Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Landkreis
- Osnabrück
- Samtgemeinde
- Glandorf
- Gemeinde
- Glandorf
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Glandorf
- Adresse
- Schierloher Weg 5
- Objekttyp
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude
- Baujahr
- 1900 - 1930
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Künstlerische Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 8735d12b-aaf0-42fb-ac46-434e3ac09a8e
- System-ID
- #61445542
- ADABweb-ID
- 34188394
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweiflügeliger Bau von 1910 (i), der Wirtschaftsteil als Vierständerbau mit erhaltenem Innengerüst, an Stelle des Kammerfaches großer Wohnteilflügel nach Westen, alle Außenwände in Ziegelbauweise mit Lisenengliederung und segmentbogigen Fenstern, auf der Südseite des Wohnteils breites Zwerchhaus mit geschweiftem und geknicktem Giebel sowie Pilastergliederung von ca. 1930.
- Denkmalbegründung
- Außerhalb des Siedlungskern von Glandorf sind einige Hofanlagen in Streulage erhalten. Die dichtesten Streusiedlungen mit mehreren Hofanlagen befinden sich zum einen nördlich der Ortschaft (sogenannte Laudiek) sowie westlich der Ortschaft (Mersch). In der Streusiedlung westlich von Glandorf liegt auch die Hofanlage im Schierloher Weg 5. Vermutlich handelt es sich hierbei um einen Vollerbenhof, der wohl siedlungsgeschichtlich zu den ältesten Hofanlagen in der Gemeinde gehört. Vollerbenhöfe werden hier bereits um 1000-1100 urkundlich erwähnt. 1580 sind für die Bauerschaft Glandorf sechs Vollerbenhöfe belegt. Vermutlich ist die Hofanlage im Schierloher Weg eine von diesen gewesen. Auch wenn das überlieferte Wohn-/Wirtschaftsgebäude erst zwischen 1900 und 1930 errichtet wurde, so zeugt es doch von einem hohen repräsentativen Anspruch des Bauern, welchen man bei Vollerbenhöfen häufig vorfindet. Nicht nur die Größe des Vierständerbaus veranschaulicht den Stand des Besitzers, sondern auch dessen aufwendige architektonische Gestaltung mittels Segmentbogenöffnungen, Lisenen und Zahnschnittfries im Wirtschaftsteil bis hin zum vierachsigen, geschweiften Giebel im Wohnteil. An der Erhaltung des Wohn-/Wirtschaftsgebäude besteht daher aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung wegen der doch beispielhaften Ausprägung des Bautypus und zugleich wegen der nicht alltäglichen, hier vorzufindenden künstlerischen Gestaltwerte sowie aufgrund der Bedeutung für die Siedlungs- und Wirtschaft- bzw. Agrargeschichte ein öffentliches Interesse. Der Anschauungs- und Zeugniswert des Objektes wird darüber hinaus durch den nahezu ungestörten Uberlieferungszustand und den Beispielwert als repräsentatives Bauernhaus gesteigert.
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

