Wohnhaus
- Landkreis
- Heidekreis
- Samtgemeinde
- Bad Fallingbostel, Stadt
- Gemeinde
- Fallingbostel
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Fallingbostel
- Adresse
- Quintusstraße 1
- Objekttyp
- Wohnhaus
- Baujahr
- um 1870
- Denkmalstatus
- Teil einer Gruppe baulicher Anlagen (gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 967c84b1-5f12-4d06-8fab-166617f4e83f
- System-ID
- #61399930
- ADABweb-ID
- 32775712
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Traufständiger eingeschossiger Fachwerkbau mit Backsteinausfachung (weiß gefasst) mit Halbwalmdach in Ziegeldeckung und einem breiten mittigen Zwerchhaus über dem Eingang in der straßenseitigen Dachfläche, dieses mit ziegelgedecktem Walmdach. Gleichmäßiges symmetrisches Fachwerk mit Doppelständern. Errichtet als Wohnhaus um 1870.
- Denkmalbegründung
- Im Zuge des nach der französischen Besetzung einsetzenden Baubooms sind in Fallingbostel insbesondere entlang der neuen Erschließungsstraßen von 1825/30 an bis gegen Ende des 19. Jahrhunderts zahlreiche neue Wohnhäuser und kleine Nebenerwerbsstellen für Handwerker oder später auch für Arbeiter der benachbarten Industriebetriebe entstanden, zu denen auch die beiden Bauten an der Quintusstraße (Nr. 1 und 3) gehören. Das Wohnhaus Quintusstraße 1 ist ein typischerweise traufständig zur Straße hinter einem schmalen Vorgarten errichteter Bau, an dessen Erhaltung aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung wegen der typischen Ausprägung als Fachwerkbau des späten 19. Jahrhunderts, aufgrund der orts- und siedlungs-, bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung sowie wegen des straßen- und ortsbildprägenden Zeugniswerts ein öffentliches Interesse besteht.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61389296 | Häusergruppe
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

