Rundling Satemin (Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland)
- Landkreis
- Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde
- Lüchow
- Gemeinde
- Lüchow (Wendland), Stadt
- Gemarkung
- Satemin
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Satemin
- Objekttyp
- Rundlingsdorf
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c2b3f265-780d-4831-8400-f85fd2493f4f
- System-ID
- #61296379
- ADABweb-ID
- 30828460
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Das Rundlingsdorf 4 km südwestlich von Lüchow gehört mit seiner beeindruckenden Geschlossenheit im baulichen Bestand aus der Mitte des 19. Jahrhunderts und trotz der ungewöhnlichen Größe zu den in Lage, Form und Struktur besonders typischen Dorfanlagen innerhalb der Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland. Das Dorf mit dem großen, tropfenförmigen Dorfplatz befindet sich auf 19,5 – 22 m üNN am Nordrand einer flachen Geestplatte, an die sich nach Westen, Norden und Nordosten mit den Hofwiesen und weiteren Weideflächen eine auf 18,5 bis 16,5 m üNN abfallende, feucht-sumpfige Bachniederung anschließt. Die Gemarkungsgrenze nach Norden zu Gühlitz bildet der heute als tiefer Entwässerungsgraben regulierte Gühlitzer Mühlenbach. Direkt westlich der Hofwiesen an einem Zulauf zum Gühlitzer Mühlenbach befindet sich die Gemarkungsgrenze zu Jabel. Die Gemarkung von Satemin ist mit 260 ha auffallend groß. Innerhalb der Gemarkung zwischen Satemin und Reetze, 750 m nordöstlich von Satemin, lässt sich auf rund 18 m üNN die einzige Dorfwüstung im Niederen Drawehn lokalisieren. Es handelt sich um das Dorf „Klein Satemin“ („lutteken zacemyn“), das in den Quellen auch als „Prilip“ (drawänopolabisch = „Anhängsel“) bezeichnet wird. Auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 sind auffallend weit außerhalb im Nordosten der Gemarkung Kohlgärten ausgewiesen, die als untrügliches Zeichen für einstige Lage des aufgegebenen Dorfes gewertet werden können. Noch auf der Verkoppelungskarte von 1843-46 wird zwischen den Hofstelleninhabern von „Satemin“ und „Prilip“ unterschieden. Im westlichen Teil des Dorfes liegen die ursprünglich sieben Stamm- und erst später geteilten Höfe aus der Gründungszeit des Dorfes in der Mitte des 12. Jahrhunderts. In östlichen Teil des Dorfes wurden die ursprünglich fünf Stammhöfe von Klein-Satemin vermutlich im 14. Jahrhundert an diese Stelle umgesiedelt. Entsprechend müssen die beiden Hauptzufahrten zum Rundling gewertet werden. Die östliche Zufahrt führt auf die bis 22 m üNN ansteigenden Ackerflächen der einstigen Gemarkung von Prilip nördlich der heutigen Straße nach Satemin. Die südliche Zufahrt führt vorbei an der Kirche und den Kirchhof am südlichen Dorfrand auf dem direkten Weg zur Alten Clenzer Heerstraße und zugleich nach Südosten auf die bis zu 30 m üNN ansteigenden Ackerflächen der einstigen Gemarkung von Alt-Satemin. Noch innerhalb des südöstlichen Zipfels der Gemarkung befindet sich an der alten Heerstraße im freien Feld genau zwischen sieben Rundlingsdörfern das größte bekannte, spätslawische Gräberfeld in Niedersachsen. Der seit Mitte des 12. Jahrhunderts genutzte Begräbnisplatz mehrerer Dörfer wurde in der Mitte des 13. Jahrhunderts vom christlichen Kirchhof bei Satemin nur 1.000 m Luftlinie nach Nordosten abgelöst. Obwohl nach den Schriftquellen eine Kirche in Satemin erstmals 1309 erwähnt wird, dürfte deren Gründung jedoch bereits einige Jahrzehnte früher erfolgt sein. Die Zweiteilung der Ackerflächen wird auch an den beiden Standorten der Rottekuhlen mitten im Feld an geeigneter Stelle deutlich. Zwischen Ortswüstung und Satemin auf 17,5 m üNN befindet sich noch heute innerhalb eines kleinen Erlenwäldchens am Rande der Feldmark ein als Rottekuhle geeigneter Tümpel. Auch inmitten der Alt-Sateminer Feldflur gibt es vergleichbare Senken. Eine davon in Nachbarschaft zur sogenannten „Ochsenkuhle“ trägt die alte Flurbezeichnung „Rote Kuhle“ (Röte- oder