Wohnhaus
- Landkreis
- Hildesheim
- Samtgemeinde
- Nordstemmen
- Gemeinde
- Heyersum
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Heyersum
- Adresse
- Gronauer Straße 41
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- 18.Jh. - 1841
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 995b0ca5-6070-43e2-ae3b-3328a5e8f54b
- System-ID
- #61485757
- ADABweb-ID
- 34528612
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständiges zweigeschossiges Wohnhaus in Fachwerkbauweise auf Natursteinsockel unter Halbwalmdach, flacher Zwerchgiebel über den mittleren drei Achsen der klassizistisch symmetrisch gestalteten Hauptfassade. Der Haupteingang ist als einachsiger Windfang mit Freitreppe angelegt, im Türsturz inschriftlich 1841 datiert, das Gebäude im Kern vermutlich 18. Jh. Westlich des Eingangs zwischen zwei Fenstern ein Relief der Madonna im Strahlenkranz mit der Inschrift "SUB TUUM PRAESIDIUM / 1731 / 1761". An der Südfassade zum Garten mittig ein eingeschossiger Anbau von 1900, ein zweigeschossiger Anbau auf der Westseite.
- Denkmalbegründung
- Mit dem klassizistischen, an herrschaftlicher Architektur orientierten Aufbau und Fassadengestaltung vermittelt das Wohnhaus Gronauer Straße 41 den Anspruch eines Herrenhauses einer Gutsanlage. An seiner Erhaltung besteht aufgrund des geschichtlichen Zeugnis- und Schauwertes durch beispielhafte Ausprägung eines Gebäudetypus sowie der städtebaulichen Bedeutung als Element einer ortsbildprägenden Hofanlage ein öffentliches Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61475968 | Hofanlage
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

