Wohn-/Geschäftshaus
- Landkreis
- Leer
- Samtgemeinde
- Leer (Ostfriesland), Stadt
- Gemeinde
- Leer
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Leer
- Adresse
- Rathausstraße 22 /24
- Objekttyp
- Wohn-/Geschäftshaus
- Baujahr
- 1956
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- be10108b-e2ef-4be4-9241-73dcfeb2da16
- System-ID
- #61540485
- ADABweb-ID
- 35655208
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Backsteinbau mit zwei parallelgestellten Satteldächern, zur Rathausstraße mit zwei Giebeln. Der rechte, breitere Teil Rathausstraße 22 über der Schaufensteranlage mit vier hochrechteckigen Fenstern im Obergeschoss sowie zwei kleine Fensteröffnungen im Dachgeschoss, diese paarweise gekoppelt mit Kunststeinrahmung und jeweils segmentbogigen Entlastungsbögen, der Schildgiebel mit Schulter- und Firststaffeln. Der linke, etwas schmalere Teil Rathausstraße 24 über der Schaufensteranlage mit drei gekoppelten, kunststeingerahmten Fenstern im Obergeschoss sowie einer kleinen Fensteröffnung im Dachgeschoss, jeweils mit segmentbogigen Entlastungsbögen, der Schildgiebel mit Schulterstaffeln sowie Firststaffel mit halbrundem Giebelaufsatz. 1956/57 weitgehend neu aufgebaut auf den Kellergewölben der beiden Vorgängergebäude.
- Denkmalbegründung
- Die beiden Parzellen Rathausstraße 22 und 24 wurden Mitte des 19. Jahrhunderts bzw. in den 1870er Jahren von dem Korbmacher Jan Peters Groenhoff erworben und zusammengelegt, bewohnt hat die Familie Groenhoff das Haus Rathausstraße 22 bis ins frühe 20. Jahrhundert. Das Grundstück reichte bis an den Wilhelminengang 3 und war ursprünglich mit einem Packhaus bebaut. Aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes wurden die beiden Bürgerhäuser 1956 weitgehend abgebrochen, und das heutige Gebäude wurde mit zwei Giebeln, die an den ursprünglichen Bestand erinnern, über den alten Kellergewölben neu aufgebaut. Im Bewusstsein um die Bedeutung des historischen Stadtbildes hat der Regierungsbaurates Dietrich Rohlfs Hermann Müller-Stüler im September 1956 einen Entwurf für die Gestaltung der Doppelgiebelfassade vorgelegt, der mit Unterstützung des Landeskonservators aus Hannover realisiert wurde. Als Teil der Gruppe „Altstadt/ Rathausstraße“ ist das Gebäude an der Rathausstraße 22/24 von geschichtlicher Bedeutung im Rahmen der Orts-, Siedlungs- und Stadtbaugeschichte. Es ist von Bedeutung für die Baugeschichte aufgrund des Anschauungswertes als historisierender Ersatzbau der 1950er Jahre mit Bezügen zu den Vorgängerbauten, wobei der bekannte Regierungsbaumeister Müller-Stüler am Entwurf beteiligt war. Das Wohn- und Geschäftshaus trägt zur Geschlossenheit der Bebauung an der Rathausstraße bei und hat damit eine städtebauliche Bedeutung. Aus diesen Gründen liegt die Erhaltung des im öffentlichen Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61540290 | Altstadt (Baukomplex)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

