Wohnhaus
- Landkreis
- Wolfenbüttel
- Samtgemeinde
- Oderwald
- Gemeinde
- Flöthe
- Gemarkung
- Groß Flöthe
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Groß Flöthe
- Adresse
- Maistraße 4
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 1723
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- b09397de-379c-4619-8ac9-bba97c97a600
- System-ID
- #61436847
- ADABweb-ID
- 34090952
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweistöckiger Fachwerkbau unter Satteldach in Ziegeldeckung, giebelständig, freistehend, mit eingeschossigem Fachwerk-Anbau am Ostgiebel. Fachwerk mit Ziegelausfachung in Stockwerkzimmerung mit vorkragendem Oberstock über profilierten Balkenköpfen, gefasten Füllhölzern und mit Schwellbalken, der feldweise Abfasungen aufweist und hofseitig mit einer Inschrift versehen ist, die das Baujahr 1723 enthält. Fachwerkgefüge teilweise im 19. Jahrhundert erneuert, im Oberstock mit K-Streben in den Eckfeldern und Mann-Figur in der Mittelachse sowie Fußbändern, die Mittelachse des Ostgiebels gliedern ebenfalls eine Mann-Figur und Fußbänder.
- Denkmalbegründung
- Das Wohnhaus wurde 1723(i) als Haupthaus einer kleinen Hofanlage im historischen Ortskern von Groß Flöthe errichtet und konnte auch nach einem Umbau im 19. Jahrhundert wesentliche Elemente des regionaltypischen barocken Fachwerkgefüges bewahren. An der weiteren Erhaltung des Fachwerkhauses besteht wegen seiner geschichtlichen Bedeutung aufgrund des Zeugnis- und Schauwertes für Bau- und Kunstgeschichte und für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte sowie wegen seiner städtebaulichen Bedeutung als Bau von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

