Kirchhof St. Urbani
- Landkreis
- Heidekreis
- Samtgemeinde
- Munster, Stadt
- Gemeinde
- Munster
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Munster
- Objekttyp
- Kirchenanlage (Baukomplex)
- Denkmalstatus
- Gruppe baulicher Anlagen (gemäß §3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- b5f19259-a08a-45c8-b386-94128e9c825c
- System-ID
- #61389344
- ADABweb-ID
- 32686429
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Kirchhof mit Kirche und Glockenturm. Baubestand aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit.
- Denkmalbegründung
- Die in das Mittelalter weisende Stiftung der Kirche, die dem Papst Urbanus I. geweiht wurde, ging vermutlich von Verden aus. Nach dem Register der Propstei Ebstorf gehörte die Kirchee 1416 zum Archidakonat Holdenstedt und damit zum Bistum Verden, das den Zehnte von Munster wohl schon im frühen Mittelalter vom Lüneburger Herzog übertragen bekommen haben soll, ihn aber im Laufe der Zeit vielfach verpfändete. Das Kirchengebäude steht im Zentrum des beiderseits der Oertze bebauten Stadtgebiets, und liegt von allen Seiten gut sichtbar auf dem von Überschwemmungswiesen umgebenen, etwas erhöhten, lindenbeschatteten Kirchhof, der sich inselartig in die Ausbuchtung des Flusses hineinschiebt. Er dient seit seienr 1850 erfolgten Verlagerung an die Uelzener Straße nicht mehr als Begräbnisstätte. Ursprünglich wurde die Kirche nach Westen u.a. von dem großen Pfarrhof begrenzt, auf dessen Grunstück sich bis heute noch Gemeindebauten befinden. Die Kirche stammt im Kern mindestens aus der zeit um 1400, der oisttschluss wohl aus dem 15. Jahrhundert, die oberen teile des Turmes wurden nach der Hildesheimer Stiftsfehde und damit nach 1519 aufgesetzt. Etwa in der gleichen Zeit ist der freistehende hölzerne Glockenstuhl im Süden der Kirche errichtet worden, der damit einer der ältesten des Landkreises ist. Die Erhaltung der gesamtanlage mit Kirche, Glockenturm und umgebendem ehemaligen Kirchhof, der seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr als Begräbnisstätte dient, liegt aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen, insbeosndere wegen des ortsgeschichtlichen und ortsbildprägenden Zeugniswerst im öffentlichen Interesse.
- Literatur
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

