Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Glandorf
- Gemeinde
- Averfehrden
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Averfehrden
- Adresse
- Irseldamm 3
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1751 - 1883
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- bc3eb22c-c763-45b9-a694-86c0ab695f36
- System-ID
- #61445581
- ADABweb-ID
- 34189166
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude als Hallenhaus, Zweiständerbau mit Aufsprung, Satteldach, Kerngerüst von 1751 (i) überwiegend erhalten. Umbau (vor allem der Giebelseiten) von 1883 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Gemeinde Glandorf liegt im Südwesten des Landkreises Osnabrück und besteht aus sechs Ortsteilen bzw. Gemarkungen, die aus den früheren Bauerschaften hervorgingen. Die ehemalige Bauerschaft Averfehrden liegt westlich von Glandorf. Ihre Nordgrenze bildet zugleich die Landesgrenze. Averfehrden besteht aus einer Tiefebene, mit ehemaligem Sumpfgebiet, Feldern, Weiden und Auwäldchen. Die Haupterschließung erfolgt durch die B 475, die Kattenvenner Straße, die die ehemalige Bauerschaft von Glandorf ausgehend nach Norden durchquert. Die Gemarkung zeichnet sich bis heute durch ihre gestreute Besiedlung aus, wobei es im Westen große Bereiche gibt, die noch immer unbebaut sind. Die Siedlungsschwerpunkte finden sich vor allem im Südosten. Vom historischen Baubestand gehen einige Gebäude im Kern noch in die Mitte des 18. Jahrhunderts zurück, ein größerer Teil hat seinen Ursprung im 19. Jahrhundert. Der überwiegende Rest ist jüngeren Datums und zudem durch Um- und Ausbauten stark verändert. Das Wohn-/Wirtschaftsgebäude liegt an einem ehemaligen Bauerschaftsweg. Aufgrund der Umbauten Ende des 19. Jahrhunderts ist der Kernbau aus der Mitte des 18. Jahrhunderts überformt und nicht mehr vollständig erlebbar. Allerdings ist das Kammerfach mit Aufsprung als baukonstruktives Merkmal typisch für diese Zeit und findet sich bei ländlichen Gebäuden in der zweiten Hälfte des 18. und ersten Hälfte des 19. Jahrhundert häufig. Dieser Versprung in der Balkenlage, in der Decke zwischen Flett und Kammerfach, ist in Verbindung mit dem Bedürfnis der Schaffung eines Kornbodens über den Wohnräumen des Kammerfach ab den 1730er Jahren entstanden. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Siedlungs- und Wirtschafts- bzw. Agrargeschichte sowie für die Baugeschichte öffentliches Interesse. Der Aussage- und Zeugniswert des Objektes wird zudem durch seinen Beispielwert und seinen Alterswert noch gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
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