Wohnhaus
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Oderwald
- Gemeinde
- Ohrum
- Gemarkung
- Ohrum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Ohrum
- Adresse
- Okerstraße 2
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1886
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- c0541184-5cd5-4e9e-99a4-53b8eae7be0f
- System-ID
- #61437099
- ADABweb-ID
- 34098792
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Ziegelbau auf hohem Kellersockel unter flachem Satteldach, Dacheindeckung mit Bitumen, freistehend, traufständig zum Hof. Symmetrische Hoffassade mit seitlichen Risaliten unter Satteldächern mit Freigespärre und mittigem Eingang, erschlossen über siebenstufige Vortreppe, deren Wangen die bossierten Quader des Kellersockels aufgreifen, bauzeitliche doppelflügelige Eingangstür erhalten. Von dem weinroten Backstein setzen sich die Werksteingliederungen deutlich ab: Gebäudesockel, Eckverquaderung und Sohlbänke im Erdgeschoss, Geschoss- und Sohlbankgesims im Obergeschoss. Polygonale Auslucht nach Osten auf den Garten und die Oker.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus auf einer historischen Hofstelle im Ortskern von Ohrum wurde, wie eine Inschriftentafel festhält, im Jahre 1886 errichtet. Es stellt ein weitgehend unverändertes Beispiel für den monumentalen Historismus dar, der in der Gründerzeit auch von den zu Wohlstand gekommenen Landwirten aufgegriffen wurde. An der Erhaltung des Wohnhauses besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte, durch die Beispielhafte Ausprägung eines Stils sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

