Großer Everstein
- Landkreis
- Holzminden
- Samtgemeinde
- Bevern
- Gemeinde
- Negenborn
- Gemarkung
- Negenborn
- Objekttyp
- Burg
- Baujahr
- Mittelalter
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- a251f792-135d-4567-b5ea-7af082bc3f2d
- System-ID
- #60933363
- ADABweb-ID
- 28968297
- Fachbereich
- Archäologie
- Beschreibung
- Bei der Burg Großer Everstein handelt es sich um eine der historisch bedeutendsten Burgen des Landkreises, die Hauptburg der Grafen von Everstein. Sie wurde in der 1. Hälfte des 12. Jh. errichtet. Die erste urkundliche Ernennung erfolgte 1120. Die Burg ging nach der Belagerung 1284 in den Besitz des Welfenherzogs Heinrich des Wunderlichen über und wurde zu einem Amtssitz umgebaut. 1493 ließ Abt Geverhard Maske vom Kloster Amlungsborn die Burganlage abreißen. Der welfische Amtssitz wurde damals nach Forst verlagert Es liegt eine in Vor- und Hauptburg getrennte Anlage auf nahezu dreieckigem Plateau vor. Der Verlauf der Mauerzüge ist im Gelände teilweise sichtbar. Die Vorburg ist durch einen Graben von der Hauptburg getrennt. Der Pallas im SW ist mit dem Torturm im NW durch einen Mauerzug verbunden. Die Größe des Pallas beträgt 6,5 x 12,5 m. (nach dem Grabungsbefund). Unterhalb der Klippen, auf denen die Burg steht, verläuft ein Wall mit einer Sohlbreite von 15 m und einer Breite der Wallkrone von ca. 3 m. Die Höhe beträgt bis 4 m. Der östliche und südliche Bereich ist mit einer Breite von 7 m und einer Höhe bis zu 1,5 m schwächer ausgeprägt.
- Literatur
-
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

