Gefängnisgebäude
- Landkreis
- Lüneburg
- Samtgemeinde
- Lüneburg, Hansestadt
- Gemeinde
- Lüneburg
- Orts-/Stadtteil/Lage
- Lüneburg
- Adresse
- Reitende-Diener-Straße 7
- Objekttyp
- Gefängnisgebäude
- Baujahr
- 1594 - 1796
- Denkmalstatus
- Einzeldenkmal (gemäß § 3 Abs. 2 NDSchG)
- Bedeutung
- Geschichtliche Bedeutung, Städtebauliche Bedeutung
- Im Denkmalverzeichnis
- Ja
- Objekt-ID
- 86c2361a-b7f3-413b-ab2e-99007d60f4b8
- System-ID
- #61266775
- ADABweb-ID
- 30668179
- Fachbereich
- Baudenkmalpflege
- Beschreibung
- Zweigeschossiges Eckgebäude mit einem massiven Erdgeschoss und einem zweifach verriegelten Fachwerkobergeschoss unter Walmdach. Übereck mit Feldsteinen gesockelt und darüber in Erdgeschossdeckenhöhe versehen mit zwei taustabgerahmten Putztafeln mit der Datierung „Anno 1594“. Die Westfassade weist Fensteröffnungen mit geraden Stürzen und schlichter Eingangstür auf. Der Nordflügel mit unregelmäßiger Fassadengestalt durch Fensteröffnungen im Erdgeschoss, kleinen vergitterten Fenstern im Obergeschoss und drei Einfahrtstoren im östlichsten Bereich sowie einer taustabgerahmten Eingangstür dokumentiert unterschiedliche Bauphasen. Die rückwärtigen Fassaden sind ebenso mit Türöffnungen in zugemauerten Torbogenöffnungen im Erdgeschoss vresehen; die Kelleranlage besitzt weite Tonnengewölbe im Bereich beider Flügelbauten, die zeitlich nacheinander entstanden sind. Der Nordflügel errichtet wohl um 1550, der südliche Abschnitt 1594 (i), vermutlich anfangs als Wandhaus und Stadtgefängnis genutzt; 1794-1796 umfassend verändert und erweitert.
- Denkmalbegründung
- Das Eckgebäude, das sukzessive in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gegenüber der inneren Stadtmauer errichtet wurde, besteht aus einem langen Flügel nach Osten entlang der Straße Hinter der Bardowicker Mauer und einem kürzeren, der an das Wohnhaus Reitende-Diener-Straße 6 (1571 (i)) grenzt. Bereits für 1594 sind Gefangenenzellen bezeugt. Von 1685 bis 1730 ist eine Nutzung des auch als Wandhaus bezeichneten Gebäudes durch die städtische Tuchmanufaktur als Lager- und Verkaufsraum belegt, 1777 als Ort sogenannter Wandhaus-Nebenwohnungen. 1794-96 erfolgte eine Erweiterung zu einem Gefängnis mit sechs Zellen und Wohnräumen im Erd- sowie 19 Zellen im Obergeschoss. Als Stadtgefängnis mit einer von einer Mauer umgebenen Hofanlage an der Südseite wurde es bis 1907 genutzt, seitdem als Nebengebäude der Staatsanwaltschaft. An der Erhaltung des Gebäudes besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen wegen des orts-, bau- und kunst- sowie sozialgeschichtlichen und darüber hinaus gebäudetypischen, orts- und straßenraumprägenden Zeugniswerts und als Teil der Altstadt von Lüneburg ein öffentliches Interesse.
- Übergeordnete Objekte (ID | Typ)
- 61261684 | Altstadt (Baukomplex)
- Lizenz
- CC BY-SA 4.0
- NFIS
- NFIS|Denkmalatlas.Pro