Rottekuhle). Satemin selbst wird 1309 als „Tzatemyn“ und 1352 als „To Zazemyn“ urkundlich erwähnt, geht aber auf den frühen Landesausbau in der Mitte des 12. Jahrhunderts zurück. Die Fusion der beiden Dörfer am Standort von Alt-Satemin dürfte auf die gefährliche Lage Klein-Satemins im Hochwasserbereich der Jeetzel und ihrer Zuflüsse, zu denen auch der Gühlitzer Mühlenbach gehört, zurückgehen. Im Winsener Schatzregister von 1450 am Ende der spätmittelalterlichen Agrardepression sind für Satemin dennoch nur 10 und nicht 12 Hofstellen gelistet sowie eine Kötnerstelle. Dies änderte sich in der Folgezeit bis zum Höferegister von 1564 grundlegend. Die zehn oder zwölf Vollhufnerstellen wurden in 25 Halb- und Viertelhufnerstellen geteilt. Zusätzliche Flächen wurden vier Kötnerstellen zugewiesen. Dabei dürfte es sich um nachträglich urbar gemachtes Ödland (Heide, Wald, Moor) und Gemeinheitsflächen handeln. Hierzu gehörte auch das seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nicht mehr belegte spätslawische Gräberfeld. Auf der Verkoppelungskarte von 1843-46 trägt dieser Zipfel den alten Flurnamen „Cossater Land“. Dieser Stand wurde nach einem durch den Dreißigjährigen Krieg verursachten Einbruch erst in der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 mit 30 überlieferten Feuerstellen (einschließlich Pfarrhaus und Küsterschule) annähernd wieder erreicht. Bereits in der Hannoverschen Quartiersbeschreibung von 1700 zeichnete sich eine allmähliche Erholung ab, als für Satemin 20 Halbhufner- und zwei Brinksitzerstellen überliefert wurden. Auf der Verkopplungskarte von 1843-46 sind um den geräumigen Dorfplatz 23 Halbhufnerstellen in dichter Reihung der Haupthäuser und mit wenig Versatz untereinander dargestellt, 14 im westlichen, alt-sateminer Teil und 9 im östlichen, klein-sateminer Teil. Hinzu kamen noch zwei Viertelhufner an der östlichen Dorfzufahrt (heute Nr. 44 und 1) sowie zwei Kötner (heute Nr.13) und ein Brinksitzer (heute Nr.12) an der südlichen Dorfzufahrt zwischen Kirche und Dorfplatz. Die große räumliche Nähe der immer größeren Haupthäuser führte am 15. August 1850 zu einem verheerenden Dorfbrand, der allein den Bereich um die Kirche verschonte. Dort befanden sich spätestens ab 1835 (i) das Spritzenhaus des Dorfes und ein Unterstand mit den Feuerleitern und Brandhaken. Die abseits der Rundlinge gelegenen Kirchen mit einer Harteindeckung galten im Brandfall als Zufluchtstätte für Kinder und Alte, sowie als Verwahrort für gerettetes Gut aus den Häusern. Beim Wiederaufbau wurde auf eine Entzerrung der Haupthäuser am Dorfplatz geachtet. Die komplette Südseite mit zusammen sieben Hofstellen wurde begradigt, in der Länge gestreckt, mit einer zurückgelegten Baulinie versehen und auf gleichmäßige Abstände zwischen den Neubauten geachtet. Auch die räumliche Enge der beiden Kötnerstellen an der südlichen Dorfzufahrt, heute Nr. 13, wurde entzerrt, indem die beiden Hausplätze der kleinen Hofstellen unbebaut blieben. Zusätzlich entstanden seit dem Wiederaufbau von 1850/51 im 20. Jahrhundert durch Abbrüche drei leere Hausplätze (Nr. 26, Nr. 15 und zwischen Nr.15 und 16). Die Geschlossenheit der 17 erhaltenen Hallenhäuser aus dem Wiederaufbau wird dadurch kaum geschmälert. Die bis zur Verkoppelung und zum Dorfbrand verstreut liegenden Kohlgärten wurden nach 1846 am südlichen Ortsrand westlich der Kirche konzentriert. Die Gartenparzellen werden heute überwiegend nicht mehr bewirtschaftet. Westlich und nördlich der Kirche stehen das Pfarr- und das Küsterhaus, heute Nr. 6 und Nr. 11. Nach Auflösung der Küsterschule im Zuge der Trennung von Staat und Kirche in der Mitte des 19. Jahrhunderts entstand am Standort der beiden Kötnerstellen eine neue, bis 1970 betriebene Dorfschule (heute Nr.13). Der heute stark eingegrünte Dorfplatz hat sein Bild im Laufe der Zeit mehrfach gewandelt. Noch auf der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 sind auf dem Platz zwei Gebäude dargestellt, bei