ehem. Gutsmühle
- Landkreis
- Helmstedt
- Samtgemeinde
- Nord-Elm
- Gemeinde
- Süpplingenburg
- Gemarkung
- Süpplingenburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Süpplingenburg
- Adresse
- Mühlenweg 4
- Objekttyp
- Wassermühle
- Baujahr
- 1841 - 1857
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- a15f7483-db7c-483e-8144-6fceb0a9ac03
- System-ID
- #61386625
- ADABweb-ID
- 32679803
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiger Fachwerkbau in zeittypischer Stockwerksbauweise auf Werksteinsockel unter Mansarddach in Krempziegeldeckung. Frontfassade fachwerksichtig mit verputzten Gefachen, Südostgiebel ab Obergeschoss mit Krempziegelbehang, Rückfassade südlich vollständig mit Blechplattenbehang, nördlich mit Krempziegeln, hier außerdem weitgehend originärer Fensterbestand. Nordöstlicher Mühlenteil inschriftlich datiert auf „8. August 1841“, südwestlicher Wohnteil inschriftlich datiert auf „8. Mai 1857“. Nordwestgiebel im Erdgeschoss in Ziegelmauerwerk erneuert, im Obergeschoss fachwerksichtig. Wasserzufluss bzw. Mühlengraben von Nordosten verlandet.
- Denkmalbegründung
- Die ehemalige Gutsmühle wurde im Jahre 1841-1857 errichtet, zeitnah zum Ausbau der Burg zur Domäne. Unmittelbar nördlich des Domänenareals gelegen wurde sie wie viele regionale Mühlen von der Schunter gespeist. 1802 wird die Mahlmühle an der Schunter genannt, die der Kommende (Königslutter) erbzinspflichtig war. An der Erhaltung der ehemaligen Gutsmühle besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte wie auch als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, für Siedlungs- und Stadtbaugeschichte wie auch für Wirtschafts- und Technikgeschichte ein öffentliches Interesse.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

