bei durchlaufender Firstlinie deutlich höher, nämlich mit einem Versprung um 1,8 m gegenüber dem Wirtschaftsteil. Als Trennung zwischen Wohn- und Wirtschaftsteil diente eine durchgehende Fachwerkwand mit Lehmausfachung und von „I“ bis „VI“ durchlaufender Abbundzählung. Anstelle der heutigen bequemen Treppe hat es eine gerade Vorgängerstiege gegeben, die sich noch heute an der Südostseite der Diele abzeichnet und der üblichen Erschließung entspricht. Der Zwischenboden über dem Wohnteil ist heute in die Wohnnutzung integriert. Da die Decke über der Küche erneuert wurde, ist heute nicht mehr ablesbar, ob die Küche 1820 als Rauchküche zweigeschossig angelegt war oder bereits mit einem Schornstein und Zwischendecke versehen war. Der nordöstliche Wirtschaftsgiebel zur Dorfzufahrt macht deutlich, dass die Straße seit Bau des Hauses um mindestens 50 cm aufgehöht wurde. Die heutige Grundschwelle wurde bereits lange von 1978 um rund 50 cm höher gelegt, wie an den Gefachhöhen deutlich abzulesen ist. Die beiden zugesetzten Stalltüren jeweils Außen am Giebel bestätigen mit ihrer heutigen Sturzhöhe von lediglich 1,4 m die Anhebung der Schwelle. Die Toröffnung, nicht aber das Tor wurden bei der Umnutzung als Wohnraum erhalten und durch ein lediglich in Anlehnung an den Torpfosten geteiltes Fenster mit niedriger Brüstung geschlossen. Die Torangeln für die Vortore sowie der rechte Radabweiser sind erhalten. Der komplette Giebel mit einem engmaschigen Gitterfachwerk ist mit alten, übertünchten Backsteinen ausgemauert, während im Wohngiebel das Giebeldreieck mit einer jüngeren Holzdeckelschalung verbrettert ist. Dachbalken und Kehlbalken im Wirtschaftsgiebel sind jeweils leicht vorkragend, der Dachbalken zusätzlich mit einer Inschrift ausgebildet: „Nim got dich meines Hauses an Das ohne dich nichts schaffen kann, steh ihnen bei gib ihnen ein Daß sie from treu und fleißig sein Nun Herr durch deine milde hand Beglücke mich und meinen Stand auch“. Es handelt sich hierbei um die Verse 5 und 6 von Lied Nr. 1014 des Lüneburgischen Gesangbuches aus der Rubrik für „eines Handwerksmannes“, also nicht für Ackerleute. Dies ist bereits ein Hinweis auf den Stand der Bauherren, die in der Inschrift auf dem Torsturz zusammen mit dem Baudatum genannt werden: „Johann Heinrich Kopmann / Hanna Doratea Knollmans / Haus gericht den 3ten / Juili Anno 1820“. Das Haus wurde vom Bauherrn kurz nach der Errichtung erstmals 1821 im Brandkassenbuch des Amtes Lüchow unter der Ass. Nr. 11 mit 425 Talern versichert. Johann Heinrich Kopmann war aber keineswegs Handwerker, sondern Halbhufner auf der Hofstelle Nr. 6 (heute Rundling Nr. 2, siehe dort). Ob er das Haus vermietete oder als Altenteiler verwendete, ist unklar. Das Haus gelangte schließlich am 7. Mai 1825 (siehe Hypothekenbuch 1805-1888 unter Haus-Nr.17) durch Kauf an Johann Heinrich Schulz. Er erhöhte die Versicherungssumme 1832 auf 550 Taler. Auf der Verkoppelungskarte von 1831 ist unter den Buchstaben „Q“ der Kötner Johann Heinrich Schulz als Besitzer der Hofstelle aufgeführt, der gleichzeitig aber auch als Halbhufner für die Hofstelle „H“ verzeichnet ist. Er hat die Kötnerstelle vermutlich für einen nicht erbberechtigten Sohn erworben. Im Brandkassenbuch 1880 – 1922 ist auch der Beruf des nachfolgenden Hofstelleninhabers „Heinrich Schulz“ aufgeführt, der von den geringen Umfang an Ländereien nicht hauptgewerblich leben konnte. Er war „Schneidermeister“. Seit der Zusammenführung der Brandkassenbücher in den Ämtern Lüchow und Wustrow ist die Hofstelle unter der Nr. 17 sowohl als Brandkassen- als auch als Hofnummer verzeichnet. Erst nach 1978 wurde die heutige Hausnummer 11 eingeführt. Dachwerk: Es besteht aus acht Gebinden, die einheitlich von Nordosten als einfaches Kehlbalkendach in Nadelholz abgebunden wurden. Die Abbundzeichen in römischer Zählung sind heute zumeist durch Bretter abgedeckt. Das Dachwerk hat im Wirtschaftsteil eine Gesamthöhe von lediglich 5,0 m. Die weiten Sparrenabstände verweisen auf eine ursprünglich vorhandene Weichdeckung. Die Zwischensparren wurden nachträglich eingefügt, als das Haus im 20. Jh. eine neue Eindeckung mit Zementfaser-Rauten auf Lattung erhielt. In jüngerer Zeit bei der Umnutzung als Wohnhaus erfolgte die heutige Eindeckung mit naturroten Hohlfalzziegeln und einem First traditionell im Mörtelbett. Bei dem unter Abschleppung des Hauptdaches nach Nordwesten angefügten Anbau handelt es sich um den bereits frühzeitig in den Brandkassenbüchern verzeichneten Stall, der mehrfach in der Substanz erneuert wurde, zuletzt in Fachwerk nach 1978. Er ist nicht notwendiger Bestandteil des Baudenkmals, hat aber auch keine störende Wirkung, zumal er nicht in das historische Hausgerüst eingreift.
- Denkmalbegründung
- Das kleine und wenig veränderte Vierständer-Hallenhaus von 1820 ist aufgrund seiner bautypologischen, sozialgeschichtlichen und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung als Haus einer Kötnerstelle auf den ehemaligen Gemeinheitsflächen des Dorfes in der nördlichen Zufahrt ein Baudenkmal nach § 3(2) und § 3(3) NDSchG. Die nach 1985 erfolgte Umwidmung des ehemaligen Wohnwirtschaftsgebäudes als reines Wohnhaus ist weitgehend unter Wahrung seiner Authentizität erfolgt. Vorrangig für die Einzeldenkmaleigenschaft ist die bautypologische Bedeutung. Die siedlungsgeschichtliche und sozialgeschichtliche Bedeutung für das Rundlingsdorf Schreyahn ist maßgeblich für seine Bewertung als Teil einer Gruppe baulicher Anlagen.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61296446 | Rundlingsdorf
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS
Schreyahn 11, Wohn_/Wirtschaftsgebäude (2025)
Südost- und Nordostfassade 2011 (2011)
Nordost- und Nordwestfassade 1978 (1978)
Inschrift im Torsturz der Nordostfassade 1978 (1978)
(2021)
Ansicht vor Fassadensanierung 2024 (2021)
(2021)

