Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Friesland
- Samtgemeinde
- Zetel
- Adresse
- Ellens 2
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- um 1900
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- a7417211-a676-46f7-8314-67a73ac2ec7f
- System-ID
- #61787637
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Backsteinbau, bestehend aus einem traufständigen Wohnhaus und einer gleichgerichteten Gulfscheune, beide verbunden über einen niedrigen Zwischenbau. Das eingeschossige, teilunterkellerte Wohnhaus mit Drempel und ursprünglich sieben, heute sechs auf drei Achsen unter schiefergedecktem Satteldach. Öffnungen mit scheitrechtem Sturz. Gartenseitig dreiachsiger, massiver Verandaanbau mit nachträglicher Dachterrasse. Zur gleichen Seite nachträglicher Dachausbau mit Schleppgaube. Innen Teile der wandfesten Ausstattung erhalten. Zwischenbau ebenfalls unter schiefergedecktem Satteldach. Gulfscheune unter ziegelgedecktem Krüppelwalmdach mit segmentbogigen Öffnungen. Erbaut wohl um 1900.
- Denkmalbegründung
- Das ehemalige Wohn-/Wirtschaftsgebäude Ellens 2 wurde um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert an der Abzweigung des westlich nach Ellens führenden, gleichnamigen Weges von der in Nordsüdrichtung verlaufenden Blauhander Straße errichtet. Die Hoftstelle liegt damit im Nordwesten des Gemeindegebiets von Zetel in der Gemarkung Ellens und grenzt unmittelbar an die der Gemeinde Bockhorn zugehörige Streusiedlung Blauhand, die sich um den Knotenpunkt von Blauhander Straße, Wilhelmshavener Straße und Ellens konzentriert. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis in das erste Viertel des 17. Jahrhunderts gehörte dieses westlich des Jadebusens gelegene Gebiet zum Schwarzen Brack – einem Überflutungsgebiet, das durch eine der verheerendsten, mittelalterlichen Sturmfluten, die Zweite Marcellusflut oder „Grote Mandränke“ im Jahr 1362 entstanden war. Beim damaligen Einbruch des Jadebusens an dessen Westufer drang das Wasser unter Erosion weiter Moorbereiche bis an die Geestränder vor. Seine maximale Ausdehnung erreichte das Schwarze Brack infolge der Cosmas und Damian-Flut von 1509 und der Antoniusflut von 1511. Ein Jahrzehnt später wurde damit begonnen, das Gebiet von Norden (1523) und Nordwesten (1544) wieder einzudeichen. Im Süden des Schwarzen Bracks ließ in den Jahren 1576 und 1578 Graf Johann VII. von Oldenburg, genannt der Deichbauer, lange Deichzüge und Siele errichten, um eine Landverbindung zwischen den Oldenburger Gebieten südlich und nördlich des Schwarzen Bracks zu schaffen, die nicht über fremdes Gebiet geführt werden musste. Mit dem Tod des Fräulein Maria von Jever im Jahr 1575 war nämlich die nördlich gelegene Herrschaft Jever an die Grafschaft Oldenburg gefallen. 1593 gelang den Oldenburgern ein weiterer Deichschlag von Südwesten zur damaligen Geestinsel Ellens, der 1597 durch einen von Südosten kommenden Deich nach Ellens ergänzt wurde. Nach diesen Vorarbeiten konnte von Oldenburger Seite der Ellenser Damm in Angriff genommen werden. Die vollständige Schließung der Deichlinie und Schaffung einer Landverbindung nach Jever auf eigenem Gebiet erfolgte schlussendlich 1615. Bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde östlich des Ellenser Damms noch mehrfach vorgedeicht. Zum Zeitpunkt seiner Errichtung lag das Hofgebäude somit nicht mehr direkt hinter der ersten Deichlinie. Unter partieller Weiternutzung alter Deichlinien waren im Laufe des 19. Jahrhunderts Chausseen gebaut worden, sodass der Hof an der Einmündung der Chaussee Westerstede-Neuenburg-Blauhand (Blauhander Straße) in die Chaussee Oldenburg-Varel-Jever (Wilhelmshavener/ Blauhander Straße) errichtet worden war. Der heutige Weg nach Ellens und die Wilhelmshavener Straße verlaufen noch immer auf dem Deichstück von 1597. Das Wohn-/ Wirtschaftsgebäude Ellens 2 besteht aus einem eingeschossigen, traufständigen Wohnhaus mit Drempel und schiefergedecktem Satteldach und einer gleichgerichteten Gulfscheune unter ziegelgedecktem Krüppelwalmdach, die über einen niedrigen und schmalen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Anhand der baulichen Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich dokumentiert der Backsteinbau anschaulich die Entwicklung der ländlichen Wohnverhältnisse auf der ostfriesischen Halbinsel um das Jahr 1900. Während das traditionelle Gulfhaus Ostfrieslands Wohnen und Arbeiten noch unter einem Dach vereinte, ähneln die Wohnteile der um die Jahrhundertwende errichteten Höfe zunehmend freistehenden städtischen bzw. vorstädtischen Bürgerhäusern. Ihre Verbindung mit der traditionellen Gulfscheune besteht nur noch in einem schmalen Zwischenbau. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Wohnverhältnisse lässt sich ferner auch am Grundriss des Wohnteils ablesen. Dieser verfügte über ein ausdifferenziertes Raumprogramm mit verschiedenen Wohn- und Schlafräumen. Auch anhand der in Teilen erhaltenen Innenausstattung, wie dem Zementfliesenboden und der doppelflügeligen Zwischentür im Flur oder dem Kachelofen in einem der Wohnräume, werden die gehobenen Wohnansprüche auf dem Lande deutlich. Aus der Bauzeit hat sich außerdem ein großer Bestand an zeittypischen Rahmenfüllungstüren erhalten. Aufgrund der beispielhaften Ausprägung des Bautyps Gulfhof um das Jahr 1900 ist das Wohn-/ Wirtschaftsgebäude Ellens 2 geschichtlich bedeutsam. An Knotenpunkt von Wilhelmshavener und Blauhander Straße gelegen, kommt dem Gulfhof des Weiteren städtebauliche Bedeutung mit prägender Wirkung auf das Orts- und Straßenbild zu. Aus den vorgenannten Gründen besteht an der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäudes Ellens 2 in Zetel ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

