Grenzstein Haste-Powe-Schinckel
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Belm
- Gemeinde
- Powe
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Powe
- Objekttyp
- Grenzstein
- Baujahr
- 1708
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Wissenschaftliche Bedeutung, Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- ba15ef06-c8d3-40ba-9413-d6ee8df45fda
- System-ID
- #61697158
- ADABweb-ID
- 41310605
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Unweit der Haster Straße/ Vehrter Landstraße gelegener Grenzstein zwischen den ehemals selbstständigen Gemeinden (heute Gemarkungen) Haste-Powe-Schinckel, Prisma mit gleichschenkeligem Dreieck als Grundfläche, Sandstein, errichtet 1708 (i).
- Denkmalbegründung
- Die Bauerschaft Powe gehört zum Kirchspiel Belm und liegt in sanftem Hügelland, südlich vor dem Wiehengebirge. Der Grenzstein liegt dabei im südwesten der Bauerschaft, südlich der Haster Straße, welche westlich in der Bauerschaft Haste als Vehrter Landstraße weitergeführt wird. Der Stein markiert das Aufeinandertreffen der ehemals selbstständigen Gemeinden Haste, Powe und Schinckel (heute Schinkel) und wurde 1708 errichtet. Zugleich begrenzt der Stein das Kirchspiel Belm zum Kirchbezirk Osnabrücks, zu dem auch Haste und Schinckel gehörten. Unmittelbar südlich des Weges befand sich ein baugleicher Grenzstein. Wer den Stein aufstellte, kann momentan nicht abschließend geklärt werden. Möglicherweise wurde er von Karl Joseph von Lothringen setzen lassen, der 1708 Fürstbischof von Osnabrück war und durch die Aufstellung Grundsteuern erfassen wollte. Grenzsteine dienten generell als Markierungen größerer Herrschaftsbereiche, aber auch für Jagdreviere, Allendeflächen und privaten Gebieten. Da spätestens ab dem 16. Jahrhundert Grenzsteine nicht nur zur Abgrenzung von Hoheits- und Rechtsgrenzen errichtet wurden, sondern auch in wirtschaftlich entwickelten Gebieten zum Einsatz kamen, wären auch wirtschaftliche Aspekte zur Aufstellung des Grenzsteines denkbar. Als Objekttyp beispielhaft in seiner Ausprägung, besteht an der Erhaltung des Grenzsteines daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung für die Ortsgeschichte und aufgrund seiner wissenschaftlichen Bedeutung als beispielhaftes und letztes Dokument einer - seit dem Mittelalter - genutzten Markierung, welche hier auf das frühe 18. Jahrhundert zurück geht, ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