denen es sich um die alten Burstawen (Bauernstuben), den Versammlungshäusern der Bauern aus Klein- und Alt-Satemin, gehandelt haben könnte. Ein auf der Verkoppelungskarte von 1843-46 und der preußischen Landesaufnahme von 1879 noch verzeichneter Dorfteich am östlichen Ende des Dorfplatzes wurde später (um 1960) verfüllt. Nach einer Fotographie um 1920 war die Uferböschung mit Feldsteinen befestigt. Die Tropfenform des Rundlingsplatzes entstand unabhängig vom Dorfteich erst nach dem Dorfbrand von 1850. Auf historischen Fotografien aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sind seitlich der Dielentore als Hausbäume aufgewachsene Kopflinden zu erkennen, deren Entstehung bis in die Zeit um 1900 zurückgehen könnte. Damals wurden viele der neuen Wohnhäuser mit Spalierbäumen beschattet.
- Denkmalbegründung
- Das Rundlingsdorf Satemin vereint in seiner Siedlungsstruktur und Entwicklung idealtypisch alle wesentlichen Merkmale für diesen besonderen Siedlungstypus aus dem frühen Landesausbau im hohen Mittelalter: typisch sind der runde Dorfplatz, der Hauptzugang aus der höher gelegenen Feldmark, die radiale Anordnung der Hofplätze um den Dorfplatz, die Hofzufahrten vom Dorfplatz, die Lage des Dorfes am Rande eines Niederungsgebietes, der Ring an Hofwäldern und Hofwiesen auf den Hofplätzen und die dominante Verbreitung des niederdeutschen Hallenhaus als Haupthäuser mit ähnlich großen Scheunen im rückwärtigen Bereich. An der Erhaltung des Rundlingsdorfes Satemin innerhalb der "Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland“ besteht aufgrund seiner landes- und siedlungsgeschichtlichen Bedeutung, seiner Bedeutung für die Kulturlandschaft im Niederen Drawehn und seiner prägenden Bedeutung für das Landschaftsbild ein öffentliches Erhaltungsinteresse.
- Untergeordnete Objekte (ID | Typ | Adresse)
- 61305548 | Friedhof | Samtgemeinde Lüchow - Lüchow (Wendland), Stadt
61691230 | Stall | Satemin 3
61691232 | Scheune | Satemin 16 A
61691237 | Gefallenendenkmal | Samtgemeinde Lüchow - Lüchow (Wendland), Stadt
61305541 | Schulhaus | Satemin 11
61691233 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 24
61691235 | Stall | Satemin 27
61691236 | Stall | Satemin 43
61305567 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 20
61305568 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 19
61305570 | Scheune | Satemin 17
61688130 | Wohnhaus | Satemin 43
61305581 | Stall | Satemin 2
61305582 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 2
61305583 | Scheune | Satemin 1 A
61305585 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 1
61691229 | Scheune | Satemin 3
61305550 | Wohnhaus | Satemin 44
61305552 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 41
61305555 | Wohnhaus | Satemin 31
61305572 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 16
61694806 | Scheune | Satemin 11
61305579 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 6
61305558 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 25
61305559 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 23
61305556 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 28
61691231 | Scheune | Satemin 5
61305549 | Kirche | Samtgemeinde Lüchow - Lüchow (Wendland), Stadt
61305557 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 27
61305560 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 22
61305566 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 21
61305569 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 18
61305571 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 17
61305586 | Spritzenhaus | Samtgemeinde Lüchow - Lüchow (Wendland), Stadt
61691234 | Scheune | Satemin 45
61305573 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 14
61305576 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 12
61305578 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 4
61305580 | Wohn-/Wirtschaftsgebäude | Satemin 3
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

