Amtsgericht
- Landkreis
- Schaumburg
- Samtgemeinde
- Obernkirchen, Stadt
- Gemeinde
- Obernkirchen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Obernkirchen
- Adresse
- Rathenaustraße 11
- Objekttyp
- Gerichtsgebäude
- Baujahr
- um 1910
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- ba62ef46-d413-4309-a0fa-96751f4b2807
- System-ID
- #61596440
- ADABweb-ID
- 36250795
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger verputzter Massivbau auf hohem Kellersockel in Bruchstein. Gruppierter Grundriss mit giebelständigem Nordteil unter hohem Satteldach, quer dazu ein eingezogener Südflügel unter Walmdach, zweigeschossiger rückwärtiger Erker zwischen Nord- und Südflügel. Die Dächer mit Schieferdeckung, Schieferbehang in den oberen Giebel- und Fassadenflächen. Gliederungselemente in unverputztem Werkstein. Neben alten Türen und Fenstern ist das Gebäude mit bauzeitlichen Heizkörpern, Wandvertäfelungen und Geländern ausgestattet. Erbaut wurde es zeitgleich mit dem rückwärtigen Gefängnis als Amtsgericht, das 1911 hier einzog. Nach der Zusammenlegung mit dem Bückeburger Amtsgericht wurde es 1974 als Obernkirchener Polizeidienststelle genutzt.
- Denkmalbegründung
- Aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes sowie der städtebaulichen Bedeutung als straßenbildprägendes Element des räumlichen Gefüges einer Anlage aus Amtsgericht und Gefängnis besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des ehemaligen Gerichtsgebäudes.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61592377 | Gerichtsgebäude
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

