Wohnhaus
- Landkreis
- Helmstedt
- Samtgemeinde
- Schöningen, Stadt
- Gemeinde
- Schöningen
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Schöningen
- Adresse
- Baderstraße 14
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1720
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- ab5ca5f2-c62d-4d18-96e2-da017d88e8da
- System-ID
- #61386209
- ADABweb-ID
- 32670798
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger, traufständiger und unterkellerter Fachwerkbau, südlich giebelständig geschlossen angebaut, auf verputztem Natursteinsockel unter Mansarddach. Unregelmäßiges Fachwerkgefüge, teils mit K-Streben und teils mit zweifeldigen Streben, verputzte Ziegelausfachung. Das Obergeschoss in Norden und Westen ist überkragend. Auf der Westseite eine kleine Gaube, auf der Nordseite ein Zwerchhaus mit Fußwalm.
- Denkmalbegründung
- Laut einer Ortsbeschreibung von 1764 gab es in der Stadt und den Vororten insgesamt 15 Mühlen, die alle von dem im Klostergarten entspringenden Bach gespeist wurden. Die Erbmühle, auch Freimühle genannt, wird bereits im Jahre 1547 im Besitz vom Heinichen Gandersen überliefert. Alle Mühlen hatten einen Mahlgang, Ölschläge und Grützgänge waren zusätzliche Einrichtungen. An der Erhaltung des 1720 errichteten Wohnhauses besteht aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte, als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte sowie für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte, wie auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung von prägendem Einfluss auf das Straßenbild ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS

