Rosenquartier - ehem. Fernmeldeamt
- Landkreis
- Region Hannover
- Samtgemeinde
- Hannover, Landeshauptstadt
- Gemeinde
- Hannover
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Mitte
- Objekttyp
- Bürogebäude
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Städtebauliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c10b3860-4f9b-43a3-8c89-a34e7497f83d
- System-ID
- #61261552
- ADABweb-ID
- 30593801
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Komplex aus drei Stahlbeton-Skelettbauten mit Flachdach, die sich entlang der Kurt-Schumacher-Straße im Norden, der Rosenstraße im Osten und der Schillerstraße im Süden erstrecken. Die Baukörper, die nach Norden und Süden fünfgeschossig und entlang der Rosenstraße achtgeschossig sind, werden durch das außen sichtbare Betonskelett gegliedert, die Brüstungen sind mit Keramikplatten verkleidet. Das Dachgeschoss an der Rosenstraße ist unter einem weit auskragenden Flugdach zurückgelegt. Im Inneren des siebenten Geschosses Kantine mit zeittypischer, anspruchsvoller Ausgestaltung aus der Bauzeit erhalten. 1957 wurde an der Ecke Rosen- und Schillerstraße der von dem Bildhauer Herbert Volwahsen geschaffene Postbrunnen mit Sandsteinfiguren aufgestellt, welche sinnbildhaft das Senden und Empfangen darstellen.
- Denkmalbegründung
- Die Gebäude des heutigen Rosenquartiers wurden 1954 durch Oberpostbaurat Lothar Neumann westlich des Hannoverschen Hauptbahnhofs zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Schillerstraße als Fernmeldeamt erbaut. Städtebaulich ist hier durch die klare stadträumliche Gliederung, die Anordnung der Gebäudekörper und der Höhenstaffelung ein qualitätvoller Baukomplex der 1950er Jahre entstanden. Er ist als zeittypisches Bürogebäude nicht nur beispielhaft, sondern mit seinen architektonischen und städtebaulichen Qualitäten auch bedeutsam für die Bau- und Kunstgeschichte. Auch als Werk des Architekten Lothar Neumann sowie aufgrund der städtebaulichen Bedeutung mit seinem prägenden Einfluss auf das räumliche Gefüge der angrenzenden Straßen liegt seine Erhaltung im öffentlichen Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

