Arbeitsschuppen
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Hildesheim, Stadt
- Gemeinde
- Hildesheim
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Hildesheim
- Adresse
- Godehardsplatz 7
- Objekttyp
- Arbeitshaus
- Baujahr
- 1908 - 1910
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- be309827-3a1d-4408-bc0a-b20da28c4816
- System-ID
- #61765886
- ADABweb-ID
- 53347198
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Der ehemalige sogenannte Arbeitsschuppen steht im Westen des Gerichtsgefängnisses und ist eingespannt in die innere Gefängnismauer. Die Platzierung des besonderen Gebäudes an der westlichen Mühlengraben-Seite des Gefängnisses geschah seinerzeit auch, um „in vorteilhafter Weise die durch die vielen kleinen Zellenfenster wenig ansprechenden geputzten Außenwände des Hauptgebäudes“ zu verdecken. Der ungewöhnlich gestaltete eingeschossige Bau zeigt einen Grundriss auf einem gestreckten Achteck mit einem entsprechend ausgebildeten Walmdach, auf dessen zum Arbeitshof zugewandter Schmalseite eine kleine Lastgaube sitzt.
- Denkmalbegründung
- Die Erhaltung des Arbeitsschuppens des 1908-10 errichteten ehemaligen Gerichtsgefängnisses Hildesheim liegt aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse. Die geschichtliche Bedeutung beruht auf dem Zeugnis- und Schauwert für die Bau- und Gefängnisgeschichte des frühen 20. Jahrhunderts. Es liegt zudem städtebauliche Bedeutung vor wegen des prägenden Einflusses auf das Straßenbild und als Element des räumlichen Gefüges der Gefängnisensembles.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61655275 | Gefängnisanlage
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

